Mülltonnen an der Grundstücksgrenze

31. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 180x hilfreich)
Mülltonnen an der Grundstücksgrenze

Hallo,

Mülltonnen und Nachbarn...ist immer dann ein "Thema", wenn Einsicht und Rücksichtnahme Fremdwörter sind.
Bekannt ist, dass auf Grundlage §§906, 1005BGB die Versetzung der Mülltonne (i.d.F Restmüll) von der Grundstücksgrenze weg verlangt werden kann.

Ausgangslage:
Der liebe Nachbar hat linksseitig an der Grundstücksgrenze 2 Kompostbehälter aufgestellt, die zeitweilig stinken; aber auf jeden Fall (bei deren Kompostierung) Ungeziefer "anlocken". Rechtsseitig an der Grundstücksgrenze steht die Mülltonne, die - vorzugsweise im Sommer - tatsächlich liebevoll stinkt; eine Oase für Ungeziefer und Insekten.
Vor der Abholung ist eben immer wieder auch nach der Abholung; und:Abfalltonnen nicht hin und wieder einer richtigen Säuberung unterzieht...."erfreut" mindestens die Mitmenschen. :sweat:

Meine Frage: kann jemand mit Gerichtsurteilen o.g. Grundlagen untermauern ?

vielen Dank.

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

Wenn Du freundlicherweise in den Thread "Nachbar-Mülltonen direkt an den Terrassen von Sommersonne2016" schauen magst.

40x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 180x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis....und damit auch zur Bauordnung.

Für Berlin ist hierzu in BauO §46 die Standortwahl geregelt.
"...Belange des ... Rücksichnahmegebotes zum Nachbarn aufgrund eventueller Geruchsbelästigungen können jedoch die Standortwahl ... maßgeblich beeinflussen."

Dies gilt aber für meine Nachbarn nicht :kotz:
Ein Hinweis auf vorhandene Gerichtsurteile könnte die Herrschaften in Bewegung versetzen... :???: Kann jemand mit diesbezüglichen Aktenzeichen helfen ?

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Was für Gerichtsurteile ??

Da kann man wohl nix machen, ganz im Gegenteil ist so was völlig legal, LG Hamburg, Urteil v. 23.7.2014, 318 S 78/13

Ob das im komischen Berlin mal wieder anders ist, kann ich dir nicht sagen aber in der Regel ist eine Mülltonne weder ein Gebäude noch sonst was.

Es gibt nur die Regelung, dass die Tonne zwei Meter von einem Fenster aber eben nicht einer Grenze weg sein muss.

Das ergibt sich auch aus § 906 BGB wonach insbesondere Emissionen erlaubt sind

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Es gibt nur die Regelung, dass die Tonne zwei Meter von einem Fenster aber eben nicht einer Grenze weg sein muss.

Rechtsgrundlage?



Zitat (von mgrasek100):
Das ergibt sich auch aus § 906 BGB wonach insbesondere Emissionen erlaubt sind

Nicht mal im Ansatz.
Hast Du den § überhaupt gelesen???



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Das ergibt sich auch aus § 906 BGB wonach insbesondere Emissionen erlaubt sind

Schwachsinn...
Zitat (von Harry van Sell):
Hast Du den § überhaupt gelesen???

Gelesen vielleicht, aber bestimmt hat er es nicht verstanden.

Ich empfehle mich.

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von kalukos):
Vielen Dank für den Hinweis....und damit auch zur Bauordnung.

Für Berlin ist hierzu in BauO §46 die Standortwahl geregelt.
"...Belange des ... Rücksichnahmegebotes zum Nachbarn aufgrund eventueller Geruchsbelästigungen können jedoch die Standortwahl ... maßgeblich beeinflussen."

Dies gilt aber für meine Nachbarn nicht :kotz:
Ein Hinweis auf vorhandene Gerichtsurteile könnte die Herrschaften in Bewegung versetzen... :???: Kann jemand mit diesbezüglichen Aktenzeichen helfen ?


§ 1004 BGB , die Urteile selber raussuchen.

2x Hilfreiche Antwort

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