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Motorrad unfall

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Motorrad unfall

Person A steht an einer Tankstellenausfahrt fährt aus der Tankstelle und nimmt Person B die Vorfahrt, die dahinter folgende Person C muss mit einem Motorrad bei schlechtem Wetter abbremsen, allerdings kommt er ins schlingern und fällt rutscht aber nicht in Person B hinein,dieser es geschafft hat zu bremsen ohne Unfall. Person A sieht Person C auf dem Boden liegen fährt aber trotzdem nach einem kleinen stop einfach weiter.
Bekommt Person C den entstandenen schaden des mottorads von Person A zurück?

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-- Editiert am 10.07.2011 18:42


von fb306914-35 am 10.07.2011 18:41
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Motorrad unfall
quote:
Bekommt Person C den entstandenen schaden des mottorads von Person A zurück?
Allenfalls einen Teil (wenn überhaupt). B konnte einen Unfall noch vermeiden. C dagegen nicht. Entweder hat er falsch gebremst, oder sein Sicherheitsabstand zu B war zu gering. Von daher war A zwar der Auslöser einer Kettenreaktion, C hätte bei korrekter Fahrweise den Unfall / Sturz aber vermeiden können.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."


von Freudenfeuer am 11.07.2011 19:12
Status: Tao (6003 Beiträge)
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>Motorrad unfall
Meiner Meinung nach ist dies ein klarer Fall von §§ 1, 10, 49 StVO i.V.m. § 24 StVG und in der Folge 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). A. muss halten (§§ 1 und 10 StVO), er nimmt B UND C die Vorfahrt/Vorrang. Natürlich hat C durch den falschen Abstand eine Mitverursachung aber die Hauptursache liegt trotzdem bei A. Demnach ist er auch verpflichtet zum Schadenersatz, zumindest zum Teil.

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"Dumbele"


von Dumbele am 12.07.2011 20:45
Status: Legende (446 Beiträge)
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>Motorrad unfall
Hallo,

quote:
er nimmt B UND C die Vorfahrt/Vorrang
Allein das stimmt ja schon mal nicht, C hatte gegenüber A keine Vorfahrt, weil sich diese beiden Fahrer noch gar nicht begegnet sind. C hätte auch damit rechnen müssen, dass beispielsweise B auf seine Vorfahrt verzichtet und A hinein läßt.

Da es B noch rechtzeitig geschafft hat, einen Unfall zu vermeiden, kann es auch gar nicht so knapp gewesen sein. Vielmehr hat C entweder den Sicherheitsabstand zu gering oder seine Geschwindigkeit zu hoch werden lassen (läuft praktisch auf das Selbe hinaus, da die beiden Punkte von einander abhängen); oder er war unaufmerksam. Noch dazu bei nasser Fahrbahn, da ist - insbesondere von Zweiradfahrern - nochmals erhöhte Vorsicht angebracht.

Wer auffährt*, hat regelmäßig** Schuld, und dabei ist es nur von untergeordneter Bedeutung, warum der Vordermann gebremst oder gestanden hat (Hauptsache natürlich, es gab überhaupt einen Grund dafür). Ansonsten müsste beispielsweise ein der Stauverursacher auch für Auffahrunfälle 5km weiter hinten haften.

*ich weiß, hier ist gar keiner aufgefahren, aber es passt trotzdem - vielleicht konnte sogar nur durch den Sturz ein Unfall verhindert werden, welcher sonst schwerere Folgen gehabt haben könnte
**regelmäßig, aber natürlich nicht immer, der landläufige Spruch "Wer auffährt hat Schuld" ist zu pauschal, meist stimmt er aber dennoch

Ich sehe maximal eine Teilschuld von A, die Hauptschuld trägt ganz klar C. Der Unfallflucht würde ich aber zustimmen, da zumindest eine Mitschuld nicht von vornherein ausgeschlossen ist.

MfG Stefan



von reckoner am 13.07.2011 00:59
Status: Unsterblich (2896 Beiträge)
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>Motorrad unfall
Hallo,

quote:
Für eine Unfallflucht hätte A zunächst den "Unfall" bemerken müssen, was wohl eher unrealistisch ist.
Ja klar, unrealistisch.
Weil der TE ja auch gar nichts diesbezügliches geschrieben hat.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

MfG Stefan

PS: Sorry, aber bei manchen Wichtigtuern kann ich nicht anders


von reckoner am 13.07.2011 08:54
Status: Unsterblich (2896 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 116 User(n) bewertet)
 
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