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Muß mich die Bank auch informieren?

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>Muß mich die Bank auch informieren?

HAHAHA der war gut

Du kannst ein Oder Konto auflösen

http://gaius.jura.uni-sb.de/Skripten/Zahlungsverkehr/bghwm90.htm

Dazu sollte das übliche Einschreiben Rückschein reichen. Aber du kannst nicht das Oder in ein Einzelkonto für einen Fremden umwandeln.

Man sollte nur nicht mit Angestellten einer Bank diskutieren die es nicht blicken.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 18.04.2010 15:48
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
Der Mustermann hat zwar eine ganz eigene Methode und "Handschrift" die man jedoch nicht unterschätzen sollte.
Außer: Man geht in den Keller zum Lachen.
Aber: Er hat zu oft recht.
Ob es einem passt oder nicht.

Die Wahrheit tut nunmal enorm weh.




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von guest-12309.08.2010 16:35:20 am 18.04.2010 21:18
Status: Senior (141 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
Eine bekannte Bank hat "umfirmiert", so geschehen in den letzten Monaten.

Mein Partner hatte über Monate hinweg freundliche "Kontoführungsgebühren", welche wir erst im Februar entdeckten. Ich habe zuerst per Telefon Rückerstattung erbeten. Fehler unsererseits war, man muss innerhalb von 6 Wochen die Einwendungen geltend machen. Die Bankmitarbeiterin hatte demnach zunächst lediglich für den vergangenen Monat rückgebucht. Zwei weitere Mails, eine davon parallel an das zentrale Beschwerdemanagement der Bank, bewirkten, dass die Kontoführungsgebühren der letzten 6 Monate rückgebucht wurden, Begrüdundung auf dem Kontoauszug: aus Kulanzgründen rückgebucht. Ich habe als "Strategie" in den Schreiben immer wieder auf die langjährige Kundenbindung meines Partners abgezielt bei der Bank und das Bedauern zum Ausdruck gebracht, als langjähriger Kunde nun schlechter gestellt zu sein. Meine Erfahrung ist, alles per Mail bzw. bei Kündigungen von Verträgen - wenn Fristen wichtig sind - jeweils per Einschreiben mit Rückschein, zudem gelegentlich ein Verweis in der Art "Auf die Einbeziehung des Ombudsman verzichte ich zunächst". Habe damit bislang gute Erfahrungen gemacht.

Viele Grüße
Lisa Lustig


von lisalustig am 22.04.2010 13:31
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
Oha....heikles Thema. Warum gehst du nicht zur Bank und klärst es vor Ort? Vieles liegt im Ermessen der Mitaribeiter der Bank....gesetz dem Fall, du hattest dein Konto bei einer seriösen Bank.

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von sonja36 am 26.04.2010 22:06
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
Da muss ich mich meinem Vorschreiber anschließen. Gerade bei einem "Und"-Konto, hätten beide Seiten angeschrieben werden müssen.

Wenn du eine Kämpfernatur bist, kannst du die Bank für deren Fautpas haftbar machen und alle Kosten zurück bekommen.

LG Silli

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von sonja36 am 27.04.2010 21:07
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
Danke für eure Meinungen!

Ich denke die Bank ist seriös, aber auch diese Bank ist nur an meinem Besten interessiert ist - meinem Geld. Ich war 20 Jahre bei dieser Bank, mit "meinem Konto" war immer alles okay(habe das aber eben seit 3 Jahren woanders) und wo ich einfach etwas Hilfe und Beratung gebraucht hätte - nichts.

Ich werde einen neuen Termin mit der Bank vereinbaren, der zuständige Bearbeiter meldet sich leider nicht, trotz Anfrage in der Filiale...

Wenn ich dennoch nichts erreiche, werde ich den Tip mit dem Beschwerdemanagment probieren...

Vielen Dank an alle, die sich damit beschäftigt haben!

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" Mein Motto Leben und Leben lassen!"


von winkertarif am 28.04.2010 10:51
Status: Stift (40 Beiträge)
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