Muss ein Wegerecht, was im Grundbuch steht noch ins Baulastenverzeichnis

17. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Muss ein Wegerecht, was im Grundbuch steht noch ins Baulastenverzeichnis

Ich verstehe es nicht ganz. Ein Wegerecht steht schon im Grundbuch. Nun will das Bauamt das auch noch ins Baulastenverzeichnis eingetragen haben . Warum?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ist hier das Bauamt? ;)

Ich würde doch erst mal dort fragen...

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Die haben einfach einen Brief geschrieben, dass die das so verlangen. Ohne Begründung. Ich wollte eigentlich wissen, ob das so üblich ist? Ich hab das noch nie gehört.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
ob das so üblich ist

ja
Der Baulasteintrag sichert das Wegerecht gegenüber dem Bauamt ("öffentlich-rechtlich")
Der Grundbucheintrag sichert das Wegerecht "nur" gegenüber dem belasteten Nachbargrundstück (zivilrechtlich)

https://de.wikipedia.org/wiki/Baulast
http://www.baurechtsexperte.de/was-ist-eine-baulast-db30527.html

Handelt es sich um ein Wegerecht, das die Erschliessung sicherstellt?
Dann wäre das Vorhaben ohne das Wegerecht und den entsprechenden Baulasteintrag nicht genehmigiungsfähig.


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

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