Motorrad nach Privatverkauf evtl Motorschaden

1. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
snow1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Motorrad nach Privatverkauf evtl Motorschaden

Hallo zusammen, ich habe mein Motorrad 22 Jahre alt verkauft. Der Käufer hat keine probefahrt gemacht sondern die Maschine hat die ganze Zeit gelaufen bei Vertragsabschluss. Ich habe vom ADAC Einen Mustervertrag genommen. Der Käufer ist mit der Maschine 230 km nach Haus gefahren und stellte nun fest das die Maschine massiv Öl verliert. Zum Zeitpunkt wo die Maschine in meinem Besitz war hatte sie keine Probleme. Habe extra noch mal in die Garage und auf der Pflasterung geschaut ob da was öliges war ist aber alles sauber. Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft So steht es ihm Vertrag. Was kann jetzt auf mich zukommen? Ich bin mir kein Unrecht bewusst weil bei mir war sie noch Ok. Danke für Ihre Antwort


@mod hab den Beitrag zuerst in Kaufrecht gepostet. Der kann geschlossen werden.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Udo Hermann
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo
Bist du 22 Jahre alt oder das Motorrad?
Auf nichts reagieren keine e Mails oder Anrufe entgegennehmen!
Er kann natürlich zu einem Anwalt gehen das
Ist aber schwierig für ihn bis sinnlos dir arglistige
Täuschung nachzuweisen.
Also einfach erstmal ruhig bleiben und abwarten.
Wie lange ist der Verkauf her bzw die Zeit zwischen dem Verkauf und der Feststellung des hohen Ölverbrauchs?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
snow1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Motorrad ist von bj 94. Er hat die gestern gekauft und ist dann 230 km nach hause gefahren. Da stellte er fest das die Maschine öl verliert. Er hat mich angeschrieben und mich gefragt ob ich sowas schon mal hatte. Das habe ich verneint und habe ihm gesagt das bei mir alles ok war. Heute schrieb er mich an das er die Maschine zur Werkstatt bringt und wenn es ein großer Schaden ist er sich rechtlich schlau machen will vom Vertrag zurück zu tretten. Ich sagte ihm das ich dann auch ein Rechtsbeistand dazuholen werde. Aber ich denke wenn der vom Hof fährt und dann 230 km über Autobahn nach hause fährt ich doch nichts mehr dafür kann.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Udo Hermann
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

So siehts aus.
Wie gesagt nicht mehr antworten.
Auch keine anrufen entgegennehmen.
Nur falls er zum Anwalt geht dann musst du ebenfalls reagieren.
Hast du Rechtsschutz oder bist beim ADAC?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
snow1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Bin im ADAC und habe Verkehr Rechtsschutz bei einer anderen Versicherung dann warte ich mal ab.

-- Editiert von snow1980 am 01.01.2016 15:23

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Udo Hermann):
Auf nichts reagieren keine e Mails oder Anrufe entgegennehmen!

Top Antwort.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

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