quote:Allenfalls einen Teil (wenn überhaupt). B konnte einen Unfall noch vermeiden. C dagegen nicht. Entweder hat er falsch gebremst, oder sein Sicherheitsabstand zu B war zu gering. Von daher war A zwar der Auslöser einer Kettenreaktion, C hätte bei korrekter Fahrweise den Unfall / Sturz aber vermeiden können.
Bekommt Person C den entstandenen schaden des mottorads von Person A zurück?
quote:Allein das stimmt ja schon mal nicht, C hatte gegenüber A keine Vorfahrt, weil sich diese beiden Fahrer noch gar nicht begegnet sind. C hätte auch damit rechnen müssen, dass beispielsweise B auf seine Vorfahrt verzichtet und A hinein läßt.Da es B noch rechtzeitig geschafft hat, einen Unfall zu vermeiden, kann es auch gar nicht so knapp gewesen sein. Vielmehr hat C entweder den Sicherheitsabstand zu gering oder seine Geschwindigkeit zu hoch werden lassen (läuft praktisch auf das Selbe hinaus, da die beiden Punkte von einander abhängen); oder er war unaufmerksam. Noch dazu bei nasser Fahrbahn, da ist - insbesondere von Zweiradfahrern - nochmals erhöhte Vorsicht angebracht.Wer auffährt*, hat regelmäßig** Schuld, und dabei ist es nur von untergeordneter Bedeutung, warum der Vordermann gebremst oder gestanden hat (Hauptsache natürlich, es gab überhaupt einen Grund dafür). Ansonsten müsste beispielsweise ein der Stauverursacher auch für Auffahrunfälle 5km weiter hinten haften.*ich weiß, hier ist gar keiner aufgefahren, aber es passt trotzdem - vielleicht konnte sogar nur durch den Sturz ein Unfall verhindert werden, welcher sonst schwerere Folgen gehabt haben könnte
er nimmt B UND C die Vorfahrt/Vorrang
quote:Ja klar, unrealistisch.
Für eine Unfallflucht hätte A zunächst den "Unfall" bemerken müssen, was wohl eher unrealistisch ist.
MfG StefanPS: Sorry, aber bei manchen Wichtigtuern kann ich nicht anders
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