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Mündlicher Mietvertrag zwischen Mutter und Tochter

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Mündlicher Mietvertrag zwischen Mutter und Tochter

Kurze Frage: Wenn man nur einen mündlichen Mietvertrag hat und dann ausziehen will: Muss man schriftlich kündigen? Gibt es Fristen?
Danke im Voraus

Heinebaer

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-- Editiert Heinebaer am 29.07.2012 23:58


von Heinebaer am 29.07.2012 23:26
Status: Junior (68 Beiträge)
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>Mündlicher Mietvertrag zwischen Mutter und Tochter
quote:
Muss man schriftlich kündigen?

Ja, § 568 BGB



quote:
Gibt es Fristen?

Ja, siehe § 573c BGB





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 30.07.2012 00:27
Status: Tao (21016 Beiträge)
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