Multiplizieren hier erlaubt?

16. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Multiplizieren hier erlaubt?

Darf der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung (Hausteinigung etc) die Kosten mit der Anzahl der Bewohner in der Wohnung multiplizieren? Stammtiscgfrage

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das kommt immer darauf an, was im MV vereinbart wurde. Wenn dort steht, dass die Kosten der Treppenhausreinigung mit der Anzahl der Bewohner zu multiplizieren ist, dann ist das zwar ungewöhnlich (eher werden die Gesamtkosten ja dividiert durch ME oder Kopf)) aber wir haben in Deutschland ja Vertragsfreiheit.

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cass):
Darf der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung (Hausteinigung etc) die Kosten mit der Anzahl der Bewohner in der Wohnung multiplizieren?


Multiplizieren eher nicht, sondern Dividieren.

Und auch nur, wenn im MV vereinbart.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Multiplizieren eher nicht, sondern Dividieren.


Die Gesamtkosten durch die Gesamtpersonen dividieren, dann mit den Personen die in der jeweiligen Wohnung wohnen multiplizieren.

Die Umlage nach Personenzahl ist zulässig wenn vertraglich so vereinbart.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Die Gesamtkosten durch die Gesamtpersonen dividieren, dann mit den Personen die in der jeweiligen Wohnung wohnen multiplizieren.


Ja, das macht Sinn. Danke.

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