Motorschaden nach 2 Monaten - Kauf von Privat

31. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Rafael Pintoschek
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 131x hilfreich)
Motorschaden nach 2 Monaten - Kauf von Privat

Hallo erstmal,

ich habe mir vor ca.5 Monaten einen gebrauchten Fiat Cinquecento für 950€ für meine Freundin gekauft. Der Wagen stand auf dem Hof eines Autohändlers, wurde uns aber von einer dem Händler bekannten Person verkauft, er holte den Kaufvertrag aus dem Container des Autoverkäufers und unterschrieb diesen mit seiner Privatanschrift. Ausserdem schrieb er dazu gekauft wie gesehn und bei "unfälle" unbekannt. Nun hatte der Wagen nach 2 Monaten einen Motorschaden, ein Zylinder läuft nicht mehr,wir haben bei ihm angerufen, und er meinte nur, es gehe ihn nichts an. Der Vorbesitzer des Wagens ist ein Verwandter von ihm, der wagen war nie auf denjenigen zugelassen, der ihn uns verkauft hatte.
Nachdem wir ihn zu einem Automechaniker mit Werkstatt gebracht haben, fand dieser heraus, dass der Wagen bereits einen Frontschaden gehabt haben müsse,woraus auch der Motorschaden resultierte (Überhitzung da Lüfter verbogen war,Stossstange war optisch in Ordnung)
Nun meine Fragen: Können wir den Verkäufer anzeigen? Bringt das etwas oder geht er als Privatperson durch? Was ist mit dem Vorschaden, hätte er uns darauf hinweisen müssen?
Ich weiss, es ist nur eine kleine Schadenssumme, aber hier geht es ums Prinzip,ausserdem habe ich ein kleines Einkommen,daher sind knapp 1000€ für mich immer noch eine Riesensumme.
Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt, danke schonmal...

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen