Hallo zusammen,
mich interessiert Eure Meinung zu folgendem Fall:
Mitarbeiter Fritz bekommt nach monatelangen Versuchen endlich die Möglichkeit, sein Gehalt zu verbessern.
Es geht um den Wechsel in ein anderes Projekt inkl. neuem Arbeitsvertrag und neuer Stellenbeschreibung.
Fritz bespricht das Ganze mit seinem zukünftigen Projektleiter. (über die einzelnen Projektleiter kommt an diesem Standort nur noch der Standortleiter)
Fritz vereinbart mit dem Projektleiter Summe X als Festgehalt + 15 % Bonus, der jeden Monat von einer Zielvereinbarung abhängt. Zum 01.06. soll er schon für das neue Projekt tätigt werden und bekommt für diesen Monat einen Sonderbonus zum alten Vertrag. Ab dem 01.07. bekommt er dann den neuen Vertrag mit dem neuen, vereinbartem Gehalt + 15% Bonus.
Der Projektleiter hat dies laut eigener Aussage vereinbart so mit dem BR und dem Standortleiter
Der Sonderbonus für den Juni wurde gezahlt. Inzwischen wurde der zukünftige Projektleiter gekündigt und der Standortleiter sowie der BR behaupten, es gäbe zwar eine Vereinbarung, die Konditionen entsprechen jedoch nicht dem, was Fritz mit dem Projektleiter vereinbart hat.
Inwieweit ist hier die mündliche Zusage vom Projektleiter Eurer Meinung nach verbindlich?
-----------------
" "
Mündliche Absprachen > neuer Arbeitsvertrag
11. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 11. Januar 2015 | 23:02
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 120x hilfreich)
Mündliche Absprachen > neuer Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Januar 2015 | 23:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
Vertragliche Vereinbarungen gelten (bis auf wenge Ausnahmen), mündlich wie schriftlich.
Das Problem: bei den mündlichen ist die Bewesibarkeit ungleich schlechter als bei schriftlichen.
Das
quote:<hr size=1 noshade>Ab dem 01.07. bekommt er dann den neuen Vertrag mit dem neuen, vereinbartem Gehalt + 15% Bonus. <hr size=1 noshade>
ist wohl nicht passiert?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 12. Januar 2015 | 09:49
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Verbindlich wären die Zusagen der PL dann, wenn er zu solchen Zusagen berechtigt ist. Ansonsten s.o.: eine Frage der Beweisbarkeit. Wenn Behauptung gegen Behauptung steht, hat man halt schlechte Karten.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. Januar 2015 | 15:25
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 120x hilfreich)
quote:
Das
quote:
Ab dem 01.07. bekommt er dann den neuen Vertrag mit dem neuen, vereinbartem Gehalt + 15% Bonus.
ist wohl nicht passiert?
Richtig, zuerst wurde vertröstet und dann hat der AN durch den BR erfahren, dass der Vertrag gemacht wird, aber als er die Konditionen gehört hat, war klar, dass er nun doch weniger verdienen soll. Der Unterschied zu vorher ist marginal und wir reden schon von einem lächerlichen Verdienst im Vergleich zu Markt.
quote:
Verbindlich wären die Zusagen der PL dann, wenn er zu solchen Zusagen berechtigt ist.
Das weiß ich leider nicht
quote:
Wenn Behauptung gegen Behauptung steht, hat man halt schlechte Karten.
Im Endeffekt würde es so sein, ja leider.
Dann bleibt dem Fritz wohl nichts anderes übrig als zu unterschreiben und sich letztendlich auf die Suche nach einem anderen AG zu machen, so schätze ich Eure Meinung ein. Vielen Dank auf jeden Fall!
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
266.882
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten