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Motassadeq kritisiert grundlegendes Fehlurteil - 1/1
AFP vom 23.09.2003   |   3147 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Motassadeq kritisiert "grundlegendes Fehlurteil"

- Verurteilter Atta-Freund als Zeuge im zweiten Terrorprozess

Der als Komplize der Attentäter vom 11. September verurteilte Marokkaner Mounir El Motassadeq hat im Rahmen einer Zeugenaussage im zweiten Hamburger Terrorismusprozess erneut seine Unschuld beteuert: "Ich bin zu Unrecht zu 15 Jahren verurteilt worden", versicherte Motassadeq vor dem Oberlandesgericht (OLG). Der 29-Jährige war als Zeuge im Prozess gegen seinen Landsmann Abdelghani Mzoudi geladen.

In einer gut zehnminütigen schriftlich vorbereiteten Erklärung kritisierte Motassadeq, das Gericht habe im Februar ein "grundlegendes Fehlurteil" über Organisation und Ablauf der Anschläge in Washington und New York gefällt. "Ich war weder dabei, noch gehörte ich dazu", sagte Motassadeq im Hinblick auf seine angeblich maßgebliche Rolle bei der Vorbereitung der Anschläge.

Er war an gleicher Stelle im Februar wegen Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen und Mitgliedschaft in der Hamburger Terrorzelle zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da seine Verteidiger Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt haben. Seit August muss sich aber bereits der mit Motassadeq befreundete Marokkaner Mzoudi wegen ähnlicher Vorwürfe vor dem Oberlandesgericht verantworten. Auch ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft. Anders als Motassadeq schweigt Mzoudi zu allen Vorwürfen.




Motassadeq nutzte seine Ladung als Zeuge im Mzoudi-Prozess, um auf angeblich falsche Grundannahmen in dem über ihn gefällten Urteil hinzuweisen. So habe es entgegen der Überzeugung des Gerichts keine eigene Hamburger Terrorzelle gegeben. Außerdem sei in Hamburg weder die Idee für die Anschläge vom 11. September entstanden, noch seien die Attentate von Hamburger Terroristen finanziert oder organisiert worden. Solange die falschen Grundannahmen des Gerichts nicht richtiggestellt seien, halte er es für "sinnlos", sich zu anderen "Einzelheiten" im Fall Mzoudi zu äußern, erklärte Motassadeq.

Vor Motassadeqs Erklärung hatte das Gericht bekannt gegeben, dass ein Befangenheitsantrag von Mzoudis Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter Klaus Rühle wegen der Entlassung eines Dolmetschers abgelehnt wurde.

23. September 2003 - 12.08 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003



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