Hallo Zusammen,
ich habe viele Beiträge hier gelesen, aber irgendwie passt keiner richtig.
Mein Mann arbeitet als Monteur im Außendienst, d.h. in der Regel ist er Montags bis Freitags außer Haus, Deutschland/Weltweit unterwegs und übernachtet im Hotel. Die Hotelkosten werden von der Firma bezahlt und er erhält die gesetzliche Verpflegungspauschale.
Laut seinem Arbeitsvertrag ist er als Lagerist angestellt, seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,50 Std. Diese sind verteilt auf Mo-Do: 08:00 - 17 Uhr, 1 Std. Pause und Fr: 08:00 - 15:15 Uhr, 45 min. Pause.
Als ich mich letzte Woche mal wieder darüber aufgeregt habe, dass er von 21.05.13 bis 25.05.13 (laut seinem Arbeitgeber
25.05.13 "nur" Rückreise ist)arbeiten muss, hat sein Vorgesetzter damit Argumentiert das der 20.05.13 ein Feiertag war und er die verlorene Arbeitszeit somit am 25.05.13 ausgleicht.
Wenn mal keine Monteurtätigkeiten im Außendienst anfallen und die Kollegen Mehr- oder Samstagsarbeit leisten, muss er das auch machen. Die geleisteten Überstunden werden auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und im Falle einer "Flaute", schickt der Chef die einfach nach Hause. In seinem Arbeitsvertrag als Lagerist steht geschrieben das dem AN auch andere zumutbare Tätigkeiten zugewiesen werden kann, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AN ist verpflichtet, Tätigkeiten vor Ort beim Kd. des Arbeitgebers zu erbringen, er ist auch verpflichtet Dienstreisen weltweit vorzunehmen.
Da mein Mann schon etwas Älter ist, hat er Angst was zu sagen, da er sonst gekündigt werden kann und wer stellt ihn dann mit über 50 Jahren noch ein?
Ist es rechtens einfach Überstunden zu fordern bzw. damit zu argumentieren, das unter der Woche ein Feiertag war? Unser Familienleben beschränkt sich eh schon aufs Wochenende und manchmal sind die Wochenende leider sehr kurz.
Vielen Dank im Voraus.
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Monteur im Außendienst - Arbeitszeit/Überstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
...hat sein Vorgesetzter damit Argumentiert das der 20.05.13 ein Feiertag war und er die verlorene Arbeitszeit somit am 25.05.13 ausgleicht.
Es gibt hier keine verlorene Arbeitszeit und somit ist diese auch nicht auszugleichen.
Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
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Ja, es ist rechtens und weithin üblich, dass Überstunden angeordnet werden können. Wobei man sich dann anschauen kann oder muss, was es mit den Ü auf sich hat; definiert sind sie als Ausnahme. Wie es sich darstellt, wenn sie zur Regel werden, müsste auf Grundlage aller Daten beurteilt werden und das sollte ein Fachanwalt machen oder ein kundiger Gewerkschaftssekretär. Die ganz andere Thematik wiederum: Wie man ein System, das nicht mehr im Lot oder gar missbräuchlich ist, wieder auf Kurs bringt. Dies um so mehr, als dein Mann sich offenbar eher beugt als widerspricht.
Anmerkung: Mir scheint fragwürdig, wenn du dich für ihn bei seinem Chef aufregst - was gibt das denn für ein Bild? Ob du ihm so wirklich Gutes tust??
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