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Müssen die Quadratmeter der Whg im MV stehen?

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Müssen die Quadratmeter der Whg im MV stehen?

Ich wollte zu später Stunde mal fragen, ob es wichtig ist, das die Quadrametergröße im Mietvertrag steht oder nicht? Ich habe mich damals nur (ich wohne seit ca. 12 Jahren schon hier) mich auf ein Inserat gemeldet, wo drin stand 50 qm und heutige Stand der Miete beläuft sich auf 365 Euro. Ich habe sogar mal den Vermieter auf einen Grundriß angesprochen, weil ich da mal das im Computer eingeben wollte, um besser umgestalten zu können. Angeblich hat er keinen.

Im Grunde genommen weiß ich gar nicht sorecht,wie groß meine Wohnung ist und ich hatte mal eine Anwältin gebraucht und die hat eben festgestellt, das im Mietvertrag gar keine Wohnungsgröße angegeben ist. Ich bin jetzt ein wenig verunsichert. Denn bei unseren Vermieter scheint ja (wie ich ja schon mit den Nk-Abrechnungen schrieb) keineswegs was korrekt zu laufen.

Wie mache ich das, wenn ich angenommen zuviel Miete bezahle, als er angegeben hat? Ich bin mathematisch gesehen, da eigentlich eine Niete und wie soll ich das nachmessen? Bei mir steht ja alles voll und ich habe auch das Problem, das eine Wand mit 2 Räumen hier etwas schräg verlaufen und das müsste ja dann auch anders berechnet werden von der Vermessung her. Müsste dann mal ein Kumpel von mir machen, damit die QM - Größe genau geklärt werden kann.

Nur wie seht ihr das, muss QM-Größe angegeben werden oder nicht?

Gruß Strohblume

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von Blacky1974 am 20.05.2012 01:42
Status: Junior (92 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 216 weitere Beiträge zum Thema "MV".


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>Müssen die Quadratmeter der Whg im MV stehen?
Es gibt keine Pflicht, die Wohnfläche im Mietvertrag anzugeben.

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von hh am 20.05.2012 07:41
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 373 User(n) bewertet)

>Müssen die Quadratmeter der Whg im MV stehen?
quote:
auf einen Grundriß angesprochen, weil ich da mal das im Computer eingeben wollte, um besser umgestalten zu können.

WAs hältst du denn davon, wenn du dir einen Zollstock (klappbares Metermaß) zulegst und dann eine Zeichnung der Wohnung nach deinen ermittelten Maßen erstellst?

das machst du dann nach der Anleitung, die du hier findest:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/wohnflaeche.html

http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/mieten/so-vermessen-sie-die-wohnung-richtig-1.2343419

Aber, da in deinem Mietvertrag keine Quadratmeterangaben stehen, bringt dir das im Moment nicht viel. Wie schon hh schrieb, ist diese Angabe nicht vorgeschrieben.

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von Liane46 am 20.05.2012 09:19
Status: Unsterblich (959 Beiträge)
Userwertung:  1,3  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>Müssen die Quadratmeter der Whg im MV stehen?
Eigentlich stehen die qm auch auf der Heizungsabrechnung.
Der Balkon muss noch dazugerechnet werden.

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von werner_r am 20.05.2012 15:45
Status: Unsterblich (1918 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 68 User(n) bewertet)

>Müssen die Quadratmeter der Whg im MV stehen?
hm also meine Anwältin (das ging dabei aber um eine ganz andere Sache) nicht in Sachen Mietrecht, hat das eben festgestellt und meinte, das hätte drin stehen müssen.

Ein Balkon hab ich nicht. Ich muss es ja sowieso selber mal nachmessen, muss ich sehen, da mir ja die Möbel noch im Weg stehen.

Im Grunde genommen, weiß ich ehrlich gesagt nicht, für wieviel Qm ich überhaupt zahlen tue. In der Heizkostenabrechnung steht das übrigens nie drin, weil das über unsere hiesigen Stadtwerke läuft.

Weiß denn jemand wo sich die angegebene Größe mit dem Mietpreis auseinander setzt? Bei meinen anderen Nachbarn steht die QM übrigens auch nicht drin. Habe ich mal rumgefragt.

Hm also laut Gesetz müssen die QM also nicht drin stehen? Gut dann bleibt mir nix anderes über als das mal nachzumessen. Danke auch für die Links, da werdee ich mich mal dran versuchen. Wäre natürlich um ein leichteres einfacher, einen Grundriß zu haben, damit man das 1 zu 1 übernehmen könnte. Hab es leider nämlich nicht so mit rechnen.

Gruß Blacky

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von Blacky1974 am 21.05.2012 20:41
Status: Junior (92 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 3 User(n) bewertet)


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