
Johannes Muhr, Köln
Sachsenring 43, 50677 Köln

Tel: 0221 8011881, Tel2: 0221 4759559, Fax: 0221 8011882
E-Mail: muhr@engler-edelhoff-muhr.de, Internet:
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Kurzprofil
Die Kanzlei Engler Edelhoff Muhr versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Spezialisierung ist eine wichtige Voraussetzung für qualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung. Die Vielzahl neuer Gesetze, die zunehmende Bedeutung europäischen Rechts und die schnelle Fortentwicklung der Rechtsprechung erfordern dies. Dem stellen wir uns. Als kleine aber feine Spezialkanzlei für Versicherungs- und Haftungsrecht sind wir flexibel und können unsere Mandanten bedarfsgerecht unterstützen. Unser Angebot ist fachlich hochqualifiziert und kann deshalb schnell und kostengünstig abgerufen werden. Die Vermeidung von Auseinandersetzungen steht im Vordergrund unserer Bemühungen. Wir beraten unsere Mandanten regelmäßig bereits vor der Entstehung rechtlicher Probleme. Wir entwickeln Strategien, erarbeiten Vertragskonzepte, führen Verhandlungen, vertreten unsere Mandanten in behördlichen, gerichtlichen sowie schiedsgerichtlichen Verfahren und erstellen Rechtsgutachten.
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4,7

Profil
Amtsgerichtsbezirk:
Köln
Köln
Ort der Kammerzulassung:
Köln
Rechtsanwalt seit 1998
Köln
Rechtsanwalt seit 1998
Mitgliedschaften:
Engler Edelhoff Muhr Partnerschaft von Rechtsanwälten Geschäftsführender Gesellschafter Mitgliedschaft im Deutscher Anwaltverein [ D
Engler Edelhoff Muhr Partnerschaft von Rechtsanwälten Geschäftsführender Gesellschafter Mitgliedschaft im Deutscher Anwaltverein [ D
Beruf:
Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland
Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland
Sprachen:
Deutsch, Englisch
Deutsch, Englisch
Schwerpunkte:
Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Schadensersatzrecht
Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Schadensersatzrecht
Antworten & Aufträge
gültigkeit des Verrechnungsschecks bei Zwangsversteigerungen
Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung 16.12.2008 22:00:42
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Schwerpunkte





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Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen.
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