Mündlicher Kaufvertrag, noch kein Geld bekommen!

17. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Luthien1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Mündlicher Kaufvertrag, noch kein Geld bekommen!

Hallo,

seid einem halben Jahr warte ich darauf das die Nachmieterin mir mein Geld für die Couch gibt die ich ihr überlassen habe. Wir haben bei der Wohnungsübergabe mündlich abgeamcht das sie mir das Geld überweist, der Vermieter war Zeuge!
Nach mehrmaligem Kontaktieren wurde ich von ihr immer vertröstet sie überweise das Geld die Tage! Leider ist nie etwas passiert. Pörsönlich konnte ich sie auch noch nie in der Wohnung antreffen.
Da wir nur 50 € ausgemacht haben und das nicht viel ist weiß ich nicht ob ich deshalb größere Schritte einleiten soll. Aber es geht mir einfach ums Prinzip, damit kann sie doch nicht einfach so durchkommen!? Die Frage wäre auch ob sie evtl. Anwaltskosten übernehmen müsste da sie ja im Unrecht ist und ich den Vermieter als Zeuge habe!?
Danke schon mal.

Mfg Co.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
ob sie evtl. Anwaltskosten übernehmen müsste


Wenn sie in Verzug ist, ja. In Verzug müßte man sie im Zweifel erst mal setzen (Fristsetzung 14 Tage, Einschreiben/Rückschein). Das ist auch bei Zeugen sicherer, denn womöglich kann sich der Zeuge zwar noch an die Vereinbarung erinnern, aber nicht mehr daran, welche Fristen nun vereinbart worden sind.

Man könnte aber, bevor man einen Anwalt bemüht, erst mal einen Mahnbescheid schicken, wenn Verzug eingetreten ist.

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