Muss Frau wegen Unterhalt wieder arbeiten?

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
incognitus485
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Muss Frau wegen Unterhalt wieder arbeiten?

Mann A seit jahren berufstätig, trennt sich von Frau B seit Ehe nicht mehr gearbeitet. B hat jedoch einen Beruf erlernt und nach der Ausbildung kurzzeitig gearbeitet . B hat während der Ehe nach Geburt des Kindes ein Studium begonnen. Gemeinsames Kind 4Jahre alt.
Mann A möchte das Frau B Studium abbricht und in alten Beruf zurückgeht, da er das Studium wegen Trennung nicht mehr finanzieren will....und der erlernte Beruf auf dem Stellenmarkt sehr gefragt ist.

Folgende Frage: Da B ein bereits zum Studienbeginn ein Kleinkind hatte, kommt sie der Erfüllung der Regelstudienzeit nicht nach, muss sie nun ihr Studium aufgeben?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Zum Studienabbruch zwingen kann A die B sowieso nicht. Maximal den Unterhalt einstellen.

Tendenz:
Angesichts der Tatsache, dass B das Studium während der Ehe aufgenommen hat und das Studium von B somit der gemeinsamen Lebensplanung des Ehepaares A&B entsprach, wird A vorerst weiter Unterhalt an B zahlen müssen, auch wenn B in ihren erlernen Beruch zurückkehren könnte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13989x hilfreich)

Während der Zeit der Trennung muss er ohnehin Unterhalt zahlen. Hinterher - das wage ich zu bezweifeln. Der Frau kann man nur dringend raten, das Studium ganz, wirklich ganz zügig durchzuführen. Dann kann man sich vielleicht darauf einigen, dass er noch bis zum Ende des Studiums (nach der Ehescheidung) das subventioniert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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