Hallo,
Person A richtet sich ein Tonstudio ein, weil es sein persönliches Hobby ist. Mittlerweile lässt er regelmäßig andere Personen das Tonstudio nutzen, diese stecken dafür jedes mal einen selbst bestimmten Geldbetrag in eine Spardose, quasi als Spende.
Teilweise kommt es zu 3 Buchungen am Tag, dies wie gesagt regelmäßig.
Person A bietet das Tonstudio auch an, um dort Seminare abhalten zu können.
Fragen: Muss Person A ein Gewerbe anmelden? Was passiert, wenn jemand das Gewerbeamt darauf hinweißt?
Begeht Person A mit dieser "Spendenmethode" Steuerhinterziehung, bzw. muss er das beim Finanzamt anmelden?
Welche Möglichkeiten haben Mitbewerber, um gegen Person A vorzugehen?
-- Editier von abi2015 am 07.06.2016 23:25
-- Editier von abi2015 am 07.06.2016 23:34
Muss dies als Gewerbe angemeldet werden?
7. Juni 2016
Thema abonnieren
Frage vom 7. Juni 2016 | 23:11
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 10x hilfreich)
Muss dies als Gewerbe angemeldet werden?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 8. Juni 2016 | 11:27
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
Zitat:persönliches Hobby
Bei einer Buchung in der Woche geht das ok
Zitat:Teilweise kommt es zu 3 Buchungen am Tag, dies wie gesagt regelmäßig.
In meinen Augen ist das gewerbliches Handeln und muss angemeldet werden
#2
Antwort vom 8. Juni 2016 | 11:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Da sehe ich durch aus ein Gewerbe mit Anmledepflicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Juni 2016 | 12:20
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Begeht Person A mit dieser "Spendenmethode" Steuerhinterziehung, bzw. muss er das beim Finanzamt anmelden? Keine Ahnung - es weiß ja keiner, ob er nun die Ausgaben für das Tonstudio wieder reinkriegt oder nicht... Und wenn er keinen Gewinn macht, hat er vom FA wenig zu fürchten.
#4
Antwort vom 8. Juni 2016 | 13:24
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 10x hilfreich)
Hallo, vielen Dank für die bisherigen Atworten.
Ich würde gerne wissen was passieren würde, wenn jemand dies beim Gewerbeamt melden würde!?
ZitatBegeht Person A mit dieser "Spendenmethode" Steuerhinterziehung, bzw. muss er das beim Finanzamt anmelden? Keine Ahnung - es weiß ja keiner, ob er nun die Ausgaben für das Tonstudio wieder reinkriegt oder nicht... Und wenn er keinen Gewinn macht, hat er vom FA wenig zu fürchten. :
Das ist klar, aber ist er nicht verpflichtet darüber Buch zu führen um dem FA nachweisen zu können, dass er keinen Gewinn erwirtschaftet?
#5
Antwort vom 8. Juni 2016 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Das ist klar, aber ist er nicht verpflichtet darüber Buch zu führen um dem FA nachweisen zu können, dass er keinen Gewinn erwirtschaftet?
Jeder Unternehmer ist zur Buchführung verpflichtet.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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