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Muss da noch Unterhalt gezahlt werden / 18J.?

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Muss da noch Unterhalt gezahlt werden / 18J.?

Hallo Forum,

ich bin stinksauer auf das Herzchen meines Mannes,
Besagter Sohn wird bald 19J. und hat mit 15J die Schule mit Hauptschulabschluss beendet. Dann kam 1 Jahr weiterführende Schule die er leider mangels Interesse nicht geschafft hat. Nun versuchte er 1 Jahr lang über das Arbeitsamt in einer Förderung sich zur Ausbildung zu bewegen ( mehr schlecht als recht) ist dann auch nichts bei heraus gekommen.
Aber man kann sich ja bei der Bundeswehr bewerben.... absage!!!
Jetzt ist uns der Kragen geplatzt und mein Mann hat den Unterhalt gekürzt (drastisch).
Plötzlich wird der liebe kleine Sohn mal wach und fordert nun NACHZAHLUNG!!! Als Beweis für seine Bemühungen hat er doch div. Bewerbungen aus Februar und März mit Ablehnungen dazu gelegt.... Wie lange muss man für faule Kinder zahlen?

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von biszumende am 12.07.2011 12:00
Status: Stift (38 Beiträge)
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>Muss da noch Unterhalt gezahlt werden / 18J.?
quote:
Wie lange muss man für faule Kinder zahlen?

In der Rechtsprechung werden schon 15-jährigen Unterhaltsansprüche verweigert. - Keine Ausbildung - kein Unterhalt.

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von meri am 12.07.2011 12:07
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>Muss da noch Unterhalt gezahlt werden / 18J.?
Wenn aber ein Titel da ist, muss der weiter bedient werden. Also schleunigst fachkundigen Rat einholen.

wirdwerden

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von wirdwerden am 12.07.2011 12:16
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>Muss da noch Unterhalt gezahlt werden / 18J.?
Ja, das ist so global sicher wahr,wir sind im Norden der BRD und er lebt mit seiner Mutter im Süden. Die Gerichte sind nicht immer der gleichen Meinung.


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von biszumende am 12.07.2011 12:21
Status: Stift (38 Beiträge)
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>Muss da noch Unterhalt gezahlt werden / 18J.?
Nein, der Titel ist mit Volljährigkeit abgelaufen. Das haben wir seinerzeit beachtet.

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von biszumende am 12.07.2011 12:23
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>Muss da noch Unterhalt gezahlt werden / 18J.?
quote:
Nein, der Titel ist mit Volljährigkeit abgelaufen. Das haben wir seinerzeit beachtet.

Wenn er Unterhalt will, muss er seine Bedürftigkeit nachweisen. Bedürftig ist, wer nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Wer in Ausbildung ist, ist zumindest teilweise Unterhaltsberechtigt.
Wer chillt, fetet, döst,abhängt, hat Zeit und kann und muss seine Hände rühren, ........damit seine Kauleiste etwas abbekommt. Der ärgste Fall ist: Um 0300 Uhr aufstehen und Zeitungen austragen



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von meri am 12.07.2011 12:31
Status: Unsterblich (4320 Beiträge)
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>Muss da noch Unterhalt gezahlt werden / 18J.?
Ich bin der Meinung auch ein Kind das nicht in der Ausbildung ist hat eine Erwerbsobliegenheit seinen Unterhaltspflichtigen Eltern gegenüber?

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von biszumende am 12.07.2011 12:31
Status: Stift (38 Beiträge)
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>Muss da noch Unterhalt gezahlt werden / 18J.?
Wenn er jetzt Unterhalt fordert, ist der Unterhalt auch frühestens ab jetzt fällig. Nachzahlung ist also schon mal gar nicht.
Dass er sich um einen Ausbildugnsplatz bemüht, ist sicherlich günstig für die Bewilligung von Kindergeld, entbindet ihn aber nicht von der Pflicht, sich vorrangig selbst um seinen Unterhalt zu kümmern.

Wenn er denn einen Ausbildungsplatz o.Ä. hat, könnte die Unterhaltspflicht des Vaters wieder aufleben.

Du schreibst, dein Mann habe den Unterhalt gekürzt. Er sollte ihn auf 0 herunterfahren, dann sind klare Verhältnisse.

Wenn der Junge dann Unterhalt fordert: BAB und Bafög sind vorrangig zu beantragen. Wenn er das auf die Reihe gekriegt hat, hat er irgendeine Form vom Bescheid darüber erhalten. Dann könnt ihr euch wieder mit dem Thema beschäftigen.

So lange muss dein Mann höchstens auf Aufforderung des Sohnes hin sein Einkommen (nicht deines!) und seine sonstigen Unterhaltsverpflichtungen (evtl. du?) offenlegen, damit dieser BAB/Bafög beantragen kann.


von quiddje am 12.07.2011 12:35
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>Muss da noch Unterhalt gezahlt werden / 18J.?
...wobei es fast auszuschliessen ist, dass er jemals in die Lage kommen wird, BAB oder BaföG zu beantragen....bei der 'Vorbildung'.

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von meri am 12.07.2011 12:37
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>Muss da noch Unterhalt gezahlt werden / 18J.?
Hallo zusammen, ich habe mein damaliges Anligen noch einmal hoch geschoben so könntet Ihr Euch nochmals einlesen ;-)
Danke bis jetzt für die Antworten.


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von biszumende am 12.07.2011 12:46
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>Muss da noch Unterhalt gezahlt werden / 18J.?
quote:
Ja, das ist so global sicher wahr,wir sind im Norden der BRD und er lebt mit seiner Mutter im Süden. Die Gerichte sind nicht immer der gleichen Meinung.

Falls das 'Kind' den Unterhalt gerichtlich durchsetzen will, wäre das Familiengericht zuständig, an dem der Antragsgegner, also der Vater, seinen Wohnsitz hat....also im Norden...

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von meri am 12.07.2011 13:16
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