Mündlicher Mietetvertrag, welche Rechte

14. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Irma
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 89x hilfreich)
Mündlicher Mietetvertrag, welche Rechte

Folgendes Situation :

Wir bewohnen seit 7 Jahren ein Haus neben den Schwiegerleuten in Spe welches auch ihnen gehört.
Dies beinhaltet eine 80 qm 3 Zimmer Wohnung und 2 Garagen. Keller gibt es keinen so das wir teilweise unsere Sachen wie Fahrräder und Gartenmöbel in den Garagen verstauen.
Wir zahlen lediglich Umlagen ( Versicherungen,Heizöl, Abwasser, Strom, Wasser ect) natürlich immer in Bar. Dafür das wir hier wohnen halten wir die Grundstücke in Ordnung (Strasse kehren, Schnee schippen, Hecken schneiden, Holz sägen und hacken, wir springen ständig und dauernd und müssen 24 Std erreichbar sein und haben unser eigenes Leben schon aufgegeben)
Nebenbei haben wir auch noch 3 Schicht Jobs und ich bin vor einem Jahr an Krebs erkrankt und dank mobbing der Schwiegerleute mit den Nerven am Ende.

Sobald wir nicht auf Finger schnippen springen wird mit Rausschmiss gedroht.
Bisher hatten sie immer einen Schlüssel für die Haustür, falls der Strom ausfällt, damit sie die Sicherungen (für die Garagentore ) wieder einschalten können.

Nun haben wir heute das Schloss ausgetauscht, weil ich nicht möchte das ständig jemand vor unserer Wohnungstür steht und dran bollert nur weil sie wieder Hilfe brauchen.

Ausserdem soll ich nun mein Auto aus der Garage tun, da die Schwiegermutter nun ein 2. Auto bekommt uns dafür kein Platz vorne in ihrer Hofreite(!!!) ist.

Welche Rechte habe ich nun ?
Welche Kündigungsfristen ?

Darf sie mich einfach aus der Garage werfen ? Darf ich das Schloss der Haustür austauschen ? Darf ich ihr im Falle denn Hausverbot erteilen ?

Danke schon mal für Eure Antworten .

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Darf sie mich einfach aus der Garage werfen ?

Kommt darauf an, ob die Garage mit der Wohnung zusammen gemietet wurde und ob man das beweisen kann.



Zitat:
Darf ich das Schloss der Haustür austauschen ?

Wo führt denn die Haustüre hin? Nur zu eurer Wohnung? Oder auch noch zu anderen Räumlichkeiten (zu welchen genau und wer ist der Nutzer)?



Zitat:
Darf ich ihr im Falle denn Hausverbot erteilen ?

In welchem Falle?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Irma
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 89x hilfreich)

Die Haustür führt nur zu unserer Wohnung hoch. Die Eltern haben 3 Garagen (welche an unserem Strom hängen) und wir haben 2 Garagen. Beweisen können das Nachbarn und Freunde das wir schon seit wir eingezogen sind auch die Autos in den Garagen haben. Andere Räumlichkeiten wie unseren Heizungsraum oder der Durchgang hinter den Garagen sind auch über die Garagen zugänglich.

Ich habe vor einem Jahr die Diagnose Krebs bekommen und sollte keinen Stress haben und mich ausruhen ( bin noch krank geschrieben)
Die Schwiegerleute mobben uns wo es geht. So parken sie zb ihren Rasenmäher Traktor so dicht an meiner Autotür , das ich nicht mehr einsteigen kann (20 cm)
Oder es wird Lärm in den Garagen gemacht oder die Garagen so lange auf gelassen bis die Wohnung die von unten nicht gedämmt ist auskühlt.
Vor einer Woche hat sich mich im Garten blöd angemacht worauf hin ich heulend in die Wohnung bin und bis heute nervlich am Ende bin.
Ich möchte keinen Kontakt mehr zu diesen Leuten und schon gar nicht möchte ich sie nicht wild klopfend an meiner Wohnungstür haben. Wenn sie mich wieder beleidigt würde ich ihr gerne Hausverbot geben .

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
und wir haben 2 Garagen. Beweisen können das Nachbarn und Freunde das wir schon seit wir eingezogen sind auch die Autos in den Garagen haben.


Das hat Harry nicht gefragt.

Zitat:
Kommt darauf an, ob die Garage mit der Wohnung zusammen gemietet wurde und ob man das beweisen kann.


Gemietet heißt auch Miete zahlen.

Zitat:
Wir zahlen lediglich Umlagen ( Versicherungen,Heizöl, Abwasser, Strom, Wasser ect) natürlich immer in Bar.


Das würde ich eher als "keine Miete" werten. Es könnte eine unendgeltliche Leihe gewertet werden.

Zitat:
Welche Rechte habe ich nun ?


Gute Frage, die Vermieter sind keine, die Wohnung wurde quasi kostenfrei überlassen.

Zitat:
Welche Kündigungsfristen ?


Keine? Das ist eine kostenlose Leihe und die kann jederzeit zurückverlangt werden.

Man könnte auch annehmen, dass statt der Miete Arbeitsleistungen verlangt werden. Doch da diese verweigert werden, kann der Vermieter auch die Wohnung zurückverlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Irma
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 89x hilfreich)

Also gelten die Rechte des mündlichen Mietvertrages nicht ??
Kostenfrei wurde sie nicht überlassen. Wir haben uns 7 Jahre um 4 Grundstücke und Kranke gekümmert. Die Wohnung ist voller schwarzem Schimmel, da das Haus von unten her komplett feucht ist.
Außerdem zahlen wir sämtliche Kosten dieses Hauses ( Brandversicherung, Ab und Zuwasser, Kaminkehrer und den Strom den sie für ihre Garagen brauchen)
Beweisen das wir hier wohnen können wir anhand der Meldebescheinigung. Auch gibt es Fotos das unsere Autos in den Garagen stehen (seit Jahren).
Der schwarze Schimmel interessiert sie nicht sonderlich. Wir haben mehr Arbeitsleistung erbracht als die Wohnung wert ist.

Einen schriftlichen Mietvertrag wollten sie nicht machen weil man das ja dann an das Finanzamt melden müsste ..

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Irma):
Also gelten die Rechte des mündlichen Mietvertrages nicht ??


Welcher Mietvertrag? Ein Mietvertrag setzt eine beweisbare Mietzahlung (KOHLE in EURO!) voraus. Was soll der Mietvertrag denn aussagen?

Zitat (von Irma):
Außerdem zahlen wir sämtliche Kosten dieses Hauses ( Brandversicherung, Ab und Zuwasser, Kaminkehrer und den Strom den sie für ihre Garagen brauchen)


Das sind nur die Nebenkosten, die muss ein Mieter sowieso zahlen?!

Zitat (von Irma):
Auch gibt es Fotos das unsere Autos in den Garagen stehen (seit Jahren).


Das beweist nur, dass die Autos da stehen, nicht, dass die Garagen gemietet sind. Nur weil man etwas benutzen darf, ist es gleich gemietet. Wenn ich mein Auto immer auf einem Parkplatz z.B. bei IKEA abstelle, habe ich den Platz immer noch nicht gemietet. Und ich kann daraus auch kein Recht ableiten, dies in Zukunft weiter zu tun.

Mein Rat: Sucht Euch eine andere Wohnung oder zahlt dafür Miete.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Irma
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 89x hilfreich)

Wie schon erwähnt .. sie wollen keinen Mietvertrag da sie ja dann Steuern zahlen müssen. Wir hätten liebend gerne einen Mietvertrag da wir dann auch das Recht auf bewohnbarkeit der Mieträume hätten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Irma):
sie wollen keinen Mietvertrag da sie ja dann Steuern zahlen müssen. Wir hätten liebend gerne einen Mietvertrag da wir dann auch das Recht auf bewohnbarkeit der Mieträume hätten.


Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Wenn ihr Miete zahlen würdet, hättet ihr auch Rechte.

Warum mietet ihr nicht etwas anderes, dann ist allen geholfen?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Irma
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 89x hilfreich)

Wir sind ja auf der Suche .. wir wollten nur wissen wie lange wir dafür Zeit haben und ob die uns innerhalb 2 Tagen vor die Tür setzen können.
Aber offensichtlich ist es ****** egal wie lange man Arbeitskraft als Mietzins zahlt und wie lange man ein Haus bewohnt. Da braucht man sich nicht wundern wenn so viele Menschen in Deutschland keinen Anwalt mehr brauchen um ihre Dinge zu regeln.
Vielen Dank für die Infos

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
wie lange man Arbeitskraft als Mietzins zahlt


1. Ist das beweisbar? Gibt es einen Stundenzettel?
2. Wollt Ihr das ja nicht mehr.

Dann wäre es vergleichbar mit nicht gezahlter Miete. Und dann kann der Vermieter fristlos kündigen.

Zitat (von Irma):
wir wollten nur wissen wie lange wir dafür Zeit haben und ob die uns innerhalb 2 Tagen vor die Tür setzen können.


Für eine solche Räumung braucht der "Vermieter" einen Räumungstitel. Allerdings ist der für den Verlierer kostenpflichtig.

Zitat (von Irma):
wie lange man ein Haus bewohnt.


Da werden verschiedene Dinge durcheinander gebracht. Die Mieterschutzgesetze gelten für Mieter und nicht für Bewohner, die mietfrei in einer Wohnung wohnen.

Zitat (von Irma):
Da braucht man sich nicht wundern wenn so viele Menschen in Deutschland keinen Anwalt mehr brauchen um ihre Dinge zu regeln.


Frag doch einen Anwalt oder einen Mieterschutzverein. Allerdings ist das nicht kostenfrei.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Ein Mietvertrag setzt eine beweisbare Mietzahlung (KOHLE in EURO!) voraus.


Das vereinfacht etwas arg. Erstens kann sehr wohl eine Mietzahlung auch in anderer Währung (brit. Pfund, funianischer Pu) oder auch "in Naturalien" (Äpfel, körperliche Arbeit etc.) erfolgen, wenn das so vereinbart wurde.
Ein Mietvertrag setzt weder Geldzahlung in EUR noch Geldzahlung überhaupt voraus.

-- Editiert von TheSilence am 15.04.2016 14:03

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Ein Mietvertrag setzt weder Geldzahlung in EUR noch Geldzahlung überhaupt voraus.


1. Wollten die Vermieter keinen Mietvertrag. Hier liegt vermutlich eher eine Leihe vor.

Zitat (von TheSilence):
auch "in Naturalien" (Äpfel, körperliche Arbeit etc.) erfolgen, wenn das so vereinbart wurde.


2. Diese Vereinbarung muss beweisbar sein. Und es muss ein Mietverhältnis bewiesen werden und keine Leihe. Und, dass die Arbeitsleistung in dem vereinbarten Umfang auch geleistet worden ist (Vergangenheit) und auch laufend geleistet wird.

Und spätestens daran fehlt es jetzt ja. Denn die Vermieter fordern : "Wenn Du nicht arbeitest, schmeißen wir Euch fristlos raus."

Jetzt hat der TE auch noch die Schlösser ausgewechselt, damit die Schwiegereltern in Spe nicht mehr die Leistungen einfordern kann.

An den TE: Leihe kann jederzeit gekündigt werden und auch zurückgefordert werden.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Und auch bei der Leihe (unentgeltliche Nutzungsüberlassung) hat "der Entleiher hat die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der geliehenen Sache" zu tragen > [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__601.html]BGB § 601 [/link]

Zur Abgrenzung z.B.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm
Fall (2): Der Mieter bezahlt nur die laufenden Betriebskosten und/oder Nebenkosten, erbringt aber zusätzlich keinerlei Dienstleistungen: In aller Regel ist dann von einem Leihvertrag (ohne Mieterschutz) auszugehen. Beispiel: Übernimmt derjenige, dem eine Sache zum Gebrauch überlassen wird, lediglich die Kosten, die den Gebrauch der Sache erst ermöglichen (hier: "die anfallenden Betriebskosten (ohne Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schönheitsreparaturen und Instandhaltung), kann von einer Entgeltlichkeit nicht die Rede sein; bei dem Vertrag handelt es sich nicht um einen Miet- sondern um einen Leihvertrag. OLG Dresden 4. Zivilsenat, Beschluß vom 7. November 2002, Az: 4 W 1324/02 ; ZMR 2003, 250 -251.

Wenn auch nutzungsunabhängige Kosten vom Nutzer getragen werden (Grundsteuer, Gebäudeversicherung), dann wäre möglicherweise die Grenze der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung überschritten ... und wenn man das beweisen kann - Barzahlungen sind dazu allerdings kaum geeignet.

Außerdem wäre da noch ein weiterer Punkt zu bedenken:
Irma hat jetzt schon ein paar Mal betont "die Vermieter wollen keinen Mietvertrag, weil sie keine Steuern zahlen wollen"

Das scheint mir aber nicht das einzige Problem. Auch eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung/Mieterlass als Gegenleistung für die geschilderten, erheblichen Arbeitsleistungen stellt eine Einnahme dar, die von den "Mietern" ordnungsgemäß zu versteuern ist. Wenn das nicht geschehen ist, dann sitzen BEIDE Parteien im gleichen Boot und auch die "Mieter" hätten hier Steuern hinterzogen.
Dann sollte man sich zweimal überlegen, ob man unbedingt darauf beharren möchte "Mieter" zu sein.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

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