Eine zwölf Jahre alte muslimische Schülerin aus Remscheid muss nach einem Gerichtsurteil am Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen. Der staatliche Bildungsauftrag habe in diesem Fall vorrang, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und wies damit eine Klage der Eltern des Mädchens ab, wie ein Gerichtssprecher sagte. Nach Ansicht der Richter gibt es heutzutage genügend Möglichkeiten, seinen Körper im Schwimmbecken etwa mit Ganzkörperanzügen und Kappen zu bedecken.
Die Schülerin brauche sich daher nicht den Blicken anderer preiszugeben, hieß es. Es handle sich hier um einen Eingriff in die Religionsfreiheit, der minimal sei. Die Eltern des Kindes können laut Sprecher aber noch in Berufung gehen.
Hayo Wiebersiek, Hannover beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Berufsunfähigkeitsversicherung, Fachanwalt Versicherungsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Schadensersatzrecht, Leasingrecht, Zivilrecht.