Hallo, bin am 22.07.2015 mit dem Motorrad aus einem Autobahnparkplatz ausgefahren und ca. 50m vor der Beschleunigungsspur mit dem Vorderrad auf einer Öl-(Diesel)-spur weggerutscht.
Falls der Verursacher nicht gefunden wird, gilt dann nicht die Verkehrssicherungspflicht der Kommune bzw. deren Versicherung zur Schadensregulierung. Motorradschaden dank nicht unterfahrgeschützter Leitplanke ca. 3000,--€. Hand aufgeschürft und geprellt - 2 Wochen Arbeitsausfall. Hat jemand Erfahrung mit solchen Regulierungen? Danke
Motorrad-Ölspur-Unfall
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat:gilt dann nicht die Verkehrssicherungspflicht der Kommune bzw. deren Versicherung zur Schadensregulierung
Und man hat Beweise dafür das die Gemeinde von der Ölspur wusste und nicht sofort entsprechende Sicherungs-/Beseitigungsmaßnahmen eingeleitet hat?
Natürlich ist klar, dass der städtische Bauhof oder die Autobahnmeisterei nicht alle 5 Minuten kontrollieren können, bzw. dass auch mal etwas übersehen wird. Deshalb gibt es in den meisten Fällen ja eine Haftpflichtversicherung. Für eine Kfz-Werkstatt sogar vorgeschrieben, für jedes Kfz und viele andere auch.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
Sorry, aber das ist ein falsches Verständnis von Versicherungen. Die haftet nämlich auch nicht grundsätzlich, sondern nur bei Verschulden (was hier wahrscheinlich nicht gegeben ist).Zitat:Deshalb gibt es in den meisten Fällen ja eine Haftpflichtversicherung. Für eine Kfz-Werkstatt sogar vorgeschrieben, für jedes Kfz und viele andere auch.
Stefan
Richtig.
Wenn die zuständige Autobahnmeisterei gar nicht kontrolliert hat (oder die letzte Kontrolle schlampig ausgeführt wurde), dann müsste sie (bzw. die Versicherung) haften.
Wenn die Ölspur erst nach der letzen Kontrolle entstand (und trotz regelmäßiger Kontrolle noch nicht entdeckt wurde), dann haftet die Autobahnmeisterei (bzw. die Versicherung) nicht.
Erst mal danke für Eure Beiträge. Ist also wie immer. Der Geschädigte ist nachweispflichtig ob in irgendeiner Weise von Behörden oder anderen Institutionen etwas unterlassen wurde. Bin ja gespannt ob eine Haftung gegen mich bezüglich der beschädigten Leitplanke geltend gemacht wird. Freue mich auf weitere Beiträge
Zitat:Bin ja gespannt ob eine Haftung gegen mich bezüglich der beschädigten Leitplanke geltend gemacht wird.
Damit ist zu rechnen, denn der Verursacher ist ja bekannt.
Ausnahme: Man hat Beweise dafür, das die zuständige Stelle von der Ölspur wusste und nicht sofort entsprechende Sicherungs-/Beseitigungsmaßnahmen eingeleitet hat.
Zitat:Bin ja gespannt ob eine Haftung gegen mich bezüglich der beschädigten Leitplanke geltend gemacht wird.
Aber genau dafür bist du ja Haftpflichtversichert.
ZitatDer Geschädigte ist nachweispflichtig ob in irgendeiner Weise von Behörden oder anderen Institutionen etwas unterlassen wurde. :
Nicht ganz. Dafür gibt es die sekundäre Darlegungslast. Da Du keine Chance hast nachzuweisen, dass hier geschlampt wurde, muss die Autobahnmeisterei im Zweifelsfalls darlegen, dass regelmäßige Kontrollen stattfinden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
26 Antworten