>Muss da noch Unterhalt gezahlt werden / 18J.?
Wenn er jetzt
Unterhalt fordert, ist der Unterhalt auch frühestens ab jetzt fällig. Nachzahlung ist also schon mal gar nicht.
Dass er sich um einen Ausbildugnsplatz bemüht, ist sicherlich günstig für die Bewilligung von Kindergeld, entbindet ihn aber nicht von der Pflicht, sich vorrangig selbst um seinen Unterhalt zu kümmern.
Wenn er denn einen Ausbildungsplatz o.Ä. hat, könnte die Unterhaltspflicht des Vaters wieder aufleben.
Du schreibst, dein Mann habe den Unterhalt gekürzt. Er sollte ihn auf 0 herunterfahren, dann sind klare Verhältnisse.
Wenn der Junge dann Unterhalt fordert: BAB und Bafög sind vorrangig zu beantragen. Wenn er das auf die Reihe gekriegt hat, hat er irgendeine Form vom Bescheid darüber erhalten. Dann könnt ihr euch wieder mit dem Thema beschäftigen.
So lange muss dein Mann höchstens auf Aufforderung des Sohnes hin sein Einkommen (nicht deines!) und seine sonstigen Unterhaltsverpflichtungen (evtl. du?) offenlegen, damit dieser BAB/Bafög beantragen kann.
von quiddje am 12.07.2011 12:35
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