Muss Hausordnung beschlossen werden?

18. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Newton36352
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)
Muss Hausordnung beschlossen werden?

Hallo,
die Eigentümergemeinschaft unseres Hauses hat den Verwalter in der allerersten Eigentümerversammlung beauftragt, eine Hausordnung aufzustellen. Über diese Hausordnung ist nicht beschlossen worden, d. h., es liegt kein Beschluss vor.
Es heisst lediglich in dem Protokoll "Die bisherige "vorläufige" Hausordnung erhält nun nach einigen kleinen Änderungen Gültigkeit. Festgestellt wurde, dass eine Änderung/Fortschreibung jederzeit nach Beschluss der Eigentümerversammlung möglich ist."
Ist diese Hausordnung gültig?
Vielen Dank für Antworten sagt
Newton36352

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Ist diese Hausordnung gültig?


Wohl eher nicht, denn:

"Der Verwalter hat eine Hausordnung aufzustellen, über die dann in einer Eigentümerversammlung beschlossen werden muss."

Ferner stellt sich die Frage, ob ihr Kenntnis von der vorläufigen HO hattet und ob die neue -jetzt erstmal vom Verwalter für gülig erklärte- HO den Eigentümern, und vor allem auch den ggfs. vorhandenen Mietern zur Kenntnis gebracht wurde.

Dann schadet es auch nicht, in Bezug auf die Hausordnung, folgendes zu beachten:

"Oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht. Klar, der Verwalter sorgt für die Einhaltung, so glauben viele Wohnungseigentümer. Doch so einfach ist das nicht:
Verstöße gegen die Hausordnung sollten dem Verwalter schriftlich mit der zusätzlichen Unterschrift eines Zeugen gemeldet werden. In dem Fall wird der Verwalter den zuständigen Miteigentümer schriftlich abmahnen. Das war’s dann aber auch zunächst einmal.

Und wenn’s nicht besser wird? - Um die Verstöße wirkungsvoll zu ahnden, muss er sich in der nächsten Eigentümerversammlung erst die Prozessvollmacht von der Eigentümergemeinschaft holen. Die bekommt er in der Regel nicht. Das Prozessrisiko und die Kosten sind der Gemeinschaft häufig zu hoch."

Text in "" geklaut - ähhh zitiert aus dem Wohnungseigenthumm-Lexikon des Herrn Thumm in Siegen, dessen Studium ich jedem Teileigentümer aber auch so manchem Verwalter nur wärmstens empfehlen kann. klick mich

VG
Roland




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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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