Motorrad-Ölspur-Unfall

30. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Triwa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Motorrad-Ölspur-Unfall

Hallo, bin am 22.07.2015 mit dem Motorrad aus einem Autobahnparkplatz ausgefahren und ca. 50m vor der Beschleunigungsspur mit dem Vorderrad auf einer Öl-(Diesel)-spur weggerutscht.
Falls der Verursacher nicht gefunden wird, gilt dann nicht die Verkehrssicherungspflicht der Kommune bzw. deren Versicherung zur Schadensregulierung. Motorradschaden dank nicht unterfahrgeschützter Leitplanke ca. 3000,--€. Hand aufgeschürft und geprellt - 2 Wochen Arbeitsausfall. Hat jemand Erfahrung mit solchen Regulierungen? Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat:
gilt dann nicht die Verkehrssicherungspflicht der Kommune bzw. deren Versicherung zur Schadensregulierung

Und man hat Beweise dafür das die Gemeinde von der Ölspur wusste und nicht sofort entsprechende Sicherungs-/Beseitigungsmaßnahmen eingeleitet hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Triwa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Natürlich ist klar, dass der städtische Bauhof oder die Autobahnmeisterei nicht alle 5 Minuten kontrollieren können, bzw. dass auch mal etwas übersehen wird. Deshalb gibt es in den meisten Fällen ja eine Haftpflichtversicherung. Für eine Kfz-Werkstatt sogar vorgeschrieben, für jedes Kfz und viele andere auch.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Deshalb gibt es in den meisten Fällen ja eine Haftpflichtversicherung. Für eine Kfz-Werkstatt sogar vorgeschrieben, für jedes Kfz und viele andere auch.
Sorry, aber das ist ein falsches Verständnis von Versicherungen. Die haftet nämlich auch nicht grundsätzlich, sondern nur bei Verschulden (was hier wahrscheinlich nicht gegeben ist).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

Richtig.
Wenn die zuständige Autobahnmeisterei gar nicht kontrolliert hat (oder die letzte Kontrolle schlampig ausgeführt wurde), dann müsste sie (bzw. die Versicherung) haften.
Wenn die Ölspur erst nach der letzen Kontrolle entstand (und trotz regelmäßiger Kontrolle noch nicht entdeckt wurde), dann haftet die Autobahnmeisterei (bzw. die Versicherung) nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Triwa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Erst mal danke für Eure Beiträge. Ist also wie immer. Der Geschädigte ist nachweispflichtig ob in irgendeiner Weise von Behörden oder anderen Institutionen etwas unterlassen wurde. Bin ja gespannt ob eine Haftung gegen mich bezüglich der beschädigten Leitplanke geltend gemacht wird. Freue mich auf weitere Beiträge

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat:
Bin ja gespannt ob eine Haftung gegen mich bezüglich der beschädigten Leitplanke geltend gemacht wird.

Damit ist zu rechnen, denn der Verursacher ist ja bekannt.
Ausnahme: Man hat Beweise dafür, das die zuständige Stelle von der Ölspur wusste und nicht sofort entsprechende Sicherungs-/Beseitigungsmaßnahmen eingeleitet hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat:
Bin ja gespannt ob eine Haftung gegen mich bezüglich der beschädigten Leitplanke geltend gemacht wird.


Aber genau dafür bist du ja Haftpflichtversichert.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Triwa):
Der Geschädigte ist nachweispflichtig ob in irgendeiner Weise von Behörden oder anderen Institutionen etwas unterlassen wurde.

Nicht ganz. Dafür gibt es die sekundäre Darlegungslast. Da Du keine Chance hast nachzuweisen, dass hier geschlampt wurde, muss die Autobahnmeisterei im Zweifelsfalls darlegen, dass regelmäßige Kontrollen stattfinden.

2x Hilfreiche Antwort

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