Muss der Verkäufer fäll. Getriebeölwechsel nennen?

6. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
PeterWe.
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)
Muss der Verkäufer fäll. Getriebeölwechsel nennen?

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage: muss der Verkäufer beim Fahrze***erkauf eines Automatik-Fahrzeugs darauf hinweisen, dass schon vor 30.000km der Getriebeölwechsel fällig gewesen sein müsste? Selbst wenn er darüber angeblich nichts wusste? Oder wird vom Käufer erwartet darüber selber Recherchen anzustellen?

Ich habe das Urteil vom OLG Hamm vom 10. Juni 2010 Az. I-28 U 15/10 gefunden, bin mir aber nicht ganz sicher in dem Fall.

Ich frage, weil ich von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag in Höhe von 400 Euro erhalten habe. Erfahren habe ich davon erst bei einer Inspektion, die ich kurz nach dem Erwerb durchführen ließ.

Danke und Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo PeterWe.,

Wurde das Auto als "scheckheft gepflegt" verkauft?

Gab es eine Eintragung im Scheckheft?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PeterWe.
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo!

Ein Scheckheft liegt nicht vor. Aber mir wurde es mit Gebrauchtwagenzertifikat beworben, ich habe ein solches Prüfzertifikat auch beim Kauf erhalten.

In dem Zertifikat steht unter anderem bei "Getriebezustand" und "Öldichtigkeit Getriebe" alles als "In Ordnung" abgehakt. Generell sind die rund 50 Prüfpunkte in dem Zertifikat alle als In Ordnung gekennzeichnet.

Nun ist die Frage, ob ein deutlich überzogener Getriebeölwechsel in die Sachmängelhaftung fällt, weil eben extrem teuer und laut dem o.g. Urteil ein gewissen Grenzfall darstellt, wenn der Verkäufer nicht klar darauf hinweist.

Ich bin ratlos...

Viele Grüße

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