mir ist bei einer Hausdurchsuchung eine Ext. Festplatte mit Musik beschlagnahmt worden
dort habe ich von meinen Bekannten Musik drauf geladen ob die legal war weis ich nicht
wahrscheinlich nicht .habe ich mich jetzt Strafbar gemacht.
Musik vom Freund auf der externen Festplatte
9. Oktober 2013
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Frage vom 9. Oktober 2013 | 11:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Musik vom Freund auf der externen Festplatte
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2013 | 13:38
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>habe ich mich jetzt Strafbar gemacht <hr size=1 noshade>
Nein, sofern es sich nicht um eine offensichtlich (!) illegal hergestellte/verbreitete Vorlage handelte.
Da man grundsätzlich im privaten Umfeld Musik (genauer: alles außer Computerprogrammen) kopieren darf (§53 UrhG ), war die Verbreitung (an dich) schon mal nicht offensichtlich illegal.
Bzgl. der Herstellung (also wo dein Freund die Kopien her hat) wird es kaum offensichtlich gewesen sein.
Ergo: keine Strafbarkeit.
Im übrigen müßte das obige natürlich der StA beweisen; du oder dein Freund müssen nicht beweisen, daß ihr die Musik aus legalen Quellen habt.
-- Editiert GROC am 09.10.2013 13:39
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