>Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?
O.K! Das ist schon klar! Ich dachte nur, ich müsste schon vorher beweisen können, was ich da anzeige und das wäre dann ein bißchen schwierig.
Eigentlich ist dass schon ziemlich grass. Unter den von Ihnen genannten Vorraussetzungen heißt das doch auch, dass man jemanden anzeigen kann, den man nicht leiden kann und dem die übelsten Sachen in die Schuhe schieben kann. Anonym wird hinterher keiner mehr was dagegen unternehmen können, oder?
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, was ich vorhabe, hat schon Hand und Fuß, aber mir ist halt gerade so durch den Kopf gegangen, dass man auf diese Weise auch ganz locker jemanden in echte Schwierigkeiten bringen kann, auch wenn der ganz und gar nicht kriminell ist.
von Frederick am 13.11.2005 16:01
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