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Moslemin darf in Baden-Württemberg nicht mit Kopftuch unterrichten

AFP VOM 26.6.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 3357 Aufrufe
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Kopftuch, Moslemin, Religionsfreiheit

- Verwaltungsgerichtshof weist Berufung der Klägerin zurück

Die deutsche Lehrerin und Moslemin Fereshta Ludin darf auch künftig in Baden-Württemberg nicht mit einem Kopftuch unterrichten. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies am Dienstag die Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Stuttgart zurück, das die Klage der Pädagogin im März vergangenen Jahres abgewiesen hatte. Die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) hatte 1998 die Übernahme der aus Afghanistan stammenden Frau in den Schuldienst abgelehnt, da sie im Unterricht ein Kopftuch tragen will.

Das Tragen eines islamisch-motivierten Kopftuches werteten die Richter als "deutlich sichtbares religiöses Symbol", dem sich die Schüler nicht entziehen könnten. Nach Auffassung der Richter könnte das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht außerdem die "friedliche Koexistenz unterschiedlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen in der Schule beeinträchtigen". Dies sei nach dem so genannten Kruzifixurteil des Bundesverfassungsgerichts aber nur möglich, wenn es eine zumutbare Ausweichmöglichkeit für die Schüler gebe. Eltern und Schüler könnten sich aber ihre Lehrer nicht aussuchen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Lehrerin kann nun am Bundesverwaltungsgericht in Berlin Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs einlegen. Der Anwalt der Klägerin will vor einer Entscheidung jedoch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001

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