Darf der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung (Hausteinigung etc) die Kosten mit der Anzahl der Bewohner in der Wohnung multiplizieren? Stammtiscgfrage
Multiplizieren hier erlaubt?
16. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 16. Februar 2017 | 12:19
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Multiplizieren hier erlaubt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Februar 2017 | 12:22
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Das kommt immer darauf an, was im MV vereinbart wurde. Wenn dort steht, dass die Kosten der Treppenhausreinigung mit der Anzahl der Bewohner zu multiplizieren ist, dann ist das zwar ungewöhnlich (eher werden die Gesamtkosten ja dividiert durch ME oder Kopf)) aber wir haben in Deutschland ja Vertragsfreiheit.
#2
Antwort vom 16. Februar 2017 | 12:24
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatDarf der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung (Hausteinigung etc) die Kosten mit der Anzahl der Bewohner in der Wohnung multiplizieren? :
Multiplizieren eher nicht, sondern Dividieren.
Und auch nur, wenn im MV vereinbart.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Februar 2017 | 12:36
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatMultiplizieren eher nicht, sondern Dividieren. :
Die Gesamtkosten durch die Gesamtpersonen dividieren, dann mit den Personen die in der jeweiligen Wohnung wohnen multiplizieren.
Die Umlage nach Personenzahl ist zulässig wenn vertraglich so vereinbart.
#4
Antwort vom 16. Februar 2017 | 12:39
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatDie Gesamtkosten durch die Gesamtpersonen dividieren, dann mit den Personen die in der jeweiligen Wohnung wohnen multiplizieren. :
Ja, das macht Sinn. Danke.
Und jetzt?
Schon
268.229
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten