Motorschaden nach 3 Monaten

11. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bunter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Motorschaden nach 3 Monaten

Hallo !

Mich würden die Meinungen zu folgender Situation dringend interessieren.

Ein Fahrzeug wird im Internet angeboten. (bekannte Seite für KFZ)

Der Kontakt zum Verkäufer wird hergestellt und die Inzahlungnahme des aktuellen Fahrzeugs wird vorgeschlagen.

Der Preis wird verhandelt (ca . 15.000 €) und ein Kaufvetrag geschlossen. Das "alte" Auto verbleibt beim Verkäufer.

Der Käufer nutzt das Fahrzeug ca. 3 Monate, dann tritt ein sehr kostenspieliger Motorschaden auf (5.000 - 10.000 €, je nach dem wie und was ersetzt wird).

Der Käufer nimmt Kontakt zum Verkäufer auf und erfährt zum Thema Garantie folgendes.

Das Fahrzeug ist NICHT vom Händler gekauft worden. Es wurde tatsächlich ein privater Kaufvertrag geschlossen. Der Verkäufer ist nur der Geschäftsführer (auf 400 € Basis), der Handel gehört seiner Frau.

Nun kann ich mir ja vorstellen, das der Verkäufer erst einmal keine Lust hat, sich mit dem Schaden zu beschäftigen.

Wie ist die Situation für den Käufer ? Am liebsten würde er dem Händler das Auto wieder vor die Türe stellen. Muß er auch eine Reparatur, die der Verkäufer (in einer Hinterhofwerkstatt) organisiert akzeptieren.

Ich wäre sehr dankbar, wenn hilfreiche Tips zur Situation gepostet würden.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ist der Verkäufer ein KFZ-Betrieb? Wie alt ist das Fahrzeug und wieviele km?

Ohne solche Angaben ist es schwierig.

Wenn es eine KFZ-Händler war, dann kommt der nicht mit so einer Nummer um die Gewährleistung rum.

Der Käufer hat doch den Kaufvertrag. Wer steht denn da als Verkäufer drin? Wenn es nicht die Firma ist, warum hat der Käufer den Vertrag dann akzeptiert?

Wenn es nicht gerade ein Neuwagen war, muß der Käufer eine Reparatur durch den Käufer akzeptieren, die auch nicht unter Höchstaufwand in einer Markenwerkstatt sein muß, solang die Reparatur ordentlich durchgeführt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bunter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht um einen KFZ-Handel. Eine Werkstatt gehört nicht dazu. Das Fahrzeug ist Bj. 6/2003 und hatte beim Kauf 200.000 km gelaufen (6 Zylinder, Diesel). Im Kaufvetrag steht der "Geschäftsführer".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich denke, einen *Privatverkauf* wird der Verkäufer vor Gericht nicht glaubhaft machen können. Ein Gericht würde das Vorgehen als Konstruktion betrachten, Händlerpflichten gegenüber dem Verbraucher zu umgehen. Die gesetzliche Gewährleistung des KFZ-Handels dürfte also zu Zeitpunkt des Schadens bestanden haben.

Bleibt die Frage, ob das ein Gewährleistungsfall ist. Auch wenn es sich um einen Mercedes Diesel handelt, ist die Laufleistung beträchtlich. Die Frage, ob der Motorschaden durch einen zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorhandenen Mangel aufgetreten ist, könnte knifflig werden und ist wohl nur mit einem entsprechenden Gutachten zu klären. Bei dieser Schadenssumme lohnt sich die Beauftragung eines guten Anwalts.

Meiner Meinung nach stehen die Chancen nicht so schlecht. Daß der Käufer offenbar mit einem Trick um die ihm zustehende Gewährleistung gebracht werden sollte, weist auf eine mögliche arglistige Täuschung hin (die aber nicht Voraussetzung für eventuelle Gewährleistungsansprüche ist).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Wurde vor/bei Kauf ausdrücklich darauf hingewiesen das es sich um einen Privatverkauf handelt?
Z.B. in der Anzeige/Internet und oder auf dem Verkaufsschild??

Wurde das dann auch im Kaufvertrag festgehalten, bzw. steht als VK nicht der Händler sondern u.U. der Vorbesitzer drin??

Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bunter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Vertrag ist der Geschäftsführer (Mann) der Inhaberin angegeben.

Im Internet finden beide Namen sich auf einer Infoseite (mobile) beide Namen als Inhaber. (Mann und Frau)

Das Fahrzeug wurde im Namen der KFZ-Handels angeboten.

Nur der Kaufvertag ist privat und lautet auf den Namen des Geschäftsführers. Auf den war das Fahrzeug aber nicht zugelassen. Mein Altfahrzeug wurde auch in Zahlung genommen (im Vertrag vermerkt).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wie schon gesagt, der Verkauf war (unter diesen Umständen) eindeutig gewerblich.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.595 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen