Mir wurde 1991 mein Führerschein entzogen. Seither bin ich wiederholt ohne angehalten worden. 2001 mit 1,67% Alkohol
im
Blut und fahren ohne FS verurteilt worden. Dies müßte dieses Jahr verjähren.
2003 stellte ich einen Antrag auf Wiedererteilung,da ich nicht zur MPU ging und ich meinen Antrag nicht zurück nahm erhielt
ich eine FS-Versagung.
Wie ist die Verjährungsfrist im einzelnen oder im Ganzen für eine Wiedererteilung anzusehen?
Mpu-Verjährungsfrist, Fahrerlaubnisversagungs-Verjährungsfrist
29. Mai 2016
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Frage vom 29. Mai 2016 | 14:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mpu-Verjährungsfrist, Fahrerlaubnisversagungs-Verjährungsfrist
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 29. Mai 2016 | 23:06
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Neuer Beginn der Tilgungsfrist in 2003. Also Tilgungsreife erst 2018.
Und jetzt?
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