Mündliche Zusage auf Übernahme.

12. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
BorisMLK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Mündliche Zusage auf Übernahme.

Guten Tag allen Mitlesern und Ratgebenden,

Ich bin hier um eine etwas verworrene, arbeitsrechtliche und schwere Frage zu stellen;

In 2 Tagen endet mein Jahresvertrag, schon vor rund 4 Monaten versicherte man mir eine Übernahme. Ein Vertrag, so wurde mir gesagt würde erst bei auslaufen des vorherigen geschrieben werden.

Um eine neue Stelle im Büro anzutreten ( die alte Position lief aus ) wurde mir eine Fortbildung bei der IHK gezahlt ( 5 Wochen vor Vertragsende ). Ich wurde jedoch krank und meine noch bestehende Stelle wurde umgehend neu besetzt, von der mündlichen Zusage war auch keine Rede mehr.

Jetzt habe ich zwar nicht die Bombenbeweise um die Übernahme zu belegen aber schon Indizien, so zum Beispiel:

2 E-Mails mit dem Wortlaut „....So geht es weiter...."
Unterlagen zu den neuen Job, der erst vor wenigen Tagen startete und zu denen ich so keinen Zugang gehabt hätte.
Einladung zum Audit für diese Position
IHK – Rechnung mit Anlage der Firma das Seitens des AG gezahlt wurde.

Ergo; Ich kann nicht zwingend „DEN" Beweis für die mündliche Absprache vorlegen, aber schon eine Hand voll Umständen die stark für meine eigentliche Verlängerung sprechen.

Was meinen die Experten unter euch, würde sich der Gang zu einem Anwalt lohnen? - Ich habe noch nie geklagt!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ein Audit sagt ja nicht aus, daß Sie dieses auch erfolgreich durchlaufen hätten. Außerdem wird nicht ganz klar, ob Sie diese Weiterbildung nun erfolgreich abgeschlossen haben oder nicht.

Ein befristeter Vertrag endet jedoch zu einem bestimmten Datum, sofern er nicht verlängert oder ein neuer Vertrag abgeschlossen wird...da genau dieses nicht geschehen ist, wird eine rechtliche Verfolgung nicht bestehender Ansprüche wohl nicht erfolgreich sein. Meine Meinung.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
BorisMLK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, ich darf nicht zu sehr in das Detail gehen, daher auch schwammige Beschreibung, aber ich kann so viel sagen, ich habe alles positiv durchlaufen und war auch schon als Ansprechpartner für den Bereich tätig, ... verdammt sry ich darf leider nicht zu viel dazu schreiben ( Datenschutz ) , ich kann nur so viel sagen es war alles in trockenen Tüchern! - Lediglich meine Erkrankung führte dazu das der AG sich nun verweigert. Und der alte Arbeitsvertrag hat ja keinen Bezug zur neuen Absprache, der alte Vertrag endete, richtig aber es wurde ja mündlich der neue geschlossen.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Es ist - wie so oft - eine Frage der Beweisbarkeit. Wenn die Person, die dir die Zusage gegeben hat, zu ihrem Wort stehen würde (und zudem auch berechtigt, solche Zusagen zu machen), wäre alles klar - so sieht es aber nicht aus, oder?

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#5
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von BorisMLK):

Was meinen die Experten unter euch, würde sich der Gang zu einem Anwalt lohnen? - Ich habe noch nie geklagt!


Du brauchst nicht zwingend einen Anwalt, und in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht musst Du selbst dann nicht den Anwalt der Gegenseite zahlen, wenn Du den Prozess verlierst. Das Kostenrisiko in der ersten Instanz ist also sehr überschaubar. Wenn Du der Meinung bist, dass Du tatsächlich was beweisen kannst, kann sich die Klage lohnen, vielleicht gibt es einen Vergleich und es springen ein paar Monatsgehälter für dich raus. Wirklich arbeiten willst Du sicher nicht in einer Firma, wo Du Dich reingeklagt hast.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kosten_eines_Arbeitsgerichtsverfahrens_in_Deutschland

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich sag jetzt mal ganz doof... in drei Tagen einfach wie gewohnt am Arbeitsplatz erscheinen und arbeiten - wenn Du angesprochen wirst, was Du hier machst: Arbeiten. Solange Dich keiner nach Hause schickt: Arbeiten.

Wenn Du Deine Arbeitskraft anbietest und diese angenommen wird - Glückwunsch zum neuen Job. :)

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass die Kenntnisnahme durch eine Personal/Entscheidungs-befugte Person vorgenommen wird. Es reicht also nicht, wenn irgendein x-beliebiger Angestellter sieht, dass Sie die Arbeit aufgenommen haben sondern es muss schon jemand mit entsprechenden Befugnissen bemerken und nicht einschreiten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Das ist eh eine Schnapsidee, niemand wird in einem Betrieb glücklich, wenn er sich auf so eine Weise einen Arbeitsvertrag beschafft. Die Vorgesetzten werden Wege finden, dass man es schnell leid ist und freiwillig geht. So unfair es ist, das der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag erst zusagt und dann die Zusage zurückzieht, es ist dumm, auf mehr zu hoffen als auf eine kleine Entschädigung im Rahmen eines Vergleichs.

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