Hi!
Ich will demnächst in ein Haus einziehen und werden den Mietvetrag alleine unterschreiben, habe jedoch das Recht zur Untervermietung. Zwecks Kostenminimierung wird jemand ins Dachgeschoß einziehen und damit einen Teil der Miete übernehmen und auf mein Konto überweisen, von welchem die Gesamtmiete an den Vermieter geht. Da die 2. Partei natürlich einen Mietvertrag möchte, werde ich diesen mit ihm inform eines Untermietvertrags abschliessen. Hier nun meine Frage:
muss ich diese "Mieteinnahmen" beim Finanzamt angeben und falls ja, kann man das umgehen (unter dem Gesichtspunkt, dass ich als Einziger den Mietvetrag mit dem Vermieter abschließe)?
Danke für die Antwort.
Muss "Untervermietung" steuerlich geltend gemacht werden
7. Januar 2004
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Frage vom 7. Januar 2004 | 11:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss "Untervermietung" steuerlich geltend gemacht werden
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2004 | 12:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
Die Frage gehört eigentlich ins Steuerrecht.
Die Mieteinnahmen müssen dem Finanzamt gegenüber angegeben werden. Es gibt auch keine legale Umgehung.
Man kann aber die auf den untervermieteten Anteil entfallenden Kosten gegenrechnen. Das betrifft besonders die anteilige Miete und die anteiligen Nebenkosten. Unter diesen Randbedingungen dürfte nur ein sehr geringer Gewinn entstehen. Nur wenn dieser Gewinn unter 410 EUR im Jahr liegt, braucht man ihn nicht anzugeben, da er dann ohnehin steuerfrei ist.
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