Seit Mai 2015 steht eine Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht bezüglich unterschiedlicher Auffassung zu den Nebenkosten zwischen mir als Mieter und dem Vermieter an. Geklagt hat der Vermieter. Zufällig treffe ich den Vermieter vor dem Mietshaus und erhalte unversehens die Anrede "Lackaffe". Muss ich dies im laufenden Verfahren anzeigen?
Mündlicher Vorwurf durch Vermieter
2. November 2016
Thema abonnieren
Frage vom 2. November 2016 | 15:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Vorwurf durch Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. November 2016 | 15:30
Von
Status: Bachelor (3728 Beiträge, 1170x hilfreich)
Nein, das MUSS man nicht. Bringt vor Gericht auch keinen Vorteil. Führt höchsten zu mehr Streit wo Sachlichkeit angerachtet ist. Ignorieren.
#2
Antwort vom 2. November 2016 | 15:30
Von
Status: Bachelor (3728 Beiträge, 1170x hilfreich)
-
-- Editiert von Ilsa1939 am 02.11.2016 15:31
Und jetzt?
Schon
266.708
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
26 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten