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Musikrecht: Sind kurze Samples immer erlaubt?

31.1.2012 | Ratgeber - Urheberrecht | 650 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Musik, Musikrecht, Samples, Melodie, Urheberrecht

Frage: In Musikerkreisen wird immer wieder behauptet, dass man von fremden Musikstücken bis zu 3 Sekunden lange Sequenzen für eigene Lieder übernehmen kann, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Man kann also so viel bei anderen Musikstücken klauen wie man will, solange man nie mehr als 3 Sekunden am Stück kopiert. Stimmt das?

123recht.net: Nein! Das ist ein juristischer Irrtum, der immer noch im Umlauf und schwer auszumerzen ist. Wenn man sich ohne Genehmigung des Urhebers bei fremden Liedern bedient, dann ist das in der Regel rechtswidrig. Die geklaute Sequenz kann dabei weit kürzer ausfallen als 3 Sekunden ud trotzdem Urheberrecht verletzen.

Frage: Was ist denn, wenn ich die Sequenz einfach selbst produziere - sie also nachspiele und nicht einfach rüberkopiere?

123recht.net: Wenn aus dem fremden Fragment ein eigenständiges neues Werk entsteht, dann ist das ok. So können Sie z.B. einen bestimmten Breakbeat jederzeit selbst herstellen und in neuen Liedern verwenden. Das gilt aber nicht für Melodien oder Tonfolgen, diese dürfen nicht einfach nachgespielt werden.



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