Mündlicher Vorwurf durch Vermieter

2. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
PUT123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Vorwurf durch Vermieter

Seit Mai 2015 steht eine Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht bezüglich unterschiedlicher Auffassung zu den Nebenkosten zwischen mir als Mieter und dem Vermieter an. Geklagt hat der Vermieter. Zufällig treffe ich den Vermieter vor dem Mietshaus und erhalte unversehens die Anrede "Lackaffe". Muss ich dies im laufenden Verfahren anzeigen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Nein, das MUSS man nicht. Bringt vor Gericht auch keinen Vorteil. Führt höchsten zu mehr Streit wo Sachlichkeit angerachtet ist. Ignorieren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

-


-- Editiert von Ilsa1939 am 02.11.2016 15:31

0x Hilfreiche Antwort

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