Hallo,
Mülltonnen und Nachbarn...ist immer dann ein "Thema", wenn Einsicht und Rücksichtnahme Fremdwörter sind.
Bekannt ist, dass auf Grundlage §§906, 1005BGB die Versetzung der Mülltonne (i.d.F Restmüll) von der Grundstücksgrenze weg verlangt werden kann.
Ausgangslage:
Der liebe Nachbar hat linksseitig an der Grundstücksgrenze 2 Kompostbehälter aufgestellt, die zeitweilig stinken; aber auf jeden Fall (bei deren Kompostierung) Ungeziefer "anlocken". Rechtsseitig an der Grundstücksgrenze steht die Mülltonne, die - vorzugsweise im Sommer - tatsächlich liebevoll stinkt; eine Oase für Ungeziefer und Insekten.
Vor der Abholung ist eben immer wieder auch nach der Abholung; und:Abfalltonnen nicht hin und wieder einer richtigen Säuberung unterzieht...."erfreut" mindestens die Mitmenschen.
Meine Frage: kann jemand mit Gerichtsurteilen o.g. Grundlagen untermauern ?
vielen Dank.
Mülltonnen an der Grundstücksgrenze
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Wenn Du freundlicherweise in den Thread "Nachbar-Mülltonen direkt an den Terrassen von Sommersonne2016" schauen magst.
Vielen Dank für den Hinweis....und damit auch zur Bauordnung.
Für Berlin ist hierzu in BauO §46 die Standortwahl geregelt.
"...Belange des ... Rücksichnahmegebotes zum Nachbarn aufgrund eventueller Geruchsbelästigungen können jedoch die Standortwahl ... maßgeblich beeinflussen."
Dies gilt aber für meine Nachbarn nicht
Ein Hinweis auf vorhandene Gerichtsurteile könnte die Herrschaften in Bewegung versetzen... Kann jemand mit diesbezüglichen Aktenzeichen helfen ?
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Was für Gerichtsurteile ??
Da kann man wohl nix machen, ganz im Gegenteil ist so was völlig legal, LG Hamburg, Urteil v. 23.7.2014, 318 S 78/13
Ob das im komischen Berlin mal wieder anders ist, kann ich dir nicht sagen aber in der Regel ist eine Mülltonne weder ein Gebäude noch sonst was.
Es gibt nur die Regelung, dass die Tonne zwei Meter von einem Fenster aber eben nicht einer Grenze weg sein muss.
Das ergibt sich auch aus § 906 BGB
wonach insbesondere Emissionen erlaubt sind
ZitatEs gibt nur die Regelung, dass die Tonne zwei Meter von einem Fenster aber eben nicht einer Grenze weg sein muss. :
Rechtsgrundlage?
ZitatDas ergibt sich auch aus :§ 906 BGB wonach insbesondere Emissionen erlaubt sind
Nicht mal im Ansatz.
Hast Du den § überhaupt gelesen???
ZitatDas ergibt sich auch aus :§ 906 BGB wonach insbesondere Emissionen erlaubt sind
Schwachsinn...
ZitatHast Du den § überhaupt gelesen??? :
Gelesen vielleicht, aber bestimmt hat er es nicht verstanden.
Ich empfehle mich.
ZitatVielen Dank für den Hinweis....und damit auch zur Bauordnung. :
Für Berlin ist hierzu in BauO §46 die Standortwahl geregelt.
"...Belange des ... Rücksichnahmegebotes zum Nachbarn aufgrund eventueller Geruchsbelästigungen können jedoch die Standortwahl ... maßgeblich beeinflussen."
Dies gilt aber für meine Nachbarn nicht
Ein Hinweis auf vorhandene Gerichtsurteile könnte die Herrschaften in Bewegung versetzen... Kann jemand mit diesbezüglichen Aktenzeichen helfen ?
§ 1004 BGB , die Urteile selber raussuchen.
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