Müssen Mahnungen und Verzugszinsen bezahlt werden?

4. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
xgofive
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Müssen Mahnungen und Verzugszinsen bezahlt werden?

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe da mal eine Frage die mich schon länger beschäftigt: Bin ich von Gesetzeswegen verpflichtet, Verzugszinsen und Mahngebühren zu bezahlen.

Ich habe mich hier eingelesen und wenn ich das richtig verstanden habe, ist das immer sehr Fallabhängig.

Was kann ich unternehmen, sofern "unzulässige Mahngebühren" (20 Euro, aufwärts) in Rechnung gestellt wurden? Wie kann ich mich dagegen wehren?

Wie sieht es aus, wenn ich die Mahngebühren einfach vom Forderungsbetrag abziehe?

Danke schonmal für euere Hilfe!

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

solange keine Klage erhoben wurde, brauchst du diese nicht zu zahlen.

Aber wenn eine Klage erhoben und die Mahngebühren sowie Verzugszinsen geltend gemacht werden, dann ist man hier gezwungen, diese zu zahlen. Aber daß sowas im gesetz geregelt ist, gibt es nicht.

Du kannst daher nur die Hauptforderung zahlen, dann ist die Sache erledigt. Wenn aber der Gläubiger auf die gebühren besteht, dann muß er diese gerichtlich geltend machen

-----------------
"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Was kann ich unternehmen, sofern "unzulässige Mahngebühren" (20 Euro, aufwärts) in Rechnung gestellt wurden?
Ein einfacher Mahnbriefe ohne jegliche Nachforschung kann in der Regel mit 2,50-3,00 EUR plus Porto berechnet werden.



quote:<hr size=1 noshade>Aber wenn eine Klage erhoben und die Mahngebühren sowie Verzugszinsen geltend gemacht werden, dann ist man hier gezwungen, diese zu zahlen. <hr size=1 noshade>

Diese Aussage ist kompletter Unsinn.

Das reine erheben einer Klage begründet noch keinen Zahlungsanspruch. Man braucht im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens nur zu zahlen wenn man verurteilt wurde. Ansonsten könnten man sich ja Richter und Urteile komplett einsparen ...

Desweiteren kann dein toller 'Tipp' den Schuldner richtig viel Geld kosten.
Ist der Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger den Verzugsschaden geltend machen. Dazu zählen Mahnkosten, Zinsen, Adressermittlungskosten, Kosten der notwendigen Rechtsverfoglung (Anwalt, Gericht, Vollstreckung).

Zahlt der Gläubiger den Verzugsschaden nicht, wird dieser gerichtlich beigetrieben. Da können aus 10 EUR Verzugsschaden schnell man ein paar hundert EUR werden ...



quote:<hr size=1 noshade>solange keine Klage erhoben wurde, brauchst du diese nicht zu zahlen. <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>Aber daß sowas im gesetz geregelt ist, gibt es nicht. <hr size=1 noshade>

Deine Kenntnis der Gesetze ist noch katastrophaler als deine Rechtschreibung.

Den Schuldnerverzug regelt z.B. § 280 Abs. 2 und § 286 BGB .





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Harry

ich glaube nicht daß du hier einen Anwalt bist und auch eine Rechtsberatung erteilst. Deswegen hast du auch das Recht nicht, die Meinungen der anderen zu beurteilen ob sie richtig oder falsch sind.

Wenn jemand einen anderen absichtlich tötet, dann macht er sich strafbar. Doch er wird trotzdem von einem Anwalt vertreten, Der Anwalt versucht ihm als unschuldig darzustellen und verlangt für ihm einen Freispruch, obwohl er 100% weiß, da er der Täter ist.

xgofive MUSS keine Verzugszinsen oder Mahngebühren bezahlen. Nur wenn diese im Rahmen einer Klageerhebung und zusammen mit der der Hauptforderung geltend gemacht werden und xgofive verurteilt wird, dann muß er hier alles zahlen.

Daß jemand in Verzug geraten ist, weiß ich ganz genau wo das steht, aber das muss seitens der Gläubiger auch nachgewiesen werden. xgofive kann behaupten daß er keine Rechnung erhalten hat, um die Rechnung zu zahlen, er kann behaupten, daß er keine Mahnung erhalten hat. Dann muß der Gläubiger hier nachweisen, daß er ihn gemahnt hat und daß eine rechnung bei der Bestellung vorlag. und das ist nur möglich, wenn man ( per Post z.B.) per Einschreiben die Mahnung erhalten hat.


Daß der Gläubiger eine Klage nur wegen Mahngebühren erhebt, ist unvorstellbar, insbesondere wenn die Bestellung z.B. 3 € kostet und die Mahngebühren sowie Verzugszinsen 20€ betragen. das ist unverhältnismäßig.

Du brauchst also hier nicht, die Beiträge anderer zu kommnetieren, damit du nur deine Beiträge nach oben ziehst. wenn du was zu schreiben hast, dann einfach auf die Frage antworten.

ansonsten verweise ich auf mein Signatur wie immer :-)



-----------------
"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

ansonsten verweise ich auf mein Signatur wie immer :-)
Deshalb beschränke ich mich ja auf die Korrektur deiner falschen Aussagen und diskutiere auch nicht mit dir ..





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Diese Antwort ist echt nicht schlecht, Harry -)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12308.02.2011 08:59:36
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.02.2011 09:33:33
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Wodurch sollen bei einem Streitwert von 10 € ein paar hundert € Kosten entstehen.


1. Instanz, zwei Anwälte, Urteil
Streitwert 10,00 €
____________________________________
Kostenberechnung
Anwaltsgebühren 125,00 €
Auslagenpauschalen 25,00 €
MWSt 19% 28,50 €
Gerichtsgebühren 75,00 €
---------------
Gesamtkosten 253,50 €





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Aus Inkassosicht kommt es darauf an, was gelaufen ist?

Nehmen wir mal an in den Mahngebühren sind Bankrücklastkosten drin, dann sind diese tatsächlich enstanden und können vom Glaubiger eingezogen werden.

Gibt ja auch Spezies die manche Sachen dreimal Platzen lassen anstatt sich zu melden, dass Ihr Konto nicht gedeckt ist. Und dann wirds schnell teuer und muss bezahlt werden.

In dem Sinne sauber bleiben

mfg Steffen

-----------------
"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen