Hallo,
meine WG löst sich bald auf und der Vermieter will dass wir die Zimmer beim Auszug streichen (bzw. anteilig streichen). Im Mietvertrag steht etwas, dass alle z.B. alle 6 Jahre der Flur gestrichen werden und nach 2 Jahren Mietzeit wären dann anteilig 2/6 des Streichpreises zu berechnen/zahlen (oder man streicht halt).
Meine Frage: Muss man überhaupt streichen? Es gab doch letztens ein Gerichtsurteil dass beim Auszug nicht gestrichen werden muss? Oder ist das nur für ganz ganz spezielle Fälle gültig ?
Muss bei Auszug renoviert werden?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Für welche Fälle das gültig ist, löst sich anhand des genauen Wortlauts des Mietvertrags.
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Hallo,
Bitte die genau Formulierung des Mietvertrages hier posten!
Zu einer vorsichtigen Antwort zu deiner Frage: Nein ihr müsst nicht streichen!
Siehe hierzu das einschlägige Urteil des BGH
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f102947094e2f5648852d62c6b3650c1&client=11&nr=29890&pos=0&anz=1
Urteil lesen, deinen Sachverhalt damit vergleichen und ggf. hier nochmal detaillierte Angaben posten.
Es ist schwierig aufgrund von kaum fundierten Sachverhalten gute Ratschläge zu geben.
Gruß
David
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