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Muss Reparatur des Pkw immer in der günstigsten Werkstatt erfolgen?

Von Rechtsanwalt Sven Skana
21.6.2012 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 597 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Verkehrsunfall, Kfz, Werkstatt, Versicherung, Schaden, Kosten

Verweisung der Versicherung auf andere Werkstatt nicht immer zumutbar!

Das AG Schweinfurt entschied mit Urteil vom 30.06.2011, dass eine Versicherung  den Geschädigten eines Verkehrsunfalls durch ihren Sachverständigen nicht einfach auf eine andere (für sie günstigere) Werkstatt verweisen kann. Zur Begründung führt es aus, dass die Werkstatt für den Geschädigten mühelos und ohne weiteres zugänglich sein muss, was voraussetzt, dass sich diese in unmittelbarem Bereich des Geschädigten befindet. Dies sei allerdings bei einer Entfernung von 25 km zu der verwiesenen Werkstatt nicht mehr der Fall, zumal es im Heimatort des Geschädigten ausreichend Fachwerkstätten gab. In Folge dessen musste die Versicherung auch den in Abzug gebrachten Differenzbetrag der Reparaturkosten an den Kläger auszahlen-

AG Schweinfurt Urteil vom 30.06.2011

SEIT 2011 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwalt
Sven Skana
Berlin
Fachanwalt Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Autokaufrecht

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten .

Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist im Verkehrs-Unfallrecht & Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner der Kanzlei Johlige, Skana & Partner, Hauptsitz: Kurfürstendamm 173 (am Adenauerplatz), 10 707 Berlin, Tel: 030-679 65 812
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