Monteur im Außendienst - Arbeitszeit/Überstunden

27. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
leamea
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Monteur im Außendienst - Arbeitszeit/Überstunden

Hallo Zusammen,

ich habe viele Beiträge hier gelesen, aber irgendwie passt keiner richtig.

Mein Mann arbeitet als Monteur im Außendienst, d.h. in der Regel ist er Montags bis Freitags außer Haus, Deutschland/Weltweit unterwegs und übernachtet im Hotel. Die Hotelkosten werden von der Firma bezahlt und er erhält die gesetzliche Verpflegungspauschale.
Laut seinem Arbeitsvertrag ist er als Lagerist angestellt, seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,50 Std. Diese sind verteilt auf Mo-Do: 08:00 - 17 Uhr, 1 Std. Pause und Fr: 08:00 - 15:15 Uhr, 45 min. Pause.

Als ich mich letzte Woche mal wieder darüber aufgeregt habe, dass er von 21.05.13 bis 25.05.13 (laut seinem Arbeitgeber 25.05.13 "nur" Rückreise ist)arbeiten muss, hat sein Vorgesetzter damit Argumentiert das der 20.05.13 ein Feiertag war und er die verlorene Arbeitszeit somit am 25.05.13 ausgleicht.
Wenn mal keine Monteurtätigkeiten im Außendienst anfallen und die Kollegen Mehr- oder Samstagsarbeit leisten, muss er das auch machen. Die geleisteten Überstunden werden auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und im Falle einer "Flaute", schickt der Chef die einfach nach Hause. In seinem Arbeitsvertrag als Lagerist steht geschrieben das dem AN auch andere zumutbare Tätigkeiten zugewiesen werden kann, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AN ist verpflichtet, Tätigkeiten vor Ort beim Kd. des Arbeitgebers zu erbringen, er ist auch verpflichtet Dienstreisen weltweit vorzunehmen.
Da mein Mann schon etwas Älter ist, hat er Angst was zu sagen, da er sonst gekündigt werden kann und wer stellt ihn dann mit über 50 Jahren noch ein?
Ist es rechtens einfach Überstunden zu fordern bzw. damit zu argumentieren, das unter der Woche ein Feiertag war? Unser Familienleben beschränkt sich eh schon aufs Wochenende und manchmal sind die Wochenende leider sehr kurz.

Vielen Dank im Voraus.



-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

quote:
...hat sein Vorgesetzter damit Argumentiert das der 20.05.13 ein Feiertag war und er die verlorene Arbeitszeit somit am 25.05.13 ausgleicht.


Es gibt hier keine verlorene Arbeitszeit und somit ist diese auch nicht auszugleichen.

Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ja, es ist rechtens und weithin üblich, dass Überstunden angeordnet werden können. Wobei man sich dann anschauen kann oder muss, was es mit den Ü auf sich hat; definiert sind sie als Ausnahme. Wie es sich darstellt, wenn sie zur Regel werden, müsste auf Grundlage aller Daten beurteilt werden und das sollte ein Fachanwalt machen oder ein kundiger Gewerkschaftssekretär. Die ganz andere Thematik wiederum: Wie man ein System, das nicht mehr im Lot oder gar missbräuchlich ist, wieder auf Kurs bringt. Dies um so mehr, als dein Mann sich offenbar eher beugt als widerspricht.

Anmerkung: Mir scheint fragwürdig, wenn du dich für ihn bei seinem Chef aufregst - was gibt das denn für ein Bild? Ob du ihm so wirklich Gutes tust??

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen