Musik, Videos, Songtexte, Youtube und Urheberrecht

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Mashup auf Youtube?

Fragen und Antworten zu rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Videos, Musikvideos und Musik im Internet und insbesondere Youtube.

Frage: Ich habe zwei aktuelle Musikhits neu zusammengemischt und das so entstandene neue Lied auf Youtube hochgeladen. Freunde warnen mich jetzt, da das nicht erlaubt sein soll. Stimmt das?

123recht.de: Hier laufen Sie tatsächlich Gefahr, von den Machern beider Lieder kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Das Mashup, also das Mixen von Songs verschiedener Künstler, bedarf der Genehmigung.

Frage: Aber ich mache das doch nur zum Spaß, ich verdiene nichts daran und mag die Lieder einfach!

123recht.de: Ob Sie das aus Spaß machen oder Geld verdienen wollen, spielt keine Rolle. Sie dürfen Lieder nur zitieren, also kleine "Musikschnippsel" in ein neues Lied einbinden - die Grenze des Zitats dürfte bei Ihrem Mix aus zwei Liedern aber weit überschritten sein.

Copyright für Videos auf Youtube

Frage: Ich möchte Videos von mir ins Internet stellen, z.B. auf Youtube. Wie bekomme ich Copyright darauf, so dass sie geschützt sind?

123recht.de: Copyright ist ein Begriff aus dem englischen Rechtsraum und hat in Deutschland keine oder nur eine klarstellende Bedeutung. Ihre Videos genießen automatisch urheberrechtlichen Schutz. Sie müssen diese nicht extra kennzeichnen.

Frage: Gilt das nur für Videos oder auch für Fotos?

123recht.de: Das Urheberrecht gilt für alle „Werke" der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Entscheidend ist, dass eine Eigenleistung erbracht wird, auf die nicht jeder andere in der Art ebenfalls kommen würde. Bei Fotos geht man allerdings selbst bei einfachen Schnappschüssen von urheberrechtlichem Schutz aus, auch ohne eigene Kreativität oder künstlerischen Wert.

Songtext im Internet veröffentlicht, jetzt Ärger!

Frage: Auf meiner Homepage habe ich den Text meines Lieblingsliedes veröffentlicht und wurde jetzt von der Plattenfirma aufgefordert, den Text zu entfernen. Ich will den Text online lassen, es ist doch nur eine private Seite?

123recht.de: Sie sollten den Text ganz dringend von Ihrer Seite löschen. Liedtexte sind geschützt, die Veröffentlichung verstößt gegen Urheberrecht. Es ist kulant von der Plattenfirma, wenn Sie von Ihnen nur die Löschung verlangt - sie hätte Ihnen auch Kosten für die Abmahnung und Schadensersatz in Rechnung stellen können.

Bootleg

Frage: Was genau ist eigentlich ein Bootleg?

123recht.de: Bei Live-Konzerten werden nicht genehmigte Mitschnitte mit Kameras oder Tonaufnahmen als Bootlegs bezeichnet. Sowohl die Herstellung solcher Mitschnitte als auch die Verbreitung ist strafbar. Das gilt selbst dann, wenn die Aufnahme nur für den privaten Gebrauch bestimmt ist und eine weitere Verbreitung der Aufnahmen nie beabsichtigt wurde.

Downloads von Youtube

Frage: Es gibt viele Programme, mit denen man Filme und Musikvideos von Youtube herunterladen und auch in andere Dateiformate konvertieren kann. Ist das legal?

123recht.de: Wenn die Filme von den Rechteinhabern auf Youtube selbst hochgeladen wurden, dann dürfen Sie diese auch herunterladen und speichern - egal in welchem Format. Problematischer ist es aber z.B. bei Musikvideos, die von privaten Nutzern unerlaubt auf Youtube eingestellt wurden. Wenn die Videos auf Youtube illegal sind, dann ist die von Ihnen angefertigte Kopie es auch.

Remixe für Freunde

Frage: In meinem Bekanntenkreis bin ich recht bekannt für meine Remixe von Liedern. Ich weiß, dass ich die nicht verkaufen darf. Aber darf ich die Remixe an meine besten Freunde weitergeben?

123recht.de: Sie dürfen Kopien für den privaten Gebrauch von urheberrechtlich geschützten Werken anfertigen. Diese Kopien dürfen Sie an den engsten Freundeskreis verteilen, wenn gewährleistet ist, dass eine Weitergabe an Dritte ausgeschlossen ist. Man geht davon aus, dass eine Weitergabe an 7 Freunde ok ist.

Urteil: Youtube muss Daten nicht herausgeben

Auf der Videoplattform Youtube hatte ein Nutzer über die Hälfte des Films "Werner Eiskalt" veröffentlicht. Constantin Film verlangte daraufhin Löschung des Films und Herausgabe der Daten des Nutzers. Youtube löschte den Film, verweigerte aber Herausgabe der Daten. Zu Recht, so das Oberlandesgericht München. Das OLG konnte kein gewerbliches Ausmaß beim Nutzer erkennen und wies die einstweilige Verfügung von Constantin auf Herausgabe der Nutzerdaten zurück (Az. 29 U 3496/11).

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