Moskau wegen Verschwindens von Tschetschenen verurteilt
AFP VOM 29.10.2009 | Nachrichten - Europarecht | 994 Aufrufe Mehr zum Thema:Menschenrechte
Weiteres Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland erneut für das Verschwinden und den mutmaßlichen Tod tschetschenischer Zivilisten verurteilt. Die Richter in Straßburg gaben am Donnerstag den Hinterbliebenen dreier Männer Recht, die im Jahr 2000 verschleppt wurden und seitdem verschollen sind. Sie sahen es als erwiesen an, dass sie "in den Händen der russischen Armee" starben, was gegen die Menschenrechtskonvention und das dort verankerte Recht auf Leben verstoße.
Moskau muss den Familien der Opfer jeweils insgesamt 114.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen. Einer der drei Männer, die alle in den 70er Jahren geboren wurden, wurde im Dezember 2000 aus dem Haus der Familie verschleppt. Ein anderer wurde im Februar des gleichen Jahres im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wegen illegalen Waffenhandels entführt, der dritte verschwand im Zuge einer Sicherheitsoperation in der tschetschenischen Stadt Urus-Martan im August 2000.
Russland wurde in Straßburg bereits mehr als hundert Mal wegen ähnlicher Verbrechen in der abtrünnigen Kaukasusrepublik verurteilt. Dabei ging es um mehr als 200 Menschen, die verschleppt wurden. In einigen Fällen wurden die Opfer später tot aufgefunden, das Schicksal der meisten ist jedoch bis heute unklar.
29. Oktober 2009 - 15.23 Uhr
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