Muss dies als Gewerbe angemeldet werden?

7. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Muss dies als Gewerbe angemeldet werden?

Hallo,
Person A richtet sich ein Tonstudio ein, weil es sein persönliches Hobby ist. Mittlerweile lässt er regelmäßig andere Personen das Tonstudio nutzen, diese stecken dafür jedes mal einen selbst bestimmten Geldbetrag in eine Spardose, quasi als Spende.
Teilweise kommt es zu 3 Buchungen am Tag, dies wie gesagt regelmäßig.
Person A bietet das Tonstudio auch an, um dort Seminare abhalten zu können.

Fragen: Muss Person A ein Gewerbe anmelden? Was passiert, wenn jemand das Gewerbeamt darauf hinweißt?
Begeht Person A mit dieser "Spendenmethode" Steuerhinterziehung, bzw. muss er das beim Finanzamt anmelden?
Welche Möglichkeiten haben Mitbewerber, um gegen Person A vorzugehen?

-- Editier von abi2015 am 07.06.2016 23:25

-- Editier von abi2015 am 07.06.2016 23:34

Probleme mit dem Gewerbe?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
persönliches Hobby


Bei einer Buchung in der Woche geht das ok

Zitat:
Teilweise kommt es zu 3 Buchungen am Tag, dies wie gesagt regelmäßig.


In meinen Augen ist das gewerbliches Handeln und muss angemeldet werden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da sehe ich durch aus ein Gewerbe mit Anmledepflicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Begeht Person A mit dieser "Spendenmethode" Steuerhinterziehung, bzw. muss er das beim Finanzamt anmelden? Keine Ahnung - es weiß ja keiner, ob er nun die Ausgaben für das Tonstudio wieder reinkriegt oder nicht... Und wenn er keinen Gewinn macht, hat er vom FA wenig zu fürchten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die bisherigen Atworten.
Ich würde gerne wissen was passieren würde, wenn jemand dies beim Gewerbeamt melden würde!?

Zitat (von muemmel):
Begeht Person A mit dieser "Spendenmethode" Steuerhinterziehung, bzw. muss er das beim Finanzamt anmelden? Keine Ahnung - es weiß ja keiner, ob er nun die Ausgaben für das Tonstudio wieder reinkriegt oder nicht... Und wenn er keinen Gewinn macht, hat er vom FA wenig zu fürchten.

Das ist klar, aber ist er nicht verpflichtet darüber Buch zu führen um dem FA nachweisen zu können, dass er keinen Gewinn erwirtschaftet?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Das ist klar, aber ist er nicht verpflichtet darüber Buch zu führen um dem FA nachweisen zu können, dass er keinen Gewinn erwirtschaftet?

Jeder Unternehmer ist zur Buchführung verpflichtet.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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