Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten

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Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten

Hallo, würde Sie gerne bitten, uns Ihre Meinung dazu abzugeben, ob wir es wagen können den Ehegattenunterhalt für die Ex-Frau dahingehend per Änderungsklage weg zubekommen, dass Sie Vollschichtig arbeiten gehen muss.
Mein Lebensgefährte ist seit 2003 geschieden.Hat eine 11jährige Tochter die das Gymnasium besucht, die sich nach dem Unterricht bei ihrer Oma(Rentnerin), die auf dem selben Grundstück wie die Ex ein Haus hat, aufhält, bis die Ex von Ihrer Halbtagsstelle(4Tage die Woche , arbeitet da bis Mittags14.30)nach Hause kommt.Es gibt noch einen 18jährigen Sohn, der sich in Ausbildung befindet.Laut der Oma , will sich diese die*Freizeit* nicht mit der Beaufsichtigung des Enkels belasten, was sie aber inoffziell tut.Zudem beläßt die Oma ihre Tochter *mietfrei*an einem Anbau an ihrem Haus wohnen.Dieses mietfreie Wohnen wurde bei der Unterhaltsklage nicht berücksichtigt.
Wären froh über viele Meinungen!
Vielen Dank im Vorraus
Sandy


von Sandy61 am 16.10.2008 18:04
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>Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten
--- editiert vom Admin


von guest123-2096 am 16.10.2008 18:16
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>Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten
Hallo Sandy,

die Unterhaltsreform stellt sich immer mehr als das dar, was von Anfang an vermutet wurde, ein heißer Ballon ohne Inhalt. Die wenigsten Richter *trauen* sich, einer Ex-Frau mit einem 11-jährigen Kind den Unterhalt gänzlich zu streichen. Allenthalben würde eine Befristung in Betracht kommen, aber da müßtest ihr schon großes Glück haben. Das OLG Frankfurt z.B. hat in seinen Leitlinien die Wünsche der Reform zum nachehelichen Unterhalt gänzlich gekippt.

Zudem wird kein Richter den Unterhalt von heute auf morgen einstellen mit der Begründung, sie müsse nun Vollzeit arbeiten. Eine solche Vollzeitstelle muss erst einmal da sein.

Was das mietfreie Wohnen angeht, gibt es zwei Alternativen. Entweder handelt es sich dabei um eine Zuwendung Dritter, die nicht den Unterhaltsanspruch berühren soll, das müßte dann durch die Gegenseite dargetan werden.

Wenn -wie hier vermutet wurde- die Aussage kommt, die Miete würde in bar gezahlt, so kann euch nichts besseres passieren. Da genügt dann nämlich ein kurzer Hinweis ans Finanzamt. Mieteinnahmen sind zu versteuern. Demzufolge kann man eine solche Aussage schneller überprüfen, als der andere gucken kann.



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"Nicht jeder, der viel redet, hat auch was zu sagen. "


von D.romedar am 16.10.2008 18:35
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>Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten
Hallo Horst,
Sie hat während der Kindererziehung nicht gearbeitet, Aber welche verheiratete Frau tut das auch schon??
Danke Ihnen
Sandy


von Sandy61 am 16.10.2008 19:00
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>Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten
Hallo D.romeda,
Die EX hat sogar Anspruch auf einen Vollzeitjob bei Ihrem Arbeitgeber, haben wir schriftlich vorliegen(Öffentlicher Dienst!)
Danke für den Tipp mit dem Finanzamt!
Sandy

-- Editiert von Sandy61 am 16.10.2008 19:15


von Sandy61 am 16.10.2008 19:02
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>Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten
--- editiert vom Admin


von guest123-2096 am 16.10.2008 19:04
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>Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten
Sie waren 14 Jahre und 8 Monate verheiratet. Sie sind 2003 geschieden worden ups nicht 2004.
Sandy


von Sandy61 am 16.10.2008 19:09
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten
Hm, stimmt das Gehalt wurde nicht mehr überprüft....
Danke Ihnen !
Sandy


von Sandy61 am 16.10.2008 19:13
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>Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten
Wir haben jetzt schon 2 Anwälte verschlissen. Kann mein Freund selbst bei ihr Auskunft über ihr Gehalt einfordern, oder muss das über einen Anwalt laufen?


von Sandy61 am 16.10.2008 19:17
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten
--- editiert vom Admin


von guest123-2096 am 16.10.2008 19:23
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>Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten
@Sandy,

zur Auskunft ist sie gemäß § 1605 BGB verpflichtet, wenn seit der letzten Auskunft 2 Jahre vergangen sind. Die Aufforderung, diese Auskunft vollständig zu erteilen, könnt ihr selbst formulieren. Beachtet aber, ihr eine genaue Frist zur Auskunftserteilung zwecks Neuberechnung des Ehegattenunterhaltes zu setzen. Läßt sie diese Frist verstreichen, könnt ihr Klage erheben. Hierzu sollte dann aber ein Anwalt genommen werden.

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von D.romedar am 16.10.2008 19:34
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