Guten Abend Forum,
ich bin noch Schüler, minderjährig, und mache hin und wieder die eine oder andere kleinere Arbeit im Bereich Webdesign.
Jetzt möchte ich auf Nummer sicher gehen, und auch ordentlich Rechnungen schreiben. Keine Angst mehr haben, daß das schwarzarbeit ist.
In einem anderen Forum habe ich gelesen, daß ich die Tätigkeit erst ab einem Einkommen von ca. 2400€ dem Finanzamt melden muß, und so lange ich darüber nicht hinauskomme auch kein Gewebreschein brauche.
Woanders heißt es ich muß alles ab dem 1Cent dem Finanzamt melden, und wenn ich das regelmäßig mache, auch ein Gewerbe anmelden?
Was denn nun?
Was hat es mit denn 2400€ auf sich? Wenn ich dartunter bleibe also keine Meldepflicht?
Muß ich es dem Finanzamt melden? Brauche ich ein Gewerbeschein?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
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Normalerweise, kann ein minderjähriger doch keine Rechnungen stellen, oder? Er ist doch noch beschränkt Geschäftsfähig.
Wo ich mir aber ganz sicher bin ist, dass ein minderjähriger ein Gewerbe eröffnen kann. Es gibt da nur selten Ausnahmen wenn man ein Geschäft übernehmen will. Und nahe der 18 Jahre ist. Dort aber nur in besonderen Außnahmefällen.
Geh doch mal zum Ortsamt und frag dort wie du das versteuern musst. Ich war da damals auch und die haben mir so einen Antrag gegeben. Is aber schon ein bissl her.
Was kann einem passieren, der aus Unwissenheit jahrelang versäumt hat die Gewerbe anzumelden ?
Bußgeld in welcher Höhe kann verhängt werden oder Gewerbeschließung ?
Was ist mit den Steuern, die Jahrelang nicht gemeldet wurden ?
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> Was kann einem passieren, der aus Unwissenheit jahrelang
> versäumt hat die Gewerbe anzumelden ?
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Das kann man nachholen. Das Gewerbeamt fragt in der Regel nicht nach, schon gar nicht prüft es nach. Da es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt gilt hier die Devise: Wo kein Kläger da kein Richter.
Selbst wenn ein Bussgeld verhängt wird, dürfte dieses m.E. unterhalb von 1000 EUR liegen.
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> Was ist mit den Steuern, die Jahrelang nicht gemeldet wurden ?
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Das ist ein heikles Thema. Ungeschminkt handelt es sich um Steuerhinterziehung, die je nach Größenordnung (und wenn man es nachweisen kann) durchaus zu Haftstrafen führt. Es tritt jedoch Straffreiheit ein, wenn man die Steuern nachträglich anmeldet UND (das ist in dem Zusammenhang wichtig) gleichzeitig die entsprechenden Steuern nachzahlt (also nicht erst nach Aufforderung).
§371 AO
(Abgabenordnung)
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