Müssen Rentner bei einem Gewerbe zusätzliche Beiträge an die Krankenkasse zahlen?

22. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Herold19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 36x hilfreich)
Müssen Rentner bei einem Gewerbe zusätzliche Beiträge an die Krankenkasse zahlen?

Hallo zusammen,

ich werde in absehbarer Zeit die gesetzlich festgelegte Regelaltersgrenze erreichen und da die Rente nicht allzu hoch ausfallen wird, mache ich mir jetzt schon Gedanken, um mit einem Kleingewerbe meine Einnahmen etwas aufzubessern. Dazu hätte ich 2 Fragen.

Es ist ja normalerweise nun so, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Rentenstelle automatisch zur Krankenkasse überwiesen werden. Man ist also vollständig versichert.

(1.) Wie ist das nun bei einem zusätzlichen Kleingewerbe? Hat das keinen Einfluß auf die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder fordert man von den Rentnern, dass sie von ihrem mühselig verdienten Geld noch zusätzliche Beiträge an die Krankenkasse zahlen?

Wenn ja, in welcher Höhe und wovon ist das abhängig?

Meine Gewerbegedanken gehen in Richtung "Kleinarbeiten und Reparaturen in einer Werkstatt" - kein Verkauf.

(2.) Muß ich trotzdem jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen oder kann das entfallen?
Was ist ansonsten noch zu beachten?

Freue mich auf Antwort. Bitte so konkret wie möglich, da ich in Kürze eine Entscheidung treffen möchte, ob für mich ein Gewerbe überhaupt sinnvoll ist.

Vielen Dank im Voraus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

zu 1) Selbstverständlich sind auf Arbeitseinkommen auch als Rentner KV+PV-Beiträge zu zahlen - da geht es einem als Rentner nicht anders wie einem normal Berufstätigen
z.B. hier - Seite 25
http://www.nebenbei-selbstaendig.de/rentner.htm
Bei Rentenbezug vor Erreichen der Regelaltersrente würde bei entsprechendem Hinzuverdienst ggf sogar der Rentenanspruch gekürzt.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/altersrentner_hinzuverdienst.html

Falls Du andere Einkünfte hast (aus eigener Vorsorge) solltest Du Dich auch damit befassen, mit welchem Statuts (freiwillig oder Pflichtversicherter) Du in die KVdR wechselst. Das könnte dann so richtig bitter werden.
http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/vorsorge-wie-die-krankenkassen-auf-betriebsrenten-und-kapitaleinkuenfte-zugreifen/5232538.html

zu 2) Umsatzsteuer > Stichwort Kleinunternehmer = solange Du mit Deinem Umsatz unter 17.500 Euro bleibst, kannst Du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen, d.h. Du bist dann nicht berechtigt Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und auch nicht verpflichtet Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen (allerdings entfällt dann auch der Vorsteuerabzug)
http://www.kleinunternehmer.de/
https://www.finanzamt.bayern.de/Wuerzburg/Aktuelles/Aus_dem_Finanzamt/Merkblatt_zur_Besteuerung_von_Kleinunternehmern.pdf

Falls Du Dich nicht in der Lage siehst, die steuerlichen Pflichten selbst zu erfüllen, solltest Du aber auch noch die Kosten für den Steuerberater in Deine Überlegungen miteinbeziehen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Herold19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 36x hilfreich)

Vielen Dank für beide Antworten!

Zur Antwort von Lolle:
Der erste Link ("hier - Seite 25") funktioniert leider nicht - er verklemmt sich und blockiert die ganze Weiterarbeit.

Laut der Beispielrechnung unter http://www.nebenbei-selbstaendig.de/rentner.htm müßte also ein Rentner bei 800,00 € Rente und 400,00 € Gewinn pro Monat 112,00 € Kv/Pv an die Krankenkasse abführen?

Das bedeutet, von den 400,00 € erwirtschafteten Gewinn verbleiben mir lediglich 288 € ?? Habe ich das richtig verstanden??

Das würde bedeuten, dass sich ein Gewerbe dann nicht mehr lohnt und ich wohl besser drauf verzichte.

29x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Herold19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich danke Dir, Eugenie,

Bei 18% käme ich auf 72,00 € für die Krankenkasse. Das klingt schon besser...

Wie ist das, wenn ich die ersten Monate noch garkeinen Gewinn mache oder nur 50,00 €?
Bleibt der Prozentsatz von 18% immer gleich, egal ob ich nur 1,00 € oder (als Maximum) 1458,33 € (17500,00 geteilt durch 12) Gewinn habe?

Bei dieser Gelegenheit würde ich gleich noch fragen, was mich noch an Abzügen so erwarten könnte.

Ich gehe mal von folgenden Faktoren aus:

Anmeldung als Kleingewerbe (und das auf Ewigkeit, also später keine Änderung mehr)!
-- Dadurch darf ein Gewinn von 17.500,00 € pro Jahr (bzw. 1458,33 € pro Monat) nicht überschritten werden.

-- Dadurch ist Befreiung von der ganzen Umsatzsteuer-Problematik möglich.

Alle Betriebskosten, Ausgaben für Material, Büromaterial u.ä. werden ja vorher vom Gewinn abgezogen.

Bin bei AOK Sachsen kranken- und pflegeversichert (keine Änderung geplant).

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung (wohl einmalig 50,00 €) und die Zwangsmitgliedschaft bei der Handwerkskammer (wohl 100,00 € im Jahr) sind mir bekannt.

Einen Steuerberater werde ich wahrscheinlich nicht brauchen.
------------------------------

(x) Wie verhält es sich mit den Steuern?
Bis zu welcher Gewinngrenze werden keine erhoben - ab wann wird wieviel fällig?

(x) Wer hält sonst noch die Hände auf und will dann Geld von mir?

Freue mich auf Antwort.

7x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Bis zu welcher Gewinngrenze werden keine erhoben Da sind derzeit 8.600 Euro/Jahr. Da können Sie insbesondere als Neu-Rentner schnell drüberkommen. Aber da gibt es noch den Altersentlastungsbetrag - siehe Beispiel.
ab wann wird wieviel fällig? Die Frage ist unbeantwortbar. Wir haben in D keine Einheitssteuersätze. Folglich kann man das zwar an einem Beispiel ausrechnen, aber man kann nicht generell sagen "xx % Steuer". Nehmen wir mal ein Beispiel: Sie wurden 2015 Rentner - Ihre Rente wird daher zu 70 % besteuert. Das macht 9600 mal 0,7 gleich 6.720 Euro. Dazu kommen 4.800 Euro Verdienst aus der Selbständigkeit - macht 11.520 Euro. Davon können Sie die Kranken- und Pflegeversicherung abziehen - das wären etwa 900 Euro Beiträge auf die Rente und, wie oben berechnet, etwa 850 Euro auf das Einkommen aus Selbständigkeit. Da sind wir bei 9.770 Euro und damit etwa 1.100 Euro Einkommen über dem Grundfreibetrag. Davon runter käme aber noch der Altersentlastungsbetrag - wenn Sie aktuell 65/66 sind, läge der bei 1.140 Euro und Sie zahlen nichts.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

10x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Herold19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 36x hilfreich)

Vielen Dank, Eugenie und mümmel,

für die ausführliche Schilderung. Das hilft auf alle Fälle erstmal weiter.

Ich will das Thema damit erstmal beenden und melde mich zu einem späteren Zeitpunkt nochmal, wenn für das Vorhaben konkretere Pläne vorliegen.

Bis dahin viele Grüße von

Herold19

0x Hilfreiche Antwort

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