Moral bei der Beratug durch eine Anwältin

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Moral bei der Beratug durch eine Anwältin

Hallo zusammen,

hier mal ein Thema zum kommentieren.

Ich verlor vor zwei Jahren mein Job, ich war zu Boden und schon vor der Kündigung im Minus beim Bankkonto. Ich ging zur einer Anwältin und ließ mich 50 Minuten lang beraten, um zu fragen was zu tun wäre. Habe ihr erklärt, ich war alleine damals, mit den genannten finanziellen Schwierigkeiten und von der Moral her total am Boden, und konnte bzw. wollte die Leute, die mich entlassen hatten, weder vor Gericht noch irgendwo anders treffen. Ich habe 40 aus 50 Minuten lang geweint, obwohl ich mein Bestes tat dies zu vermeiden.

Nun, diese Anwältin-Dame, erklärte mir, man kann nicht ausschließen, dass ich vor Gericht, und auch außer Gericht, die alten Arbeitgeber treffen muss. Ich sagte ihr, es hat dann keinen Sinn, ich bin nicht in der Lage dies zu tun. Die Frau Anwältin wollte mich unbedingt jedoch als Kunde gewinnen und tat -erfolglos- ihr bestes mich zu überreden. Am Ende, fragte ich nach den Beratungskosten: sie hat ca. 185 EUR für die 50 Min. Beratung verlangt und sagte, sie würde diesen Betrag anrechnen, wenn ich in den nächsten Tagen sie kontaktieren würde und ihr den Auftrag erteilen würde.

Ich ging nach Hause und musste mit meinen Problemen kämpfen, ich habe keinen Rechtsstreit in meiner Situation aufgenommen, obwohl ich höchstwahrscheinlich diesen gewonnen hätte, ich hatte einfach keine Kraft (und damit hatte mein Arbeitgeber denke ich gut gerechnet).

Ich frage jetzt nach Eurer Meinung: wie findet ihr es, dass eine Anwältin, von mir als Arbeitslosen, mit Minus im Konto, für 50 Minuten Beratung 185EUR in bar bezahlen ließ.
Wohlgemerkt, ich hatte nicht sowie Geld bei mir, sie ließ mich zur Bank gehen, um das Geld zu holen.

Ich bin der Meinung, diese Dame macht ihrem Beruf keine Ehre, indem sie sowiel Geld von einer Person in Not für so diese Beratung verlangte. Denn der Beruf des Anwalts, so wie dieser des Arztes, voraussetzt eine etwas edlere Moral. Und jetzt, wo es mir besser geht, möchte ich dies vom Herzen weg haben, dies irgendwo sagen und es loswerden. Ich möchte der Dame keinen Schaden zufügen, ich wünschte mir jedoch, dass Ihre Kollegen oder Ihre Kammer oder irgendjemand, ihr irgend etwas dazu sagen würden ... denn meines Achtens war das Handeln dieser Anwältin-Dame nicht schön.

... wenigstens habe ich es jetzt von der Brust ...

Gruesse allerseits


-- Editiert von 123-fragen am 21.11.2008 21:49

-- Editiert von 123-fragen am 21.11.2008 21:50

-- Editiert von 123-fragen am 21.11.2008 21:54


von 123-fragen am 21.11.2008 21:45
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Moral bei der Beratug durch eine Anwältin
> wie findet ihr es, dass eine Anwältin, von mir als Arbeitslosen, mit Minus im Konto, für 50 Minuten Beratung 185EUR in bar bezahlen ließ

Das finden wir - genau wie das RVG, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - völlig legal und in Ordnung.

Wenn du klamm bist, hättest du dir bei Gericht einen Beratungshilfeschein holen können.

Wenn du in (wie die Beratung ja wohl ergeben hat) guter Situation dann doch nicht klagen willst, ist das allein dein Problem.

Außerdem bist du ja mit dem Wunsch hingegangen, eine Beratung zu bekommen, die dir finanziell etwas bringt. Und jetzt, wo du entschieden hast, das doch nicht mehr zu wollen, soll diese dir nützliche Beratung nichts mehr wert sein, nur weil du knapp bei Kasse bist.

Ich frage lieber nicht, wie die anderen Foristen *das* finden...


von Leibgerichtshof am 22.11.2008 01:18
Status: Unsterblich (2397 Beiträge)
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>Moral bei der Beratug durch eine Anwältin
**** wie findet ihr es, dass eine Anwältin, von mir als Arbeitslosen, mit Minus im Konto, für 50 Minuten Beratung 185EUR in bar bezahlen ließ. ****

Die Anwältin war vielleicht gehalten, mit Dir eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Was hättest Du angeboten bzw. getan, wenn sie zu viel verlangt hätte?

§ 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
"Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) ... soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken ..."

Ohne Vergütungsvereinbarung muß die Anwältin unter Berücksichtigung aller Umstände die Gebühr nach ihrem "gerechten", d.h. billigen Ermessen bestimmen, und zwar im Rahmen von 0 bis 250 Euro bei jeder (weiteren) Verbraucherinnen-Beratung, bei einer Erstberatung im Rahmen von 0 bis höchstens 190 Euro.

Bei ihrer "billigen", gerechten Ermessungsentscheidung über die von ihr bestimmten Gebühren muß die Anwältin den Umfang und die Schwierigkeit ihrer fachlichen Tätigkeit beachten, die Bedeutung sowie die Einkommens- und Vermögensverhälntisse der Auftraggeberin, § 14 RVG. Ein besonderes Haftungsrisiko müßte sie ebenfalls berücksichtigen.

**** eine Anwältin [ließ] sich von mir als Arbeitslosen, mit Minus im Konto, für 50 Minuten Beratung 185EUR in bar bezahlen ****

Für die umfangreichste, schwierigste, haftungsriskanteste Erstberatung des wohlhabendenstens, einkommensstärksten Verbrauchers hätte die Anwältin Gegühren von höchstens 190 Euro ( + 19% Umst) bestimmen können. Bei knapperen, leichteren, risikoärmeren Erstberatungen verarmter u. einkommensschwacher Ratsuchenden hätte sie "gerechterweise" niedrigere Gebühren zu bestimmen gehabt.

Diese Beschränkung ihres gesetzlichen Gebührenanspruchs auf billig=gerecht festzusetzende Erstberatungsgebühren ( 40 Euro? 80 Euro? 120 Euro? ) kann die Anwältin jederzeit dadurch überwinden, daß sie in der gesetzlich als vorrangig vorgesehenen Vergütungs-Verhandlung sich eine höhere Bezahlung zusichern läßt.

M.


von Mirk am 22.11.2008 05:59
Status: Unsterblich (2486 Beiträge)
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>Moral bei der Beratug durch eine Anwältin
@123fragen

nach 2 jahren willst du, eine sicher hoch angesetzte gebühr, trotzdem aber legitim, wegen moralischer bedenken melden?
ähm, sorry, aber niemand kann einen zwingen zur bank zu gehen und geld abzuheben (außer denen, die sich dann im strafrecht wiederfinden).

da ist nichts zu machen, zumal die anwältin die gebühr fordern durfte.

ich schlage dir vor, dir mal zu überlegen, warum du jetzt deine wut und enttäuschung auf eine dir so entfernte person fokussierst, zumal auf eine erfahrung, die so lange zurückliegt.
es passiert, dass man sich mit sowas ablenken läßt von seinem eigentlichen problem: die welt (oder hier die anwältin) ist unmoralisch und darum geht es mir schlecht...
so ist es aber nicht.

sunbee


von Sunbee1 am 22.11.2008 08:11
Status: Tao (8252 Beiträge)
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>Moral bei der Beratug durch eine Anwältin
Wer die Leistung eines anderen in Anspruch nimmt, muß von Vorn herein klar
sein, dass die Leistung nicht kostenlos ist.
Der Leistungbringer muß ja auch leben !

Ganz einfache Rechnung:
Würde Dir das passen, wenn Du arbeitest aber kein Lohn bekommst ? Wovon sollst Du dann leben ?

... In Restaurant gibt es immer Essen. Diese seien verpflichtet die Hungernden kostenloses Essen zu geben; wenn sie nicht tun, seien sie unmoralisch... ?
Woher bekommt man wohl solche Fantasie ?

Es ist immer wieder die falsche Einstellung, dass bestimmte Berufe oder Gewerbe zu kostenlosen Leistungen verpflichtet seien.
Man verwechselt gern diese mit Behörden oder Sozialamt.

Na also, zahle der Anwältin ihre Gebühren !






von icecycle am 22.11.2008 10:28
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>Moral bei der Beratug durch eine Anwältin
> Bei knapperen, leichteren, risikoärmeren Erstberatungen verarmter u. einkommensschwacher Ratsuchenden hätte sie "gerechterweise" niedrigere Gebühren zu bestimmen gehabt.

Hier lag aber doch eine "risikoreichere" Erstberatung vor - immerhin ging es für den Mandanten um seine elementare finanzielle Situation und nicht für den Millionär um die Frage, wer den Kratzer in seinem Rolls bezahlen muß.


von Leibgerichtshof am 22.11.2008 11:55
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>Moral bei der Beratug durch eine Anwältin
Mirks Ausführungen hierzu sind schon fundiert.


von Ali Baba am 22.11.2008 12:15
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
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@ alle
Hallo nochmals,

danke @mirk, ich fühle mich verstanden ... ich will nicht umsonst Dienstleistungen bezihen, und ich habe Verständnis für alle Arbeitende, und die die studiert haben, wie die Anwälte, und die Anwälte, die machen einen sehr wichtigen Beruf, und sollten sehr gut bezahlt werden, vielleicht sogar viel mehr Geld bekommen als das, was ich bezahlt habe damals ...
... dies obwohl ich es immer noch als nicht gut empfinde, was die eine Dame Anwälting verlangt hat ... gegeben meiner Situation ...
"Wenn du klamm bist, hättest du dir bei Gericht einen Beratungshilfeschein holen können."
Ich hatte keine Ahnung, dies war das Problem, was noch hinzu vielleicht kommt, ich bin Auländerin seit 5 Jahren hier, was "Beratungshilfeschein" ist, habe ich nicht gewusst, hätte ich dies gewusst hätte ich dies gemacht, ich war verzweifelt, darum ging ich ja zum Anwalt, um um Hilfe zu bitten.Vielleicht wäre es besser wenn mir meine Anwältin auch gleich gesagt hätte, ich hätte diesen Schein erhalten können.

Ich ging nicht hin mit dem Gedanken, jetz will ich Geld machen, da ich mein Job verlor. Ich habe mich ungerecht gekündigt gefühlt, und ich war verzweifelt.
Hätte ich auch gewusst, dass es so teuer zu kommen wäre mit der Beratung, hätte ich diese nicht angenommen.
Vor allem, dies was ich zu wissen brauchte, wäre mit allen Pausen, die wir meinetwegen mit dem ganzen Rumweinen leider anlegen mussten, 10 Minuten gegangen, denn was mir wichtig war war auf jeden Fall diese Leute nicht mehr zu treffen.

... und ich bin immer noch der Meinung, dass Ärtze und Anwälte, und noch andere Berufe, eine edlere Moral an sich haben oder haben sollten, ich bewundere die angehörige dieser Berufe - na ja wohl dann bis auf meine Anwältin :-)

Wünsche allen ein schönes Wochenende!!


123-fragen


von 123-fragen am 22.11.2008 14:41
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und noch etwas
... jetzt wo ich wieder berufstätig bin und verdiene, würde ich so eine Beratung nicht als sozusagen "ungerecht" empfinden gegeben meiner Situation, und würde mit einem guten Gefühl zahlen, die Anwälte sollen ja gut bezahlt werden, sage ich ja nichts dagegen ... es wäre jedoch allgemein immer noch besser, wenn ich von Anfang wuesste was zu zahlen ist...

Schöne Gruesse !

123-fragen

-- Editiert von 123-fragen am 22.11.2008 14:42

-- Editiert von 123-fragen am 22.11.2008 14:43


von 123-fragen am 22.11.2008 14:44
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Moral bei der Beratug durch eine Anwältin
> es wäre jedoch allgemein immer noch besser, wenn ich von Anfang wuesste was zu zahlen ist

Warum hast du denn nicht vorher gefragt? Oder findest du das zuviel verlangt? Ich esse doch auch nicht im Restaurant und frage erst hinterher, ob ich mir das leisten kann.

Abgesehen davon, hättest du den Rat deiner Anwältin befolgt, hättest du von deinem Ex-Arbeitgeber vermutlich noch viel Geld bekommen und hättest dich auch nicht um Beratungsgebühren aufregen müssen. Daß du das dann nicht wolltest, dafür kann ja deine Anwältin nichts.


von Leibgerichtshof am 22.11.2008 20:32
Status: Unsterblich (2397 Beiträge)
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>Moral bei der Beratug durch eine Anwältin
... tja, möchte hoffen, dass du kein Anwalt bist und dass kein verzweifelter Mensch in Not zur dir kommt ... umsomehr, dass du in Not kommst, und so behandelt wirst ... bin etwas zu faul, die Fragen zu beantworten, da die Antworten schon durch mein Posting hervorgehen ... danke für die Rückmeldungen, war schön mal zum inter-posten ...

:-)

Viele Grusse!

123-fragen


von 123-fragen am 24.11.2008 00:37
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