Mündlicher Arbeitsvertrag zu schriftlichem Arbeitsvertrag: Problem Kündigungsfrist

26. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
go442316-52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Arbeitsvertrag zu schriftlichem Arbeitsvertrag: Problem Kündigungsfrist

Seit 2003 bin ich (wie alle anderen Kollegen auch) rein auf mündlichem Arbeitsvertrag angestellt gewesen. Im November 2014 wurde uns ein Arbeitsvertrag in schriftlicher Form vorgelegt, Meinungen durften wir zwar äußern, angestrebte Änderungswünsche wurden aber nicht akzeptiert. Somit steht im Bereich Kündigungsfrist eine Klausel, die die Kündigungsfrist für AN genau so verlängert wie für den AG. So wie ich das aus den Gesetzen heraus gelesen habe, ist das wohl Rechtens.

Im November 2015 habe ich meine Chefin um ein Zwischenzeugnis gebeten und ihr auch mitgeteilt, daß ich zu meinem Partner ziehen werde (Verlobung) und deshalb dort eine Arbeit suche. Mein Weggang in diesem Jahr wurde auch allen Mitarbeitern geschlossen mitgeteilt, damit meine Arbeiten schon mal umverteilt werden können/zwecks üben der Tätigkeiten die nur ich ausgeführt habe.
Später wurde ich darauf hingewiesen, ich hätte 5 Monate Kündigungsfrist. All die Jahre war meine Arbeitgeberin immer sehr verständig und man konnte immer über alles reden, aber seitdem geht das Ganze auf und ab. als ich im April Probearbeiten sollte, stellte sie mich frei ohne auch nur Ansatzweise negativ zu sein. Durch ein zweites Probearbeiten bin ich nun unter ihre gewünschten 5 Monate gefallen. Mein Kündigunsschreiben mit eingefügter Bitte um einen Aufhebungsvertrag zum 1.10. (Beginn meiner neuen Arbeit) hat sie entgegen genommen in Beisein einer Kollegin ohne mir darauf eine Antwort zu geben.

Mal ganz davon abgesehen, daß ich mich derbe verkohlt fühle nach all der Zeit und dem ewigen Getue von wegen "man kann immer über alles reden"... kann sich meine Chefin überhaupt auf all die Jahre stützen mit dieser Klausel, wenn der Vertrag erst seit November 2014 in schriftlicher Form existiert?

Hat jemand Rat?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Hast Du dem neuen schriftlichen Vertrag in 2014 zugestimmt - sprich unterschrieben? Wenn ja, das hättest Du nicht tun müssen/sollen.

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