Museumsplünderer und zerstörungswütiger Mutter drohen harte Strafen
AFP VOM 7.1.2005 | Nachrichten - International | 7926 Aufrufe Mehr zum Thema:Kunstdiebstählen, Kunst, Diebstahl, Kunstdiebstahl
- Staatsanwältin spricht von "kolossalem Schaden" für Kulturerbe
Im Straßburger Prozess um einen beispiellosen Fall von Plünderung und Zerstörung wertvoller Kunstschätze drohen dem Seriendieb Stéphane Breitwieser, seiner Mutter und seiner Ex-Freundin harte Strafen. Staatsanwältin Manon Berignol beantragte am Freitag gegen den 33-jährigen Hauptangeklagten drei Jahre Gefängnis und damit die mögliche Höchststrafe. Für die Mutter des Kunst-Kleptomanen, die einen Großteil der Sammlung zerstört hatte, und seine Ex-Freundin, der Hehlerei zur Last gelegt wird, forderte sie drei beziehungsweise zwei Jahre Haft teils auf Bewährung. Das Urteil wurde gegen Abend erwartet.
Der von Gutachtern als narzisstisch, verwöhnt und eingebildet beschriebene Breitwieser hatte von 1994 bis 2001 bei Raubzügen durch Museen, Kirchen, Schlösser und Versteigerungshallen in sieben europäischen Ländern an die 240 Kunstwerke von unschätzbarem Wert erbeutet. Nach Breitwiesers Festnahme in der Schweiz Ende 2001 hatte seine Mutter einen Teil der Sammlung in einen Kanal geworfen. Andere Werke, darunter wertvolle Gemälde Alter Meister, vernichtete sie nach eigenen Angaben mit Hammer und Cutter und warf sie in den Müll.
Da die meisten Taten verjährt sind und Breitwieser bereits in der Schweiz wegen dort gestohlener Exponate zu vier Jahren Haft verurteilt worden war, musste er sich in Straßburg nur wegen 20 Fällen in Frankreich sowie drei Diebstählen verantworten, die er in Kopenhagen und Innsbruck verübt hatte. Nach dem Plädoyer der Anklage brach er in Tränen aus. Seinem Anwalt zufolge hatte er in der Nacht in seiner Gefängniszelle einen Selbstmordversuch unternommen.
Das Schicksal zahlreicher Kunstwerke blieb auch nach dem Prozess unklar. Es sei nicht auszuschließen, dass Breitwieser doch Werke verkauft habe, sagte die Staatsanwältin. Ein Anwalt seiner Mutter warf die Frage auf, ob der Kunst-Kleptomane tatsächlich an die 240 Objekte in einem Zimmer horten konnte. An des Wänden seines Zimmers bei seiner Mutter nahe der elsässischen Stadt Mülhausen seien keine Spuren der rund 50 Gemälde entdeckt worden, die er angeblich aufgehängt hatte.
Breitwieser, der sich gern als kunstbesessener "Gentleman-Dieb" gebe, habe vor allem aus egoistischen Motiven gehandelt, sagte Staatsanwältin Berignol. Aus Habgier habe er mit dazu beigetragen, dass seine Mutter in einer "verheerenden Zerstörungsaktion" Kunstwerke von unschätzbarem Wert vernichtet habe. Experten hätten von einem Verlust in Millionen- oder gar Milliardenhöhe gesprochen. Letzlich sei gehe es aber nicht um den Marktwert, sondern um den Schaden für das "Kulturerbe der Menschheit". Zu den Gemälden, die die Mutter nach der Verhaftung ihres Sohnes offenbar auf den Müll geworfen hatte, gehörten Werke von Albrecht Dürer, Pieter Brueghel, François Boucher und Antoine Watteau.
Auch vom Porträt "Sibylle von Cleve" des deutschen Meisters Lucas Cranach der Jüngere (1515-1586), das der Dieb im Oktober 1995 bei einer Versteigerung in Baden-Baden gestohlen hatte, fehlt jede Spur. Hingegen wurden Ende 2001 an die 120 Stücke, darunter alte Uhren, wertvolles Porzellan, drei Gemälde und ein Wandteppich aus dem 15. Jahrhundert aus dem Kanal geborgen beziehungsweise in einem Wald gefunden.
Die Mutter hatte ausgesagt, sie habe ihren Sohn nach dessen Verhaftung "bestrafen" wollen und seine Sammlung in einem Anfall von Wut vernichtet. Die Staatsanwältin warf der 53 Jahre alten Krankenschwester hingegen vor, sie habe "vorsätzlich und methodisch" Beweise beseitigen wollen. Es sei wenig glaubwürdig, dass die Mutter nicht gewusst habe, dass es sich um Diebesgut und zudem um wertvolle Kunstwerke handelte. Auch die Aussage der 33 Jahre alten Ex-Freundin, sie habe von den Diebstählen nichts gewusst, zog die Staatsanwältin in Zweifel. Sie sei vielmehr bei zahlreichen Taten anwesend gewesen und habe oft in Museen und Kirchen Schmiere gestanden.
7. Januar 2005 - 14.09 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2005
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Straßburger Gericht verurteilt Museumsplünderer zu drei Jahren HaftSeite 2: Museumsplünderer und zerstörungswütiger Mutter drohen harte StrafenSeite 3: Keine Reue und viel SelbstmitleidSeite 4: Anwalt: Museumsplünderer Breitwieser unternahm Selbstmordversuch


