ich habe Gestern im betrunkenen Zustand einen Jungen, der mit meiner Freundin Fremdgegangen ist, eine Morddrohung aufs Handy gesprochen(Mailbox) . Nun hat er mich angerufen und mir gesagt das ich mich schriftlich entschuldigen sollte dann würde er die Anzeige zurückziehen. Meine Frage ist was würde passieren wenn ich mich nicht entschuldige(welches Strafmaß)? Wäre eine enschuldigung nicht auch ein Geständnis??? Und kann man mir das überhaupt nachweisen, das ich das war, den jeder hätte von meinem Handy anrufen können.Vielen dank schon mal im voraus
Diese Bedrohung ist gem. § 241 I StGB strafbar (Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). Da es sich bei der Bedrohung gem. § 241 I StGB um ein Offizialdelikt handelt, bringt ein "Zurückziehen der Anzeige" nichts, da die StA nun in jedem Fall ermitteln muss - wenn also bereits eine Anzeige gestellt wurde, kommen Sie wohl nicht mehr aus der Sache raus!
----------------- "fiat justitia et pereat mundus..."
Das ist nicht vorhersagbar.Außerdem kommt eine Geldstrafe nur in betracht, wenn Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht (unter 18 zwingend, von 18 -20 möglich) wird es eher auf Sozialstunden hinauslaufen. (Anzahl ebenfalls nicht vorhersehbar)
Ich bin einmal gespannt, wie ernst die Behörden diese Bedrohung nehmen. Mir ist aus einigen Fällen bekannt, dass vergleichbare Vorfälle nicht weiter geahndet wurden und das Verfahren nicht aufgenommen bzw. erfolglos wieder eingestellt wurde...Grüße Markus
Oh, die werden das vermutlich sehr ernst nehmen, denn bei der Bedrohung kommt es auf die Substanz der Gefährlichkeit an. Und da Eifersuchtsdelikte sehr häufig blutig und mit Mord enden, werden diesbezüglich Drohungen nicht auf die leichte Schulter genommen.Ich würde hier schnellstmöglichst zu einem Psychotherapeuten gehen und mir von dem die Ungefährlichkeit bescheinigen lassen. Und dies der Polizei vorlegen. Denn gerade in solchen Fällen kann die Staatsanwaltschaft auf ganz andere Gedanken kommen...Wolfgang
erst denken dann Anrufen. Kann deinen Ärger zwar verstehen aber du kannst dich durch sowas ganz schön reinreiten und dein Nebenbuhler lacht sich ins Fäustchen!
Was war denn Dein genauer Wortlaut ? Für ein "ey üsch bring düsch um alsa"wird die Strafe wohl (sofern es eine gibt) nicht sonderlich hoch ausfallen. Anders wenn Du beispielsweise nachweislich zu Gewalt neigst und diesbezüglich mehrere Vorstrafen hast, ausserdem über mehrere Minuten hinweg von einem Mordplan geredet hast (extremform).Naja, war nicht besonders schlau von dir eine Morddrohung auf eine Mailbox zu sprechen !
"über mehrere Minuten hinweg von einem Mordplan geredet hast"Das Thema ist zwar durchaus ein ernstes aber dieses Posting bringt mich dann doch mal wieder zum Lachen. "Hallo der Herr. Ich plane, sie wiefolgt umzubringen: Wenn es dem Herrn genehm ist, würde ich morgen um 17 Uhr vor Ihrer Tür aufwarten um einen Mord an Ihnen per Messerstich zu begehen... Bitte rufen Sie mich zurück, wenn sie mit diesem Plan nicht zufrieden sind bzw. aus zeitlichen Gründen nicht teilnehmen können..."
----------------- "Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal"