Mündliche Absprachen > neuer Arbeitsvertrag

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)
Mündliche Absprachen > neuer Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

mich interessiert Eure Meinung zu folgendem Fall:

Mitarbeiter Fritz bekommt nach monatelangen Versuchen endlich die Möglichkeit, sein Gehalt zu verbessern.

Es geht um den Wechsel in ein anderes Projekt inkl. neuem Arbeitsvertrag und neuer Stellenbeschreibung.

Fritz bespricht das Ganze mit seinem zukünftigen Projektleiter. (über die einzelnen Projektleiter kommt an diesem Standort nur noch der Standortleiter)
Fritz vereinbart mit dem Projektleiter Summe X als Festgehalt + 15 % Bonus, der jeden Monat von einer Zielvereinbarung abhängt. Zum 01.06. soll er schon für das neue Projekt tätigt werden und bekommt für diesen Monat einen Sonderbonus zum alten Vertrag. Ab dem 01.07. bekommt er dann den neuen Vertrag mit dem neuen, vereinbartem Gehalt + 15% Bonus.

Der Projektleiter hat dies laut eigener Aussage vereinbart so mit dem BR und dem Standortleiter

Der Sonderbonus für den Juni wurde gezahlt. Inzwischen wurde der zukünftige Projektleiter gekündigt und der Standortleiter sowie der BR behaupten, es gäbe zwar eine Vereinbarung, die Konditionen entsprechen jedoch nicht dem, was Fritz mit dem Projektleiter vereinbart hat.

Inwieweit ist hier die mündliche Zusage vom Projektleiter Eurer Meinung nach verbindlich?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Vertragliche Vereinbarungen gelten (bis auf wenge Ausnahmen), mündlich wie schriftlich.

Das Problem: bei den mündlichen ist die Bewesibarkeit ungleich schlechter als bei schriftlichen.

Das

quote:<hr size=1 noshade>Ab dem 01.07. bekommt er dann den neuen Vertrag mit dem neuen, vereinbartem Gehalt + 15% Bonus. <hr size=1 noshade>

ist wohl nicht passiert?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Verbindlich wären die Zusagen der PL dann, wenn er zu solchen Zusagen berechtigt ist. Ansonsten s.o.: eine Frage der Beweisbarkeit. Wenn Behauptung gegen Behauptung steht, hat man halt schlechte Karten.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

quote:
Das
quote:
Ab dem 01.07. bekommt er dann den neuen Vertrag mit dem neuen, vereinbartem Gehalt + 15% Bonus.

ist wohl nicht passiert?


Richtig, zuerst wurde vertröstet und dann hat der AN durch den BR erfahren, dass der Vertrag gemacht wird, aber als er die Konditionen gehört hat, war klar, dass er nun doch weniger verdienen soll. Der Unterschied zu vorher ist marginal und wir reden schon von einem lächerlichen Verdienst im Vergleich zu Markt.

quote:
Verbindlich wären die Zusagen der PL dann, wenn er zu solchen Zusagen berechtigt ist.

Das weiß ich leider nicht

quote:
Wenn Behauptung gegen Behauptung steht, hat man halt schlechte Karten.

Im Endeffekt würde es so sein, ja leider.


Dann bleibt dem Fritz wohl nichts anderes übrig als zu unterschreiben und sich letztendlich auf die Suche nach einem anderen AG zu machen, so schätze ich Eure Meinung ein. Vielen Dank auf jeden Fall!


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