>Muss Ex-Frau Vollzeit arbeiten
Hallo Sandy,
die Unterhaltsreform stellt sich immer mehr als das dar, was von Anfang an vermutet wurde, ein heißer Ballon ohne Inhalt. Die wenigsten Richter *trauen* sich, einer Ex-Frau mit einem 11-jährigen Kind den Unterhalt gänzlich zu streichen. Allenthalben würde eine Befristung in Betracht kommen, aber da müßtest ihr schon großes Glück haben. Das OLG Frankfurt z.B. hat in seinen Leitlinien die Wünsche der Reform zum nachehelichen Unterhalt gänzlich gekippt.
Zudem wird kein Richter den Unterhalt von heute auf morgen einstellen mit der Begründung, sie müsse nun Vollzeit arbeiten. Eine solche Vollzeitstelle muss erst einmal da sein.
Was das mietfreie Wohnen angeht, gibt es zwei Alternativen. Entweder handelt es sich dabei um eine Zuwendung Dritter, die nicht den Unterhaltsanspruch berühren soll, das müßte dann durch die Gegenseite dargetan werden.
Wenn -wie hier vermutet wurde- die Aussage kommt, die Miete würde in bar gezahlt, so kann euch nichts besseres passieren. Da genügt dann nämlich ein kurzer Hinweis ans Finanzamt.

Mieteinnahmen sind zu versteuern. Demzufolge kann man eine solche Aussage schneller überprüfen, als der andere gucken kann.
-----------------
"Nicht jeder, der viel redet, hat auch was zu sagen.

"
von D.romedar am 16.10.2008 18:35
Status: Legende (474 Beiträge)
Userwertung:
2,6
(von 78 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag petzen