Hallöchen,
Fall:
Laut Wonungsübergabeprotokoll vom Einzug waren Fenster und RAhmen geputzt. sowie der Balkon unkrautfrei.
Nun bei Beendigung sind die Fensterscheiben naja und die Rahmen unter aller S.....und Balkon weist zw. Fugen Unkräuter auf(fehlende Obhutspflicht )
Ist das eine vertragsgemäße Übergabe? oder kann VM die Mieter auffordern, die Fenster ordentlich zurückzuübergeben un ddie Unkräuter zu entfernen?
Müssen Fenster bei Auszug geputzt sein ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Kommt drauf an, was im MV vereinbart wurde bezüglich der Rückgabe.
Unter Pflege, Kleinrep und Mieterhaftung steht im Mietvertrag ...
...Die Reinigung der Fenster von aussen obliegt dem Mieter ...
Während der Mietdauer waren Insekten netze mit Befestigung von Klettband im RAhmen. Diese Klebestreifen sind immer nich im RAhmen . .. Iiiii!!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:
Während der Mietdauer waren Insekten netze mit Befestigung von Klettband im RAhmen. Diese Klebestreifen sind immer nich im RAhmen . .. Iiiii!!
Einbauten des Mieters muss selbiger bei Auszug entfernen...
-- Editiert von Baldwin123 am 29.03.2017 11:12
ZitatUnter Pflege, Kleinrep und Mieterhaftung steht im Mietvertrag ... :
...Die Reinigung der Fenster von aussen obliegt dem Mieter ...
Während der Mietdauer waren Insekten netze mit Befestigung von Klettband im RAhmen. Diese Klebestreifen sind immer nich im RAhmen . .. Iiiii!!
Die Frage war, was im Mietvertrag steht bezüglich des Zustandes der Wohnung bei Rückgabe.
Zitat:
... Die Frage war, was im Mietvertrag steht bezüglich des Zustandes der Wohnung bei Rückgabe.
Verstanden,,,,:)
Im MV steht Die Mieträume sind bei Beednigung .. vom M in einwandfrei gereinigtem Zustand einschliesslich der Fenster und Teppichböden sowei frei von Untermietern.... vollständig geräumt zurückzugeben...
Ich zähle inzwischen den 4.Thread von dir innerhalb sehr kurzer Zeit zu ein und derselben Übergabe. Dir ist schon klar, dass eine Rechtsberatung hier im Forum nicht erlaubt ist?
Solltest du weiter vermieten wollen, würde ich dir dringend den Beitritt zu einer Vermietervereinigung wie z.B. Haus&Grund ans Herz legen. Die beraten ihre Mitglieder und können deine Fragen professionell beantworten.
@cauchy
Dass dies der 4. ist, war mir nicht bekannt, der andere, der mir bekannt ist, ist so zugedonnert mit Nebenabhandlungen, dass er mE nicht mehr lesbar war. Es war mir nicht bekannt, dass es Beschränkungen bezgl. der Einsetzung von Themen gibt.
______
@ TE
Der Passus bezgl. der Rückgabe der Wohnung ist mE so nicht haltbar, die Formulierung " einwandfrei gereinigtem Zustand" ist mE nicht durchsetzbar.
Im übrigen schreibt hier jeder nur SEINE MEINUNG, eine Beratung ist dies keinesfalls, ich dachte Sie sind Mieter? Für den Fall, dass Sie VM sind empfehle ich Ihnen den Abschluss einer RS und - analog zu cauchy - den Beitritt in Haus + Grund.
-- Editiert von AltesHaus am 29.03.2017 12:10
Mit dem Meinungsaustausch habe ich auch so verstanden und ein Beitritt in Haus + Grund ist soweit ich weiss nicht möglich für Mieter .
Und es war auch mir nicht bekannt, dass es Beschränkungen bezgl. der Einsetzung von Themen gibt.
Gibt es auch nicht. Ich wollte nur andeuten, dass die Forenschreiber (inklusive mir) hier ihre Freizeit damit verbringen, Rechtsfragen zu diskutieren und Fragestellern zu helfen. Übertreibt es ein Fragesteller, sinkt in der Regel die Bereitschaft zu helfen.ZitatUnd es war auch mir nicht bekannt, dass es Beschränkungen bezgl. der Einsetzung von Themen gibt. :
Ok, vielen vielen Dank für den Hinweis... dann hoffe ich mal, dass mir einfach weitergeholfen wird .
Ok, vielen vielen Dank für den Hinweis... dann hoffe ich mal, dass mir einfach weitergeholfen wird .
Sie sind also Mieter, dann wär das ja mal geklärt Pendant (wenn mE jedoch nicht so effektiv) zu Haus + Grund ist für den Mieter, die verschiedenen Mieterschutzbund/vereine etc. Mittlerweile ist es besser, wenn man eine RSV hat, egal ob Mieter oder VM.
Was spricht dagegen die Fenster inkl. Rahmen zu säubern und dem Balkon die nötige Pflege zukommen zu lassen? Sie selber sehen, dass hier Handlungsbedarf besteht, man mus doch keinen Streit herbeirufen, einfach Fenster putzen und Balkon entgrasen.
Die Bereitschaft meinerseits zum Austausch ist unabhängig davon, wieviel Themen ein Fragesteller einstellt, sondern abhängig davon, wie die Frage insgesamt behandelt wird. Mittlerweile werden hier wahllos Urteile eingeworfen, die dann auseinerandergezerrt und abdiskutiert werden, vollkommen neben dem Thema, die ursprünglichen Fragen gehen meistens unter, das zieht sich über Seiten hin, das ist ermüdend, für so etwas habe ich keien Zeit.
Ja, wir machen das auch, aber ich kann es auch nicht nachvollziehen, dass man mir am WE gesagt hat, dass bei Auszug das nicht zu machen ist und Unkraut auf dem Balkon einfach wachsen lassen darf.
ironischer Weise fragte ich meine Bekannte, ob Sie das "Fugenunkraut" als geschützten Wildwuchs ansieht ??
Und daher wollte ich mal wissen, ob ich mit meiner Einstellung vielleicht schon zum pflichtbewussten Neandertaler gehöre ?
Rechtlich ist man doch verpflichtet Mieträume un dBalkone in einem ordentlichen Zustand zu halten...
Definieren Sie bitte "ordentllich" ... und da fängt es an. Der Zustand der Wohnung bei Übergabe ist meist im MV geregelt, das fängt von besenrein an und geht bis zu blitzblank geputzt, wobei dann wieder die Frage ist, was ist blitzblank.
Einfach putzen, Unkraut entfernen (beides hätte man während der Mietzeit schon machen können ^^) und gut ist. Sie haben doch gewiss auch ein Übernahmeprotokoll? Daran können Sie sich richten bezüglich des Zustandes (Sauberkeit) der Wohnung, so können Sie sich unnötigen Ärger ersparen. Man muss nicht wegen jedem Darmwind das Gericht bemühen, mitunter hilft es auch, wenn man - bei solchen Lapalien - einlenkt und einfach - wie hier - mal sauber macht.
-- Editiert von AltesHaus am 29.03.2017 12:53
ZitatSie sind also Mieter, dann wär das ja mal geklärt :
Das passt jetzt aber nicht zu den Aussagen der anderen Threads:
Zitat:
Ich will als VM heute die Schäden alle auflisten und dem Mieter noch mal schriftlich mitteilen per email !
usw usf
Zitat:
bei solchen Lapalien - einlenkt und einfach - wie hier - mal sauber macht.
geanu das war auch meine Antwort..
Aber das scheint ein menschliches Problem zu sein, denn es wurde argumentiert:
"Der VM ist dafür zuständig, dass kein Unkraut aus den Fugen wächst und nicht ich!
Was zum Teufel, soll da ein VM noch sagen/machen bei Mietende?
ZitatZitat: :
bei solchen Lapalien - einlenkt und einfach - wie hier - mal sauber macht.
geanu das war auch meine Antwort..
Aber das scheint ein menschliches Problem zu sein, denn es wurde argumentiert:
"Der VM ist dafür zuständig, dass kein Unkraut aus den Fugen wächst und nicht ich!
Was zum Teufel, soll da ein VM noch sagen/machen bei Mietende?
Also, nur um das eindeutig zu klären: du bist VM? Oder schreiben mehrere Personen unter deinem account? Oder liegt gar eoine dissoziative Identitätsstörung vor?
Nun jetzt bin ich verwirrt. Sind Sie nun Mieter oder Vermieter? Wie dem auch sei, die Unkrautfrage könnte strittig werden (wenn man dafür wirklich ein Fass aufmachen will), egal wer darüber streiten will. Generell ist es so, dass Mieter für Witterungsschäden nicht aufkommen müssen, bzw. diese nicht beseitigen müssen, da würde sich dann die strittige Frage stellen, ob das Unkraut witterrungsbedingt dort eingefallen ist, oder ob die mieterliche Bepflanzung dafür gesorgt hat.
Wenn der Mieter das nicht entfernt, würde ich die Kosten der Entfernung von der Kaution abziehen und abwarten, was passiert.
-- Editiert von AltesHaus am 29.03.2017 13:17
ZitatIm MV steht Die Mieträume sind bei Beednigung .. vom M in einwandfrei gereinigtem Zustand einschliesslich der Fenster und Teppichböden sowei frei von Untermietern.... vollständig geräumt zurückzugeben... :
Dürfte ungültig sein, da "einwandfrei gereinigt" zu unbestimmt ist und eine unangemssene Benachteiligung des Mieters darstellt.
Ändert nicht daran, das die Fenster geputzt, die Beschädigungen der Rahmen zu beseitigen sind.
Über die Naturpflanzen in den Fugen kann man sich streiten, meiner Meinung nach wären die zu entfernen (Zustand "besenrein").
Dem kann ich nicht zustimmen. Es hat sich tatsächlich bereits der BGH mit dem Fenster-Putzen bei besenreiner Übergabe beschäftigt: BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05 Darin heisst es im Tenor des UrteilsZitatÄndert nicht daran, das die Fenster geputzt, die Beschädigungen der Rahmen zu beseitigen sind. :
Über die Naturpflanzen in den Fugen kann man sich streiten, meiner Meinung nach wären die zu entfernen (Zustand "besenrein").
Gegen Ende des Urteils wird dann ein Schadensersatz für Fensterputzen verneint, sofern die Fenster nur durch vertragsgemäßen Gebrauch beschmutzt sind.Zitat:Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen.
Fensterrahmen mit Klebestreifen dürften nicht vertragsgemäß sein, dreckige Fensterscheiben sind es in der Regel. Auch die Wildkräuter in den Fugen sind meiner Meinung nach vertragsgemäß, sofern man die nicht wirklich als grobe Verschmutzung bezeichnen möchte.
@cauchy
Das von Ihnen eingestellte Urteil behandelt die besenreine Rückgabe der Wohnung. Hier liegt die Sache anders
#5
Zitat:Im MV steht Die Mieträume sind bei Beednigung .. vom M in einwandfrei gereinigtem Zustand einschliesslich der Fenster und Teppichböden sowei frei von Untermietern.... vollständig geräumt zurückzugeben...
... und ich meine auch dazu gibt es bereits ein BGH-Urteil, Sie werden es gewiss aufstöbern.
Die Frage ist nur, wie einwandfrei defiiniert wird, aber es sollte doch mehr als besenrein sein, insofern muss ich meine Meinung von #7 etwas revidieren.
-- Editiert von AltesHaus am 29.03.2017 16:39
Harry ging davon aus, dass diese Klausel ungültig ist und bezog sich dann auf eine besenreine Übergabe. Das habe ich kommentiert. Ob die Klausel ungültig ist, darüber kann man streiten. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass sie so formuliert ungültig ist.ZitatDas von Ihnen eingestellte Urteil behandelt die besenreine Rückgabe der Wohnung. Hier liegt die Sache anders :
So oder so ergibt sich daraus nicht, warum die Balkonbegrünung entfernt werden sollte. Mit einem Besen bekommt man die nicht weg ...
Zitat:
So oder so ergibt sich daraus nicht, warum die Balkonbegrünung entfernt werden sollte. Mit einem Besen bekommt man die nicht weg ...
Frage wäre hier was ist ursächlich dafür verantwortlich, die Witterung oder die Eigenbepflanzung des Mieters. Ich würde das wie geschrieben handhaben.
-- Editiert von AltesHaus am 29.03.2017 16:44
Und hier http://www.frag-einen-anwalt.de/Auszug-Schoenheitsreperaturen-nach-Abgeltungsquote-und-Reinigung--f285271.html
hat schon mal jemand die Frage gestellt: 3. Was versteht man unter § 23 Ziffer 1 genannte „einwandfrei gereinigtem Zustand"? Ist dies eine gültige Klausel?
Antwort : Die Klausel ist zu unbestimmt. Sie müssen lediglich besenrein übergeben.
und nun passen cauchys erklärungen warum man ein fenster nicht mit dem Besen reinigen sollte :-)
Ne eben nicht, und auch dazu gibt es schon seit längerem ein BGH Urteil ... warten wir einfach mal ab, cauchy wirds gewiss finden und einstellen.
-- Editiert von AltesHaus am 29.03.2017 16:50
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
13 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten