Hallo,
alle ein paar Monate, jedoch mindestens jährlich, verlangt das Amt von mir die Offenlegung meiner Finanzen wegen Unterhaltsvorschuss für ein Kind. Muss ich diesem Amt melden, wenn ich umziehe?
Danke.
Muss dem Amt (Unterhaltsvorschuss) Umzug gemeldet werden?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Nö.
Aber dem Kind. Beziehungsweise dessen Mutter als Vertreterin. Oder da (vermutlich) eine Beistandschaft sbeim JA eingerichtet ist, können/sollten Sie den Umzug (auch) dort melden. Andernfalls kommt in einigen Jahren vielleicht mal eine richtig dicke Forderung von Kindesunterhalt ins Haus. Außerdem könnte dann ein Strafverfahren drohen, wenn Sie sich -ohne irgendjemanden in Kenntnis zu setzen- aus dem Staub machen und so um die Unterhaltspflicht drücken. Aber mit dem Unterhaltsvorschuss hat das nichts zu tun. Die UV-Kasse wird die neue Adresse von der Mutter bekommen, die zur Herausgabe verpflichtet ist.
Oder Sie machen sich einfach keinen Kopf über all das und schicken eine kurze Email mit der neuen Adresse.
Das Kind wurde mittlerweile von jemand anderem adoptiert. Es geht eigentlich nur um die Erstattung des Vorschusses. Weil das Kind adoptiert wurde und das Amt keinen Vorschuss mehr leistet, muss ich der Mutter meine Adresse nicht mitteilen?
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Der Mutter dann doch nicht, mit der haben Sie nichts mehr zu tun.Zitat:muss ich der Mutter meine Adresse nicht mitteilen?
Dann müssen Sie den Umzug doch direkt dem Amt mitteilen. Wie soll das Amt denn sonst auch die Schulden bei Ihnen eintreiben können?Zitat:Es geht eigentlich nur um die Erstattung des Vorschusses.
Okay. Welches Gesetz genau verpflichtet mich dazu?
Es gibt sog. Nebenpflichten. Dazu gehört, bereits beim ersten Anschreiben der Kasse wurde drauf hingewiesen, dass man verpflichtet ist, jede Änderung zu melden. Da die Kasse über das Einwohnermeldeamt die Adresse ohnehin rausbekommt, ist es eigentlich wurscht, ob man meldet oder nicht. Nur, die Unterhaltsvorschusskasse kann vollstrecken, und das tut sie lustvoll, wenn man sich an keine Spielregeln hält. Dann ist plötzlich das Konto dicht, man hat eine kleine Pfändung beim Arbeitgeber oder aber der stadtbekannte Gerichtsvollzieher besucht einen zu Hause. Und, da es sich um Ansprüche der öffentlichen Hand handelt, hat der Pfändungsfreibetrag keine Wirkung. Da wird häufig in so Fällen deutlich drunter gegangen. Alles ganz legal.
wirdwerden
Zitat:Da wird häufig in so Fällen deutlich drunter gegangen. Alles ganz legal.
Das kann dann bis auf Hartz IV Leven runter gehen.
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