Muß ein Geräteschuppen bei Auszug gestrichen werde
Ein herzliches hallo an die Forengemeinde,lange Zeit habe ich im Forum nur mitgelesen und konnte so manchen Tipp für mich nutzen. Zu meiner o.a. Frage habe ich weder hier noch bei Tante Google eine Antwort gefunden. Muß ich beim Auszug einen im Garten stehenden Geräteschuppen neu streichen oder nicht? Der Mietvertrag sagt dazu nichts, Schönheitsreparaturen sind das meiner Meinung nach auch keine. Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten.Viele Grüße Teufelchen_666
>Muß ein Geräteschuppen bei Auszug gestrichen werde
Ich meine nein: Schließlich muss der Mieter auch nie die Hausfassade malern, wenn er auszieht, das ist VM-Sache. Verlangt der VM das bzw. ist etwas vertragl. vereinbart?
>Muß ein Geräteschuppen bei Auszug gestrichen werde
Hallo HeHe, ja, der VM hat per E-Mail das Streichen unter "Schönheitsreparaturen" angekündigt. Vertraglich ist nichts festgelegt. Schönheitsreparaturen umfassen das Innere der Wohnung. Er versucht nur, uns mehr aufzubürden, was ihm vertraglich zusteht. Viele GrüßeTeufelchen_666 -- Editiert Teufelchen_666 am 03.07.2012 16:12