Muss gegnerische Versicherung meinen Anwalt zahlen ?

14. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
DrZito
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)
Muss gegnerische Versicherung meinen Anwalt zahlen ?

Hallo,

vorgestern ist mir ein Wagen von rechts in den Kotflügel gefahren. Allerdings befand ich mich auf der Vorfahrtstraße.

Es handelt sich um einen 91er Polo.
Hab gestern einen unabhängigen Sachverständigen den Schaden begutachten lassen.
Er schätzt den Wiederbeschaffungswert auf 1400 Euro und den Schaden auf 1800 Euro. Liegt somit innerhalb der 130% Grenze.

Nun sagte er mir am Telefon, dass die gegnerische evtl. Versicherung erst nach einem halben Jahr zahlt um zu sehen, ob ich das Auto noch mind 6 Monate fahre. Daher riet er mir gleich als erstes einen Anwalt zu nehmen.

Nun meine Fragen:

1. Muss ich meine Verkehrsrechtsschutz "benutzen"? Ich habe gelesen, dass die gegnerische Versicherung für meine Anwaltskosten aufkommen muss. Schließlich trifft die Schuld nicht mich.

2. Sollte ich ansonsten erstmal zur VW Werkstatt gehen und die damit beauftragen das mit der Versicherung zu klären ?

3. Kann ich mich statt für die Reperatur auch dafür entscheiden die 1800(1400) Euro ausgezahlt zu bekommen, so dass ich mir ein neues Auto beschaffen kann?

Danke für die Hilfe.

Gruß, DrZito

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DrZito
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Ach eine Sache hab ich vergessen:

4. Der Gutachter sagt mein Auto ist nicht mehr Verkehrssicher. Kann ich mir ohne weiteres einen Mietwagen nehmen? Oder doch lieber Taxi ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Muss ich meine Verkehrsrechtsschutz benutzen?

Musst Du nicht, es kann aber nichts schaden, die Versicherung schon mal von dem Vorfall in Kenntnis zu setzen.

zu 2: Es ist nicht Aufgabe der Werkstatt, sich mit der Versicherung auseinander zu setzen. Weder hat die Werkstatt den Schaden verursacht, noch ist sie Vertragspartei der Versicherung. Das ist Deine Aufgabe oder die Deines Anwalts (falls vorhanden).

zu 3: Du kannst zwar den Schaden ausgezahlt bekommen, allerdings netto, d.h. ohne die Mehrwertsteuer.

zu 4: Nur während der Reparaturzeit steht Dir ein Taxi o.ä. zu. Ansonsten könntest Du ja nun bis an Dein Lebensende die Taxikosten ersetzen lassen, da Dein altes Auto nicht mehr verkehrssicher ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die 130 % erhalten Sie nur, wenn Sie den Schaden auch tatsächlich reparieren lassen. Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis nur den wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Den Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung bei unverschuldeten Unfall allein (ansonsten anteilig der Haftungsquote).

Aufgrund der Schadensminderungspflicht dürfen Sie keinen Mietwagen nehmen wenn ein Taxi deutlich günstiger gewesen wäre. Sie können aber auch Nutzungsausfall statt dessen verlangen.

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