Muß persönliches JAZ-Soll überschritten werden?
Hallo alle zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ich arbeite in einem Tochteruntenehmen eines großen Logistik-Unternehmens, welches eine Konzernweite Jahresabreitszeit von 2088 Stunden vorsieht. Das Tochterunternehmen hat aufgrund von betrieblichen Vereinbarungen aber nur 2036 Stunden als reguläres JAZ-Soll.
Die generelle Frage ob Überstunden, also Stunden über diesen Wert hinaus geleistet werden müssen, hat sich eigentlich schon durch recherche beantwortet: Und zwar Ja!
Jedoch: Gilt dies auch, wenn aufgrund der betrieblichen Vereinbarung der Wert 2036 nicht als die Schwelle anerkannt wird, ab der Mehrarbeit geleistet und vergütet wird? Laut unserer tarifvertraglichen Regelung zur Überzeitvergütung, wird diese erst gezahlt, wenn die 2088 Stunden überschritten werden. Das bedeutet für mich, als Angestellter des Tochterunternehmens nun, dass 52Stunden von zB 100 Mehrstunden (über 2036) unbezahlt bleiben. Bin ich dann dazu verpflichtet diese Mehrarbeit zu leisten?
Das Ganze wird noch etwas komplizierterer, da die oben genannten Zahlen die reinen Theoriewerte darstellen. Jeder Mitarbeiter hat sein eigenes persönliches JAZ-Soll, welches sich aus dem TV-JAZ 2036 und den bereits vorhandenen Überstunden (- selbigen) zusammenrechnet. Bei mir sind es so ca. 1890 Stunden die ich Soll-mäßig dieses Jahr zu erbingen habe. Ich steh kurz vor der Überschreitung dieses Wertes und würde für besagte 52Std - die sich schon jetzt an Mehrarbeit abzeichnen - keine Überstundenzulage bekommen. An der monatlichen Vergütung ändert sich nichts.
Um mein JAZ-Soll nun nicht zu überschreiten, würde ich nach erreichen des Selbigen gern zu Hause bleiben.
Unser Betriebsrat war dazu nicht wirklich in der Lage konkret Auskunft zu geben. Der BR gab nur zu Bedenken, dass die monatliche Stundenabrechnung erst am Ende des Monats stattfindet und so ja vorher nicht mit Gewissheit gesagt werden könnte, dass man über dem Soll ist. Jedoch ist es ein leichtes die Gesamtstunden aus November zu nehmen und die weiteren geplanten Dienste für Dezember dazu zu addieren, und ab einem bestimmten Punkt ist die JAZ-Soll halt überschritten.
Gnerell, so habe ich bereits gelesen, hat der BR kein Mitbestimmungsrecht mehr bei dieser Art der Arbeitszeitfestlegung. Von daher baue ich auch nicht auf dessen Unterstützung.
Vielleicht kennt ja einer von Euch einen ähnlichen Fall, oder weiß Rat wie ich mich verhalten sollte. Die allgemeinen Bedingungen dieses Unternehmens beschwingen halt einfach nicht, freiwillig Mehr zu leisten.
beste Grüße und vielen Dank im voraus.
JMD
-- Editiert von JMD am 21.11.2008 23:11
von JMD am 21.11.2008 23:14
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