Motorrad verkauft, angeblich defekt bitte um Hilfe

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
futzemann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorrad verkauft, angeblich defekt bitte um Hilfe

habe im Mai letzten Jahr mei 8 Jahre altes Motorrad als Erstbesitzer mit nur 2914 km verkauft.Habe dem Verkäufer mitgeteilt das die Maschine nicht anspringt da die Batterie wohl erst geladen werden muß,das Krad hatte 1,5 Jahre gestanden,auch erwähnte ich das durch die lange Standzeit die benzinschläuche sowie der Vergaser gereinigt werden müßte.Der Kaufvertrag wurde trotzdem abgeschloßen unter Ausschluß der Sachmängelhaftung.Käufer wollte das Krad unbedingt haben.Als das Krad abgeholt werden sollte wurde eine neue Batterie eingebaut was aber nicht reichte um diese ans laufen zu bringen,erst als der alte Sprit abgelassen wurde und durch neuen ersetzt wurde sprang das Krad an und lief suber und ruhig durch,so wie ich das von meinem Motorrad kannte. Die Bekannten von der Käuferin fuhren dann mit dem Motorrad weg.Sie selbst war nicht anwesend.Tags darauf rief sie mich an und sagte das es Probleme gibt, es würden nicht unerhebliche Reperaturen anfallen. So stellte sich herraus das angeblich das Ventilspiel mit 1cm viel zu groß sei,die Zylinder seien defekt,der Motorblock sei defekt und müßte erneuert werden,und die beiden Ventilstößel auch defekt. Ich kann nur versichern das bei uns das Motorrad immer lief und nie irgendwelche Symtone dieser Art gezeigt hat. Nun wird mir vorgeworfen diese Mängel verschwiegen zu haben. Wer kann mich beruhigen bzw. einen Gutn Rat geben.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Da das Motorrad vorher 1,5 Jahre gestanden hatte, wird es sehr schwierig sein nachzuweisen, dass Sie die beschriebenen Mängel (wenn sie denn tatsächlich vorhanden waren) auch kannten. Auf die lange Standzeit haben sie die Käuferin ja hingewiesen. Diese muss zumindest damit rechnen, dass dann auch Mängel vorhanden sind, die der Verkäufer nicht kennt und das Motorrad vor Abschluss des Kaufvertrags gründlich inspizieren. Tut sie das nicht, muss sie sich entgegenhalten, dass sie dann mit den vorhandenen Mägeln leben muss.


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
futzemann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort,ich hab vergessen zu erwähnen,das ich nächste Woche einen Termin zur außergerichtlichen Streitschlichtung habe.Die Gegenseite will von mir rund 500€ erstattet haben.

-----------------
"futzemann"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

um eine Haftung Ihrerseits begründen/ablehnen zu können, muss geklärt werden, ob die monierten Sachmängel auf die Standzeit zurückzuführen sind und ob Sie von diesen gewusst haben.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
futzemann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich hatte mal bei einer Werkstatt nachgefragt ob bei einem Motorrad solche Mängel durch lange Standzeit entsthen können.Dies wurde verneint.Wenn diese doch gravierenden Mängel vorhanden gewesen wären hätten alle Beteiligten doch irgenwelche Klappergeräuche hören müssen,Zylinder und Ventile müssen sich doch bemerkbar machen. Ich vermute das der Käufer das Krad bei der Üerführung verheizt hat und das mir nun anhängen will

-----------------
"futzemann"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Mit dem geschilderten Mängeln, insbesonders dem Ventilspiel, läuft kein Motor. Wie sah den der Vertrag aus, ein Vordruck aus dem Schreibwarenladen? Privatverkauf mit Gewährleistungsausschluß und gekauft wie gesehen oder so ähnlich sollten das Problem lösen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
futzemann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Vertrag hab ich aus dem Internet bei AutoundVerkehr.de. Das Krad wurde darin
unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung
verkauft.

-----------------
"futzemann"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.833 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen