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Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?

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Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?

Guten Tag! Ich habe mich hier mal ein bißchen umgesehen und festgestellt, dass ich hier glaube ich richtig bin.
Mich beschäftigt nachfolgende Frage. Und zwar, möchte ich eine anonyme Anzeige zur Staatsanwaltschaft schicken. Es geht um Drogenhandel und ich kann die Anzeige aus diversen Gründen auf gar keinen Fall persönlich erstatten. Wenn man dieser anonymen Anzeige nachgehen wird, dann wird es auch nicht mehr nötig sein, dass ich in dem Verfahren irgendwie in Erscheinung trete, weil es mehr als genug Beweise geben wird, die meine Anzeige rechtfertigen. Es ist halt nur die Frage, ob Polizei und Staatsanwaltschaft überhaupt in Aktion tritt, wenn jemand anonym schreibt?


von Frederick am 12.11.2005 20:02
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?
Guten Abend, hier sind Sie richtig.

Selbstverständlich können Sie eine anoyme Anzeige aufgeben. Diese sollte natürlich fundiert u. mit eventuellen Beweisen aufgegeben werden.

So wie Sie es schildern, gibt es ja jetzt schon genügend Beweise.

Die Ermittlungsbehörden ( Polizei und Staatsanwaltschaft ) werden der Sache nachgehen.

Viele Grüße und in der Hoffnung, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben.

Nwg100


von nwg100 am 12.11.2005 21:29
Status: Philosoph (536 Beiträge)
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>Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?
Dem Vorstehenden kann ich mich nur anschließen. Die StA ist bei dem Verdacht einer Straftat VERPFLICHTET, Ermittlungen einzuleiten (sog. Legalitätsprinzip).

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 13.11.2005 09:03
Status: Unsterblich (2693 Beiträge)
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>Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?
Richtig. Die Ermittlungen müssen aufgenommen werden, wenn zureichende tatächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben sind. Ob das durch eine anonyme Anzeige oder anderweitig geschieht ist unerheblich.


von wastl am 13.11.2005 11:11
Status: Tao (6972 Beiträge)
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>Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Vielleicht könnten Sie mir aber noch kurz erläutern, was mit 'tatächliche Anhaltspunkte' gemeint ist? Wenn ich eine schriftliche, anonyme Anzeige erstatte, dann habe ich keine andere Möglichkeit, als darauf hinzuweisen, wo die Strafverfolungsbehörden, was und wann finden wird. Beweisen kann ich das natürlich auf diesem Wege nicht. Wenn sie der Sache allerdings nachgehen, dann werden sie genug Beweise haben.


von Frederick am 13.11.2005 12:42
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?
Damit ist gemeint, dass der angezeigte Sachverhalt irgendwie strafrechtlich relevant sein muss. Die Anforderungen sind auch nicht besonders hoch. Wenn aber beispielsweise jemand anzeigt, er sei gestern mit dem Taxi nach Hause gefahren und der Taxifahrer habe doch tatsächlich am Ende Geld haben wollen, wäre das kein Grund, in Ermittlungen einzutreten.


von wastl am 13.11.2005 15:27
Status: Tao (6972 Beiträge)
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>Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?
O.K! Das ist schon klar! Ich dachte nur, ich müsste schon vorher beweisen können, was ich da anzeige und das wäre dann ein bißchen schwierig.
Eigentlich ist dass schon ziemlich grass. Unter den von Ihnen genannten Vorraussetzungen heißt das doch auch, dass man jemanden anzeigen kann, den man nicht leiden kann und dem die übelsten Sachen in die Schuhe schieben kann. Anonym wird hinterher keiner mehr was dagegen unternehmen können, oder?
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, was ich vorhabe, hat schon Hand und Fuß, aber mir ist halt gerade so durch den Kopf gegangen, dass man auf diese Weise auch ganz locker jemanden in echte Schwierigkeiten bringen kann, auch wenn der ganz und gar nicht kriminell ist.



von Frederick am 13.11.2005 16:01
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?
Ja, ganz Recht...
Aber sollten sich die Behauptungen als unbegründet erweisen, gibt es Mittel und Wege, den "Anonymen" ausfindig zu machen...



von guest-12301.06.2010 08:56:19 am 13.11.2005 16:06
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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>Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?
Unter den von Ihnen genannten Vorraussetzungen heißt das doch auch, dass man jemanden anzeigen kann, den man nicht leiden kann und dem die übelsten Sachen in die Schuhe schieben kann.
So ist es. Das kommt sogar recht häufig vor und ist dann als Falsche Verdächtigung strafbar, wenn der Anzeigende ermittelt werden kann. Es kann für den angezeigten schon recht unangenehm werden, wenn z.B. die Wohnung durchsucht werden muss. Allerdings muss man auch bedenken, dass es in diesen Fällen ja keine Beweismittel gebe dürfte (es gibt ja keine Straftat), das Verfahren also mit einer Einstellung enden wird, wovon der Anzeigende jedoch nichts erfährt - wie sollte ihm auch ein Bescheid geschickt werden?


von wastl am 13.11.2005 18:19
Status: Tao (6972 Beiträge)
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>Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?
Wenn der Anzeigende nichts davon erfährt, wie seine falsche Verdächtigung ausgeht, heißt das doch wohl auch, dass er als Täter nicht zu ermitteln war?


von DanielB am 13.11.2005 18:40
Status: Unsterblich (3398 Beiträge)
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>Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?
Das ist richtig.


von wastl am 13.11.2005 18:41
Status: Tao (6972 Beiträge)
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