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Muß ein Geräteschuppen bei Auszug gestrichen werde

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Muß ein Geräteschuppen bei Auszug gestrichen werde

Ein herzliches hallo an die Forengemeinde,

lange Zeit habe ich im Forum nur mitgelesen und konnte so manchen Tipp für mich nutzen.

Zu meiner o.a. Frage habe ich weder hier noch bei Tante Google eine Antwort gefunden. Muß ich beim Auszug einen im Garten stehenden Geräteschuppen neu streichen oder nicht? Der Mietvertrag sagt dazu nichts, Schönheitsreparaturen sind das meiner Meinung nach auch keine.

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße Teufelchen_666


von Teufelchen_666 am 03.07.2012 15:31
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4885 weitere Beiträge zum Thema "Auszug".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Muß ein Geräteschuppen bei Auszug gestrichen werde

Ich meine nein: Schließlich muss der Mieter auch nie die Hausfassade malern, wenn er auszieht, das ist VM-Sache.

Verlangt der VM das bzw. ist etwas vertragl. vereinbart?

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von HeHe am 03.07.2012 15:53
Status: Unsterblich (4530 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 127 User(n) bewertet)

>Muß ein Geräteschuppen bei Auszug gestrichen werde
Hallo HeHe,


ja, der VM hat per E-Mail das Streichen unter "Schönheitsreparaturen" angekündigt. Vertraglich ist nichts festgelegt. Schönheitsreparaturen umfassen das Innere der Wohnung. Er versucht nur, uns mehr aufzubürden, was ihm vertraglich zusteht.

Viele Grüße

Teufelchen_666


-- Editiert Teufelchen_666 am 03.07.2012 16:12


von Teufelchen_666 am 03.07.2012 16:12
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Muß ein Geräteschuppen bei Auszug gestrichen werde
Hallo AK 47,

danke für die Antwort. Hat sich wohl mit meinem Post überschnitten.

Viele Grüße

Teufelchen_666

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-- Editiert Teufelchen_666 am 03.07.2012 16:14


von Teufelchen_666 am 03.07.2012 16:14
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Muß ein Geräteschuppen bei Auszug gestrichen werde
Schönheitsreparaturen müssten sowieso mit gültiger Klausel vereinbart worden sein.

Anderenfalls muss der Vermieter selbst die Pinsel schwingen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 04.07.2012 01:28
Status: Tao (21166 Beiträge)
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