Müllgebühr pro qm und nicht pro Person-> Nachteil!

30. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
mkaz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)
Müllgebühr pro qm und nicht pro Person-> Nachteil!

Hallo! Da ich hier keine Unordnung machen möchte hier ein anderes Thema was uns beschäftigt.

Wir haben in der Abrechnung beider Müllentsorgung denn Schlüssel nach Anteil. So zahlen wir für zwei Personen 421,11 jährliche Entsorgungsgebühr. Laut Verbandsgemeinden entfallen bei zwei Personen aber nur 235,20 € (Gebühr für Normalvolumen) bei 5 und mehr Personen 358,80 €

Da unserem Anteil nicht nur die Große Wohnung sondern auch noch zwei Garagen hinzuradiert wurden, zahlen wir für 6-7 Personen Entsorgungsgebühr in einem zwei Man Haushalt der auch noch Sortiert und seinen Müll im Wertstoffhof abgibt (Papier, Gelbe Sack, Bio und Glas)

Bei der letzen Eigentümerversammlung hatten wir schon einen Pro Kopf Berechnung vorgeschlagen, doch die Hausverwaltung hatte allen abgeraten diese zu tun da es nur Streit in der WEG stiften wird, da die Befürchtung da sei dass Vermieter die eingezogenen Mieter nicht melden oder es hier zu falsch angaben kommen wird. Natürlich waren die 5 Personen Haushalte die in einer Kleinen Wohnung leben auch dagegen da diese ja nur für 2 Personen zahlen. Hier gibt es aber mehrer Eigentümer die eine 80m² Wohnung bewohnen und dann für 3-4 Personen Zahlen müssen.

Ein zweites Argument war der Mehraufwand der durch die pro Kopf Abbrechung ensteht und diese auch wahrscheinlich von der Verbandsgemeinden nicht erlaubt ist.

Haben jetzt mal einen Tagesordnungspunkt gebühren bei der Müllentsorgung eingereicht, wissen aber nicht wie wir Argumentieren sollen.

Wie sind Eure Erfahrungen? Ist es nicht durchsetzbar und auch von Kommunen und Gemeinden abhängig ob pro Kopf oder pro qm abgerechnet werden kann?

lg

MKAZ

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Maßgebend ist doch erstmal was in eurer TE steht.

Bei uns wird das nach Personen berechnet und nicht nach qm. Anders wäre es meiner Meinung nach keine ordnungsmäßige Verwaltung.

Wer verwaltet bei euch eigentlich?!

20x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mkaz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

Wir werden von der S. Immobilienmanagement GmbH verwaltet (Name Verkürzt)

In der TE finde ich zu Müll nix, werde aber nochmal mit meiner Frau drüber schauen vielleicht habe ich es übersehen.

Gibt es bei Euch Probleme wegen der an und Abmeldung der Personen? Soll ja angeblich ja einer der Gründe sein wieso wir nicht nach Personen abrechnen sollen.

lg

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wir rechnen pro Wohnung den gleichen Anteil. qm-Zahl sagt nichts über den Müllverbrauch und Anzahl der Personen auch nicht.

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Grundsätzlich gilt:
1. es gibt keinen gerechten Verteilerschlüssel, ausser die verbrauchsabhängigen bei Heizung und Wasser.
2. maßgeblich für die Verteilung der Kosten in einer WEG ist die Teilungserklärung. Wenn dort nix steht, gilt das WEG-Gesetz, d.h. Verteilung nach Miteigentumsanteilen.
3. Die WEG hat das Recht, Verteilerschlüssel zu ändern, wenn dies sachgerecht ist, ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht und keinen Miteigentümer unangemessen benachteiligt.

Und nun konkret:

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Bei der letzen Eigentümerversammlung hatten wir schon einen Pro Kopf Berechnung vorgeschlagen, doch die Hausverwaltung hatte allen abgeraten diese zu tun da es nur Streit in der WEG stiften wird
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dies ist grundsätzlich zu bestätigen (muss aber nicht zwangsläufig sein, hängt von den Bewohnern ab)

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Mehraufwand der durch die pro Kopf Abbrechung ensteht
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Diesen könnte sich die Verwaltung sogar zusätzlich vergüten lassen.


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pro Kopf Abbrechung ensteht und diese auch wahrscheinlich von der Verbandsgemeinden nicht erlaubt ist
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dies spielt keine Rolle, da die Verteilung innerhalb der WEG eine Angelegenheit der WEG ist. Es empfiehlt sich jedoch, den Verteilerschlüssel passend zur Abrechnung des Entsorgers zu wählen.
Manche Entsorger (Kommunen) rechnen nach Haushalt oder Haushaltsgröße ab, andere pauschal pro Behälter oder nach Anzahl der Leerungen oder dem Gewicht. Meistens sind es Mischverfahren (z.B. Grundgebühr nach Behälter zzgl. Leerungsgebühr)


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Wie sind Eure Erfahrungen?
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siehe Grundsatz Nr. 1
nach meiner eigenen persönlichen Erfahrung weiß ich zu berichten, dass ein 3-Personen-Haushalt mit Kleinkind (Windeln) durchaus weniger Müll verursachen kann, als ein 1-Personen-Haushalt (z.B. Student)

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Bei uns wird das nach Personen berechnet und nicht nach qm. Anders wäre es meiner Meinung nach keine ordnungsmäßige Verwaltung.
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Der zweite Satz ist schlichtweg falsch!


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In der TE finde ich zu Müll nix,
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Wenn nix drin steht, gelten die Miteigentumsanteile (siehe oben)


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Gibt es bei Euch Probleme wegen der an und Abmeldung der Personen?
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Wir machen es in einigen Gemeinschaften und es funktioniert eigentlich recht gut. Aber die machen das auch schon seit 20 Jahren so. Probleme gibt es trotzdem hin und wieder mal.

Zusammenfassend: ich würde es beim bestehenden Verteilerschlüssel belassen, eventuell (Kompromiss) jedoch ohne die Garagenanteile.

lg R.M.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nosp52
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Meine Tochter hatte als (Single_) Neu-Mieterin in einer 8-Wohnungsanlage auch die Situation, nach Wohnfläche und nicht per Bewohneranzahl abgerechnet zu werden. 4 Wohnungen waren von Singles und berufstätigen Paaren bewohnt uind die anderen 4 mit größeren Familien (3-6 Köpfe). Der große Gemeinschaftsmüllcontainer war meist schon am 4. Tag mit dem typischen Haushaltsmüll der Fast-Food-Familien voll.
Meine Tochter nahm Kontakt mit denen auf, die wie sie selbst nicht korrekt abgerechnet wurde, brachte ein paar vergleichende Rechenbeispiele vor, die dann auch den Antrag von 4 Parteien in der Eigentümer-Versammlung untermauerten,
die Kostenumlage nach Köpfen/Bewohnern vorzunehmen. Die gewählten Vertrauensleute/Sprecher der Hausbewohner prüften/korrigierten den Kopf/Verteiler-Schlüssel mit Info ban die Hausverwaltung mit Kopie f.d. betreff.
Wohnung.
Es gab bei der Eigentümer-/Mieterversammlung keine Argumente nicht auf Kostenumlage nach Köpfen umzustellen und die gesamte Hausgemeinschaft
geht jetzt auch sehr viel sensibler und rücksichtsvoller mit Kartonagen oder sperrigem Müll um.
Und derjenige der zur Müllverbrennung oder Müllentsorgungsstelle fährt fragt mindestens seine Nachbarn auf dem Stockwerk ob er etwas für sie mitentsorgen kann.

Ich finde das Verhalten und die Argumentation Deiner Wohnungsverwaltung
nicht nachvollziehbar. (auch Garagen zum Wohnflächenschlüssel !!)

Ich wünsch Dir viel Glück und Unterstützung bei den Mitbewohnern, die genau wie Du als Melkkühe benützt werden.
Wehrt Euch argumentativ

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hier gibts Tips um das leidige Thema gemeinschaftlichen Müll zu umgehen:
http://www.verwalter-kompetenz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=307&Itemid=56

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Dieser Artikel kann komplett in die Tonne gekloppt werden, da überholt. Die ganze Argumentationskette mit der Zustellung des Gebührenbescheides scheitert bereits daran, dass die WEG spätestens seit dem 1.7.07 rechtsfähig ist. Darüberhinaus ist bei den mir bekannten Landkreisen die Müllentsorgung über die einzelne 60, 80 oder 120l-Tonne i.d.R. erheblich teurer, als wenn man einen gemeinschaftlichen Container benutzt (ein bischen Disziplin und korrektes Trennen vorausgesetzt). In sehr vielen WEG ist oft auch nicht der Platz zum Abstellen derart vieler Behälter vorhanden. Einem 70jährigen Miteigentümer ist auch nicht zuzumuten, eine Tonne aus dem Keller hochzuwuchten. Darüberhinaus haben die Container auch den unschätzbaren Vorteil, dass der Leerungsrythmus meist deutlich kürzer und flexibler gestaltet werden kann (i.d.R. wöchentlich). Die kleineren Behälter werden dagegen oft nur alle 2 oder 3 Wochen geleert, was besonders im Sommer sehr schnell unangenehm wird.

lg R.M.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Ich will ja nicht streiten oder so :-)
Ich kenne eine WEG, in der ein Eigentümer seine eigene Tonne hat und es problemlos funktioniert.
Auch sagt der Artikel ja nicht dass es alle machen müssen, sondern gibt nur Argumentationshilfe wenn jemand aus dem gemeinsamen Müll aussteigen mag.
Haushaltsmüll entsteht nunmal im Sondereigentum und ist deshalb auch der Beschlussfassung der Gemeinschaft nicht zugänglich, oder ist diese Argumentation falsch ?
Letztendlich ist mir auch klar dass es für Müll keinen gerechten Umlageschl. gibt, ich persönlich finde m² oder MEA noch am gerechtesten, frei nach dem Motto, dass ein großer Mercedes auch mehr kostet wie ein kleiner Polo

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

@Thorsten: da gibt es auch nix zu streiten. Die ganze Argumentation des verlinkten Artikels basiert auf der damals nicht gegebenen Rechtsfähigkeit der WEG, die es inzwischen aber gibt. Abgesehen davon stand auch damals schon die Argumentation auf wackligen Füßen und und ist das ganze ein einziger Advokatenwinkelzug.

Heutzutage greift die Argumentationshilfe nicht mehr. Die WEG ist rechtsfähig. Die weitaus meisten Satzungen greifen auf den Grundstückseigentümer als Gebührenschuldner zurück. Dabei ist m.E. nicht relevant, ob es sich beim Grundstückseigentümer um eine Einzelperson oder um eine WEG handelt. Das neue WEG schafft hier nur Rechtsklarheit. Ein Ausscheren aus der gemeinschaftlichen Müllentsorgung wird nur schwer möglich sein.

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Haushaltsmüll entsteht nunmal im Sondereigentum und ist deshalb auch der Beschlussfassung der Gemeinschaft nicht zugänglich, oder ist diese Argumentation falsch ?
---
diese Argumentation halte ich für falsch. z.B. auch Wasserverbrauch und Abwasser entsteht im Sondereigentum. Dennoch werden die Gebührenbescheide an die WEG gerichtet und da hat noch keiner dagegen geklagt.

Natürlich gibt es auch WEGs, wo jeder Eigentümer seine eigene Tonne hat und super funktioniert. Als Verwalter ist mir das sogar lieber, weil ich mich dann nicht um den Müll der Leute kümmern muss. Aber unter dem Kostengesichtspunkt muss das nicht immer die beste Lösung sein. Und Verbrauchserfassung ist auch beim Müll möglich, wenn man den Aufwand betreiben möchte. Auch da haben wir schon die verschiedensten Modelle hier getestet.

lg R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mkaz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

So Ihr Lieben, nachdem wir uns gestern mit einigen Eigentümern getroffen haben um vor der Versammlung einiges abzusprechen, habe ich mir die offenen Aufgaben zur Klärung unter dem Nagel gerissen (Ironisch). Nach einem Anruf bei unserem zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb habe ich herausgefunden dass seit Anfang an die Gebührenbescheide pro Kopf berechnet werden. Unsere Gebührenbescheid belief sich dann auf die von mir geschätzten 235,20 € dieser wurde heute an uns zur Ansicht geschickt. Und zukünftig soll dieser nicht nur an unsere Verwaltung sondern auch in Kopie an uns gehen. Die Verwaltung hatte sich jetzt angefangen rauszureden Sie hätten nie behauptet dass der Abfallwirtschaftsbetrieb nur eine Abbrechung für alle schicken. Vielmehr ist es eine Rechnung pro Kopf!

Weiter aussage unserer Verwaltung:
Die Verwaltung hatte nur weil es in der TE drin steht pro m² abgerechnet. Diese hätten ja die Eigentümer jederzeit ändern können.

Das Problem dass die Leute nicht richtig Sortieren können wir zwar so nicht aus der Welt schaffen aber es ist ein Anfang die Berechnung pro Kopf zur Abstimmung zu geben. Ein Weiters Hilfsmittel ist es die Zusatzkosten die durch dass nicht Sortieren sind in der Versammlung vorzuzeigen (Gesamtrechnung bekommen wir jetzt auch zugeschickt)

Eigene Mülltonnen währen zwar wünschenswert aber wie hier schon geschrieben wurde kaum praktikabel und durchsetzbar :(

Jetzt muss nur noch geklärt werden wieso unsere Garagen plätze voll in die Müll Berechnung (wie auch Schornsteinfeger) drin sind und ob dieses zulässig ist.

Hoffe auf weiteres Feedback ;) Ich halten Euch auf dem Laufenden!

LG

2x Hilfreiche Antwort

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